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Krankheitsvollversicherung

Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.:
Die Krankheitsvollversicherung ist eine Kostenversicherung und die Hauptversicherungsart der PKV. Eine private Krankenversicherung gilt als Vollversicherung, wenn der Versicherte die PKV anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung und nicht als Ergänzung zum GKV-Schutz abgeschlossen hat. Auch die Versicherung von beihilfeberechtigten Personen - z.B. Beamte - zählt als Vollversicherung. Dieser Personenkreis erhält von seinem Dienstherrn (in der Regel Bund, Land oder Kommune) im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Ergänzend zu dieser Beihilfe werden die Restkosten bei einem Unternehmen der PKV versichert.
Eine private Krankheitsvollversicherung können nur bestimmte Personengruppen abschließen. Dies sind im Wesentlichen: Beamte, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbstständige und Freiberufler.



Ausgewählte Informationen zum Thema Krankheitsvollversicherung:


Tabellen:
  • PKV, Beitragseinnahmen
  • PKV, Gesamtleistung

Datenquellen:
  • Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
  • Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]


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