Künstler/Publizisten
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund:Selbstständig tätige Künstler und Publizisten sind nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes pflichtversichert (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 5 SGB VI). Hiernach besteht Versicherungspflicht, wenn die künstlerische und publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird und im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Zu den Künstlern zählen alle Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Zu den Publizisten gehören Schriftsteller, Journalisten und Personen, die in anderer Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren.
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