Schwerbehinderte Menschen, Schwerbehinderter Mensch
Nach den Arbeitsmarktstatistiken - Statistik der Anzeigen gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX der Bundesagentur für Arbeit - und der Statistik der schwerbehinderten Menschen des Statistischen Bundesamtes:Als Schwerbehinderter gilt, wer
- a) nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 körperlich, geistig oder seelisch behindert ist,
- b) in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig wohnt, sich gewöhnlich aufhält oder als Arbeitnehmer beschäftigt ist und
- c) über einen Nachweis (Ausweis usw.) der Behinderung verfügt.
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