Gewaltschutzgesetz, Gewaltschutzgesetze
»Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung«« (GewSchG); inkraftgetreten am 1. Januar 2002.(Quelle: Glossar Themenheft 42 - Gesundheitliche Folgen von Gewalt)
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