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Mittel für Limitierung

Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung:
Die Limitierung ist ein Verfahren zur Vermeidung bzw. Abmilderung von Beitragsanpassungen. Die Mittel für Limitierung gemäß § 12a Abs. 2 und 3 VAG werden aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung als Einmalbeiträge entnommen.



Ausgewählte Informationen zum Thema Mittel für Limitierung:


Tabellen:
  • PKV, Gesamtleistung

Datenquellen:
  • Zahlenbericht (private Krankenversicherung)

Definitionen:
  • Barausschüttung
  • Beitragsrückerstattung
  • Krankenversicherung, private
  • Krankheitsvollversicherung


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