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Sonstige Aufwendungen

Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:

Die sonstigen Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen für die Praxis, außer Personalaufwendungen, Aufwendungen für Honorare für gelegentliche Assistenz und Praxisvertretung, Aufwendungen für Material und fremde Laborarbeiten sowie Aufwendungen für Mieten und Leasing. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt sind außerdem enthalten:

  • Die Aufwendungen für Heizung, Strom, Gas und Wasser, soweit sie praxisbedingt anfallen,
  • die Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren. Hier sind die Versicherungen für die Berufshaftpflicht- und Praxisversicherung, Feuer-, Diebstahlversicherung usw. ausgewiesen (ohne Kraftfahrzeugversicherung). Weiterhin sind u.a. die Beiträge zu Berufsorganisationen dargestellt,
  • praxisbedingte Kraftfahrzeugaufwendungen wie Kraftfahrzeugsteuer, Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung, Abschreibungen auf das Kraftfahrzeug, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Kraftstoff- und sonstige laufende Betriebskosten. Im Falle von Leasing-Verträgen für Kraftfahrzeuge gehören auch die anteiligen Mietraten (Leasing-Raten) dazu
  • Aufwendungen für Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung (incl. Labor) mit einem Anschaffungswert von mehr als 410 Euro. Es handelt sich um die steuerlich absetzbaren Abschreibungen auf Instrumente, Apparate, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände. Sonderabschreibungen sind eingeschlossen
  • Aufwendungen für absetzbare Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 410 Euro stellen Anschaffungskosten von abnutzbaren, beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dar, die im Berichtsjahr voll als Praxisausgaben abgesetzt worden sind,
  • Aufwendungen für Fremdkapitalzinsen. Diese stellen die Aufwendungen (Zinsen) für das der Praxis zur Verfügung gestellte Fremdkapital dar (z.B. zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder zur Kapitalbeschaffung bei der Praxisaufnahme). Nicht eingeschlossen sind Zinsen für Darlehen, die für bauliche Maßnahmen aufgenommen worden sind
  • die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen alle nicht bereits in den vorgenannten Positionen erfassten steuerlich absetzbaren Aufwendungen für die Praxis (u.a. für KV- bzw. KZV-Verwaltungskosten, Aufwendungen für wissenschaftliche Kongresse, Fortbildungskurse, Fachliteratur und dgl., betriebliche Steuern, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, Berufsbekleidung, Gebühren an privatärztliche Verrechnungsstellen, Aufwendungen für Steuerberatung, Buchführung und Rechtsberatung, Reisekosten, Reparaturen, EDV-Kosten, Kostenerstattung an Belegkrankenhäuser).

Nicht enthalten sind die als außerordentlich und betriebsfremd anzusehenden Aufwendungen und die Einkommensteuer.



Ausgewählte Informationen zum Thema Sonstige Aufwendungen:


Tabellen:
  • Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
  • Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
  • Heilpraktikerpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
  • Zahnarztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag

Texte:
  • Kostenstrukturen einzelner Einrichtungen, Kapitel 8. 5 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]

Datenquellen:
  • Kostenstrukturstatistik - Arzt- und Zahnarztpraxen

Definitionen:
  • Aufwendungen für Material
  • Aufwendungen für Material und fremde Laborarbeiten
  • Aufwendungen für Mieten/Leasing
  • Personalaufwendungen
  • Reinertrag
  • Sonstige Aufwendungen (Kostenstruktur - Psychotherapeuten)


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.