Heim- und Freizeitunfall
Nach der Erhebung über Heim- und Freizeitunfälle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:- Der Unfall muss sich entweder im Haushalt oder dessen unmittelbarer Umgebung, insbesondere in Gärten, Höfen und Garagen, oder bei Freizeitbeschäftigungen und bei sportlichen Betätigungen ereignet haben. Zu Heim- und Freizeitunfällen zählen auch Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln, die während der Freizeit passieren sowie Unfälle mit Fahrrädern, soweit kein weiteres Verkehrsmittel an dem Unfall beteiligt war (Abgrenzung zu anderen Unfallkategorien).
- Der Unfall machte eine ärztliche Behandlung erforderlich oder führte zu einer mindestens 14-tägigen Beeinträchtigung (Abgrenzung zu Bagatellunfällen). Der Unfall hat sich innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontaktinterview ereignet (eindeutiger zeitlicher Bezugsrahmen als Voraussetzung für die Berechnung von Unfallhäufigkeiten und Hochrechnungen).
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