Kinderrehabilitation, Kinderrehabilitation
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Kinderrehabilitationen werden als sonstige Leistung zur Teilhabe aus der Versicherung eines Elternteils erbracht, wenn durch die Heilbehandlung eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Kindes beseitigt oder die schon beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Die Kinderrehabilitationen werden stationär durchgeführt.
Ausgewählte Informationen zum Thema Kinderrehabilitation:
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Alter
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Behandlungsergebnis
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Maßnahmeart
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