Integrierte Versorgung
Nach der KG 2-Statistik (gesetzliche Krankenversicherung: u.a. Leistungsfälle und -zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, -hausbehandlung, häuslicher Krankenpflege, Leistungsfälle bei Schwanger- und Mutterschaft, von Entbindungs- und Sterbegeld), Bundesministerium für Gesundheit.Bei der Integrierten Versorgung werden Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend beziehungsweise fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Hierzu schließen Krankenkassen mit Leistungserbringern entsprechende Verträge.
Für die Teilnahme an einer Integrierten Versorgungsform können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren. Integrierte Versorgungsnetze sollen seit dem stärker die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten, wie zum Beispiel Diabetes mellitus oder Bandscheibenerkrankungen, zum Ziel haben oder sämtliche Erkrankungen eines Patienten vernetzt behandeln.
Um die medizinische und pflegerische Gesamtsituation von älteren und gebrechlichen Patientinnen und Patienten zu verbessern, ist auch die Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung eingebunden.
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