Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähigkeit ist in der gesetzlichen Unfallversicherung die Fähigkeit, seine Arbeitskraft wirtschaftlich zu verwerten; in der gesetzlichen Rentenversicherung die Fähigkeit, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. - Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird vom Arzt unter Berücksichtigung anerkannter Richtlinien (Tabellen) in % geschätzt (und im Begutachtungsbefund fixiert) und ist z.B. für die Anw. des Schwerbehindertengesetzes maßgeblich; die MdE entspricht dem Grad der Behinderung, abgeleitet nach WHO-Definition aus den Faktoren Schaden ("impairment") , funktionelle Einschränkung ("disability") und soziale Beeinträchtigung ("handicap") ; auch eine hohe MdE schließt (z.B. nach entsprechender Schulung) eine Berufstätigkeit nicht aus.(Quelle: Roche Lexikon Medizin, 4. Auflage; © Urban & Fischer Verlag, München 1999)
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Ausgewählte Informationen zum Thema Erwerbsfähigkeit:
Tabellen:
- Bevölkerung in der gesetzlichen Rentenversicherung in 1000
- Bevölkerung nach Erwerbsstatus und Krankheit 1995 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Überwiegender Lebensunterhalt ab 2005
Texte:
- Arbeitsschutz, Kapitel 6. 3 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Belastungen aus der Arbeitswelt, Kapitel 4.15 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Erwerbstätige im Gesundheitswesen, Kapitel 6.17 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Soziale Lage, Kapitel 2.5 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
Definitionen:
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