Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Nach der Statistik der Sozialhilfe Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII des Statistischen Bundesamtes:Die Leistungen zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis.
Das 9. Kapitel SGB XII zur Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst verschiedene Leistungen, und zwar
- die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- die Altenhilfe,
- die Blindenhilfe sowie
- die Übernahme von Bestattungskosten.
Ausgewählte Informationen zum Thema Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen:
Tabellen:
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende (ab 2005)
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Berichtsjahres (ab 2005)
- Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005
Definitionen:
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