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Krank/Unfallverletzt

Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
Eine Krankheit oder Unfallverletzung liegt vor, wenn eine Person sich während des Berichtszeitraums in ihrem Gesundheitszustand so beeinträchtigt gefühlt hat, dass sie ihre übliche Beschäftigung nicht voll ausüben konnte (z.B. Spielen oder Kindergartenbesuch bei Kindern, Schulbesuch bei Kindern und Jugendlichen, Berufstätigkeit bei Beschäftigten, Hausarbeit bzw. Freizeittätigkeit bei nichtberufstätigen Personen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob wegen der Beschwerden ein Arzt aufgesucht wurde. Unabhängig von dieser Beeinträchtigung liegt jedoch eine Krankheit immer dann vor, wenn im Berichtszeitraum von einem Arzt oder Heilpraktiker eine Diagnose gestellt und eine Behandlung durchgeführt wurde. Bei langfristigen Leiden (z.B. Zuckerkrankheit, Bluthochdruck) ist es nicht ausschlaggebend, ob der Befragte in der Ausübung seiner gewöhnlichen Beschäftigung beeinträchtigt war oder nicht. Auch ein angeborenes Leiden oder eine Körperbehinderung sind als Krankheit einzuordnen, sofern sie regelmäßig ärztlich behandelt werden. Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett zählen nicht als Krankheit; in diesem Zusammenhang auftretende Komplikationen, die zu einer wesentlichen Einschränkung der üblichen Tätigkeit führen oder ärztliche Behandlung erfordern, gelten dagegen als Krankheit. Als Unfälle gelten plötzliche Ereignisse, die eine Verletzung oder eine andere Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen verursachen (z.B. Gehirnerschütterung durch einen Sturz). Der Fragebogen sieht für jede Person nur eine Angabe für Krankheiten oder Unfallverletzungen vor. Deshalb müssen die Befragten bei gleichzeitigem Vorliegen die ihrer Ansicht nach schwerwiegendere Beeinträchtigung angeben.



Ausgewählte Informationen zum Thema Krank/Unfallverletzt:


Tabellen:
  • Gesundheitszustand der Bevölkerung

Datenquellen:
  • MZ - Fragen zur Gesundheit
  • MZ - Fragen zur Gesundheit - Methodik [generell]


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