Hilfsmittel
Hilfsmittel sind nach Definition der gesetzlichen Sozialversicherung Körperersatzstücke, orthopädische oder andere Geräte zum Ausgleich oder zur Vorbeugung einer Behinderung oder zur Sicherung einer Heilbehandlung. Zu den Hilfsmitteln gehören z.B. Gehstöcke, Körperersatzstücke (Prothesen) und orthopädische Stützapparate (Orthesen), Rollstühle, Brillen und Hörgeräte, aber auch Gegenstände, die in der häuslichen und beruflichen Umgebung Verwendung finden, z.B. Sprachcomputer für Sehbehinderte oder Blindenhunde. Die Krankenkassen verfügen über Listen der Hilfsmittel, die von ihnen finanziert werden.(Quelle: Der Gesundheits-Brockhaus, F.A. Brockhaus GmbH, Leipzig - Mannheim)
Ausgewählte Informationen zum Thema Hilfsmittel:
Tabellen:
- Arzneimittel nach Roter Liste
- Gesundheitsausgaben in Mio. €
- Krankenhäuser, Kosten, u. a. nach Einrichtungsmerkmalen
- PKV, Gesamtleistung
Texte:
Datenquellen:
Definitionen:
- Arznei- und Heilmittelbudget
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Heilmittel
- Medizintechnische und augenoptische Industrie
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