Erwerbstätige
Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit. Auch alle Personen mit einer "geringfügigen Beschäftigung" im Sinne der Sozialversicherungsregelungen gelten als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV (u.a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet). Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. April 2003 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 400 EURO festgeschrieben.
Ausgewählte Informationen zum Thema Erwerbstätige:
Tabellen:
- Bevölkerung in der gesetzlichen Rentenversicherung in 1000
- Bevölkerung in der Pflegeversicherung in 1000
- Bevölkerung nach Art der Krankenversicherung in 1000
- Bevölkerung nach Art des Versicherungsverhältnisses in der Krankenversicherung in 1000
- Bevölkerung nach Schulabschluss, beruflichem Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss
Datenquellen:
- MZ - Altersvorsorge, Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung
- MZ - Altersvorsorge, Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung - Methodik [generell]
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