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Opfer

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:
Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Das Opfer ist bei allen im Straftatenkatalog mit "O" gekennzeichneten vollendeten und versuchten Straftaten(gruppen) zu erfassen. Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung (vom Opfer aus gesehen) hat stets die engste Beziehung Vorrang: Verwandtschaft vor Bekanntschaft vor Landsmann vor flüchtige Vorbeziehung. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Mehrzahl von Tatverdächtigen unterschiedliche Beziehungsgrade zum Opfer bestehen. Das Merkmal Verwandtschaft umfasst alle Angehörigen gemäß § 11 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Das Merkmal Landsmann ist nur bei Nichtdeutschen und nur dann zu berücksichtigen, wenn Opfer und Tatverdächtiger dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch weder miteinander verwandt noch bekannt sind.



Ausgewählte Informationen zum Thema Opfer:


Tabellen:
  • Opfer von Straftaten, u.a. nach Altersgruppen
  • Opfer von Straftaten, u.a. nach Beziehung zum Tatverdächtigen
  • Straftaten, erfasste und aufgeklärte

Datenquellen:
  • PKS
  • PKS - Methodik [generell]


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