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Habilitierte an Hochschulen

Nach der Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Habilitation dient als akademisches Examen dem Nachweis der besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet. Die Zulassung zur Habilitation setzt die Promotion und in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit voraus.
Hochschulen mit Promotionsrecht haben das Recht zur Habilitation.
Für die neu Habilitierten werden neben dem Fachgebiet der Habilitation auch Angaben zum Alter und Geschlecht, zur Staatsangehörigkeit, zur Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie zur fachlichen und organisatorischen Zugehörigkeit erhoben.



Ausgewählte Informationen zum Thema Habilitierte an Hochschulen:


Datenquellen:
  • Hochschulstatistik - Statistik der Habilitationen
  • Hochschulstatistik - Statistik der Habilitationen - Methodik [generell]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.