Freibetrag
Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf die Witwen- oder Witwer- bzw. Erziehungsrente ist der Betrag des Einkommens, der nicht auf die Rente angerechnet wird. Dieser Freibetrag beträgt monatlich das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost) und erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost). Der Freibetrag bei der Waisenrente beträgt monatlich das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost).
Ausgewählte Informationen zum Thema Freibetrag:
Tabellen:
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zugänge (ab 2000)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zugänge (1993-1999)
Datenquellen:
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