Pflegeversicherung
Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen:
Seither gibt es die Pflegeversicherung als neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (5. Säule).
Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung
eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt.
Das bedeutet:
Jeder, der
gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und jeder privat Krankenversicherte
muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge
finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten.
Wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt von Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.
- Braucht jemand nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen?
- Kann die Person alleine essen oder nicht?
- Kann sie zuhause wohnen oder braucht sie rund um die Uhr Betreuung?
Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen. Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.
Sie haben die Wahl, Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch zu nehmen oder sie bekommen Geld, das sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst. Sie wird deshalb auch als "Teilkasko-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet.
Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.
(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Pflegeversicherung:
Tabellen:
- Bevölkerung in der Pflegeversicherung in 1000
- Pflegeversicherung, Geld- und Sachleistungen bei ambulanter Pflege [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- PKV, Leistungen der Pflegepflichtversicherung
- Soziale Pflegeversicherung, Einnahmen und Ausgaben
Texte:
Definitionen:
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