Krankenkassen
Krankenkassen sind die Träger der sozialen Krankenversicherung: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaft-Bahn-See, landwirtschaftliche Krankenkassen und die Ersatzkassen. Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Organe sind die Vertreterversammlung, die die Satzung erlässt, und der Vorstand als Vollzugsorgan. Die Geschäfte führt eine hauptamtliche Geschäftsführung. Die Organe sind in der Regel paritätisch aus Versicherten und Arbeitgeber zusammengesetzt. Die Versichertenvertreter werden in Sozialwahlen gewählt. Die einzelnen Krankenkassen, so z.B. die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, können sich zu Landes- und Bundesverbänden zusammenschließen. Seit 1995 sind bei den Krankenkassen auch die Pflegekassen angesiedelt.
Ausgewählte Informationen zum Thema Krankenkassen:
Tabellen:
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.