Sonstige Leistungen zur Teilhabe
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere
- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben,
- medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen und
- Kinderrehabilitationen
erbracht werden.
Ausgewählte Informationen zum Thema Sonstige Leistungen zur Teilhabe:
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, u.a. nach Alter
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (1992-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (1995-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (1992-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Geschlecht (1992-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (1995-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Maßnahmeart
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