Schutzimpfungen, Schutzimpfung
Unter Schutzimpfungen versteht man die die künstliche Erzeugung einer spezifischen Immunität als Vorbeugungsmaßnahme gegen bakterielle und virale Infektionskrankheiten. Eine aktive Schutzimpfung oder Immunisierung erfolgt durch Gabe von abgetöteten oder abgeschwächten Erregern oder deren ungefährlich gemachten Giften. Der Impfstoff wird meist eingespritzt oder durch Einritzen in die Haut bzw. durch orale Gabe in den Verdauungstrakt eingebracht. Abgeschwächte Lebendimpfstoffe führen zu einer leichten Infektion ohne Krankheitserscheinungen und werden z.B. gegen Röteln, Mumps, Masern und Tuberkulose eingesetzt. Diese Impfung schützt meist länger als 3 bis 5 Jahre. Totimpfstoffe, die z.T. inzwischen auch gentechnisch hergestellt werden können, werden z.B. gegen Grippe, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis-B, Tollwut, Fleckfieber und Cholera angewendet. Der Impfschutz währt rd. 1 bis 2 Jahre. Zur passiven Schutzimpfung oder Immunisierung wird antikörper- bzw. antitoxinhaltiges Immunserum (Serumprophylaxe) oder eine spezifische Fraktion von Immunglobulinen (Immunglobulinprophylaxe) verabreicht. Hierbei ist der Immunschutz zwar nur kurz (rd. 3 bis 4 Wochen), setzt aber fast sofort ein.(Quelle: www.wissen.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Schutzimpfungen:
Tabellen:
- Grippe-Impfung
- Impfquote bei Schulanfängern
- Impfstoffe, Präparate (Tagesdosen, Kosten je Dosis)
- Impfstoffe (Verordnungen, Umsatz, Tagesdosen)
- Tetanusimpfungen
Texte:
- Gesundheitsprobleme bei Fernreisen in tropische und subtropische Regionen [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, 2001]
- Schutzimpfungen [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, 2000; überarbeitete Neuauflage Januar 2004]
Definitionen:
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