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Kinderrehabilitation, Kinderrehabilitation

Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Kinderrehabilitationen werden als sonstige Leistung zur Teilhabe aus der Versicherung eines Elternteils erbracht, wenn durch die Heilbehandlung eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Kindes beseitigt oder die schon beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Die Kinderrehabilitationen werden stationär durchgeführt.



Ausgewählte Informationen zum Thema Kinderrehabilitation:


Tabellen:
  • Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Alter
  • Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Behandlungsergebnis
  • Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger
  • Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Maßnahmeart

Texte:
  • Rehabilitation, Kapitel 7. 9 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]

Datenquellen:
  • Statistik der Leistungen zur Reha
  • Statistik der Leistungen zur Reha - Methodik [generell]

Definitionen:
  • Leistungen zur Teilhabe


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.