Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch ist ein Gesetzestext (Kodifikation), in dem alle Sozialleistungsgesetze zusammengefasst sind.
Das SGB umfasst alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche:
Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung bis hin zur Sicherung bei
Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einschließlich der besonderen Förderung Schwerbehinderter, gesetzliche
Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung u.a. Formen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
Wohngeld, Kinder- und Erziehungsgeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe und Sozialhilfe.
(www.wirtschaftslexikon.gabler.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Sozialgesetzbuch:
Tabellen:
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende (ab 2005)
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Berichtsjahres (ab 2005)
- Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Datenquellen:
Definitionen:
- Berufskrankheit
- Gemischte Einrichtungen
- Leistungsbezug nach SGB II/SGB III
- Renten nach SGB VI
- Versicherungsverhältnis
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.