Reinertrag
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:Zieht man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen ab, so erhält man den Reinertrag. Dieser wird jeweils je Praxis und je Praxisinhaber/-in ausgewiesen. Der Reinertrag stellt nicht den betriebswirtschaftlichen Gewinn der Praxis dar, da u.a. die Aufwendungen für Praxisübernahme (Ausgaben, die auf das Berichtsjahr entfallen und/oder Abschreibungen für das Berichtsjahr auf einen käuflich erworbenen Praxiswert) und Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und der Familienangehörigen, auch Beiträge zu Versorgungseinrichtungen für das Berichtsjahr nicht berücksichtigt werden.
Ausgewählte Informationen zum Thema Reinertrag:
Tabellen:
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
- Heilpraktikerpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Zahnarztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
Datenquellen:
- Kostenstrukturstatistik - Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
- Kostenstrukturstatistik - Arzt- und Zahnarztpraxen
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.