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Existenzgründer

Nach der Statistik der Aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Seit dem 1. Januar 2003 sind Personen gemäß § 2 Satz 1Nr. 10 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, die von der Agentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss erhalten. Hierbei handelt es sich um Personen, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 wurde der Beginn der erstmaligen Förderung einer selbstständigen Tätigkeit durch einen Existenzgründerzuschuss auf die Zeit bis 30.06.2006 begrenzt. Seit dem 01.07.2006 findet diese Förderregelung nur noch Anwendung, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Der Existenzgründerzuschuss wird bis zu drei Jahre gezahlt und jeweils längstens für ein Jahr bewilligt. Die Versicherungspflicht als Existenzgründer besteht für die Dauer des Bezuges eines Existenzgründungszuschusses - längstens bis zum 30.6.2009 und geht der Versicherungspflicht nach anderen Regelungen für Selbständige vor.



Ausgewählte Informationen zum Thema Existenzgründer:


Tabellen:
  • Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
  • Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit


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