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Öffentliche Träger

Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
In öffentlicher Trägerschaft sind Einrichtungen, die von kommunalen Trägern unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden. Hierzu gehören kommunale Betriebe in privater Rechtsform (z.B. GmbH), kommunale Eigenbetriebe sowie Regiebetriebe der kommunalen Verwaltung. Sonstige öffentliche Träger können z.B. der Bund, ein Land, ein höherer Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein.



Ausgewählte Informationen zum Thema Öffentliche Träger:


Tabellen:
  • Ambulante Pflege
  • Ambulante Pflegedienste, Personal u.a. nach Geschlecht
  • Pflegebedürftige, ambulant betreut
  • Pflegebedürftige in Pflegeheimen
  • Pflegeheime
  • Pflegeheime und verfügbare Plätze
  • Pflegeheime, Vergütung u.a. nach Leistungsart

Texte:
  • Ausgaben nach Ausgabenträgern Kapitel 5.1.1 [Gesundheit in Deutschland, 2006]

Definitionen:
  • Freigemeinnützige Träger
  • Krankenkassen
  • Private Träger


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.