Festbeträge
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:Durch das Gesundheitsreformgesetz eingeführtes Instrument der Preisgestaltung für Arznei- und Hilfsmittel, die zu Lasten der GKV verordnet werden. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bestimmt in den Arzneimittelrichtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können. Inzwischen gelten auch für Zahnersatz bzw. bestimmte Füllungen bei der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung Festbeträge.
Ausgewählte Informationen zum Thema Festbeträge:
Texte:
- Apotheken, Kapitel 6. 6 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Arzneimittel, Kapitel 7. 7 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Gesundheitshandwerk (Einrichtungen), Kapitel 6. 9 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Zuzahlung, direkte Käufe, Kapitel 8.10 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
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