Fallpauschale
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:Pauschalierte Vergütung für einen Behandlungsfall im Krankenhaus. Fallpauschalen umfassen im Gegensatz zu Sonderentgelten sämtliche pflegesatzfähigen Kostenarten einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Ihrer Kalkulation liegt eine durchschnittliche Verweildauer zugrunde. Die für eine fallpauschalierte Vergütung geeigneten Behandlungsfälle liegen in einem gesetzlich verankerten Katalog typisiert vor.
Ausgewählte Informationen zum Thema Fallpauschale:
Texte:
- Finanzierung nach Trägern, Kapitel 8. 9 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Krankenhausversorgung, Kapitel 7. 8 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
Datenquellen:
Definitionen:
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