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Kindesmisshandlung

Unter Kindesmisshandlung versteht man die Gesundheitsschädigung (z.B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen; im modernen Kinderschutz (Kinderschutz-Zentren) die gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die - in Familien oder Institutionen - zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht; strafbar z.B. als Misshandlung von Schutzbefohlenen nach §§ 225 ff. StGB oder bei sexuellem Missbrauch nach §§ 176 ff. StGB in der Neufassung vom 13.11. 1998 mit jeweils bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug. - Österreich gemäß § 92 f. StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren); Schweiz: Körperverletzung.
(Quelle: www.wissen.de)



Ausgewählte Informationen zum Thema Kindesmisshandlung:


Tabellen:
  • Opfer von Straftaten, u.a. nach Altersgruppen
  • Opfer von Straftaten, u.a. nach Beziehung zum Tatverdächtigen
  • Straftaten, erfasste und aufgeklärte


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