Hausärzte
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:- Allgemeinärzte,
- Kinderärzte,
- Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, sofern sie sich für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung entschieden haben,
- Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind, und
- Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. (§ 73 Abs. 1a SGB V)
Ausgewählte Informationen zum Thema Hausärzte:
Tabellen:
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen
- Ärztinnen und Ärzte mit Gebiets- und Facharztbezeichnung, BÄK
- Umsatzstärkste ärztliche Leistungen
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.