Integrative / Integrierte Versorgung
Bezeichnet eine durch den Gesetzgeber geforderte Versorgungsform zur arbeitsteiligen und strukturierten
Zusammenarbeit verschiedener am Gesundheitswesen beteiligter Leistungserbringer mit
dem vorrangigen Ziel, die sektoralen Schnittstellenprobleme zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung sowie Rehabilitation und Pflege zu überwinden. Durch Vernetzung von Haus- und Fachärzten,
ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringern sowie zwischen dem ambulanten und
stationären Bereich soll die Qualität, Gesamt-Effizienz und die Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung
verbessert werden.
(Quelle: Glossar Themenheft 41 - Psychotherapeutische Versorgung)
Ausgewählte Informationen zum Thema Integrative / Integrierte Versorgung:
Tabellen:
Texte:
- Ambulante und stationäre Versorgung im internationalen Vergleich Kapitel 4.2.4 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
- Hausarztzentrierte Versorgung Kapitel 4.1.1.1 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
- Psychotherapeutische Versorgung [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Juni 2008]
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