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Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch ist ein Gesetzestext (Kodifikation), in dem alle Sozialleistungsgesetze zusammengefasst sind. Das SGB umfasst alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche:
Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung bis hin zur Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einschließlich der besonderen Förderung Schwerbehinderter, gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung u.a. Formen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Wohngeld, Kinder- und Erziehungsgeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe und Sozialhilfe.
(www.wirtschaftslexikon.gabler.de)



Ausgewählte Informationen zum Thema Sozialgesetzbuch:


Tabellen:
  • Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende (ab 2005)
  • Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Berichtsjahres (ab 2005)
  • Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005
  • Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
  • Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
  • Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit

Datenquellen:
  • Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Definitionen:
  • Berufskrankheit
  • Gemischte Einrichtungen
  • Leistungsbezug nach SGB II/SGB III
  • Renten nach SGB VI
  • Versicherungsverhältnis
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.