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Heim- und Freizeitunfall

Nach der Erhebung über Heim- und Freizeitunfälle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

  • Der Unfall muss sich entweder im Haushalt oder dessen unmittelbarer Umgebung, insbesondere in Gärten, Höfen und Garagen, oder bei Freizeitbeschäftigungen und bei sportlichen Betätigungen ereignet haben. Zu Heim- und Freizeitunfällen zählen auch Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln, die während der Freizeit passieren sowie Unfälle mit Fahrrädern, soweit kein weiteres Verkehrsmittel an dem Unfall beteiligt war (Abgrenzung zu anderen Unfallkategorien).
  • Der Unfall machte eine ärztliche Behandlung erforderlich oder führte zu einer mindestens 14-tägigen Beeinträchtigung (Abgrenzung zu Bagatellunfällen). Der Unfall hat sich innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontaktinterview ereignet (eindeutiger zeitlicher Bezugsrahmen als Voraussetzung für die Berechnung von Unfallhäufigkeiten und Hochrechnungen).



Ausgewählte Informationen zum Thema Heim- und Freizeitunfall:


Tabellen:
  • Unfälle in Heim und Freizeit

Datenquellen:
  • Heim- und Freizeitunfälle
  • Heim- und Freizeitunfälle - Methodik [generell]


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