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Totgeborene

Nach der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Statistischen Bundesamtes:
Als Totgeborene zählen seit dem 01.04.1994 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 g beträgt ( zuvor ab 01.07.1979 1.000  g, vorher mindestens 35 cm Körperlänge). Fehlgeburten (seit 01.04.1994 unter 500 g Geburtsgewicht, zuvor ab 01.07.1979 unter 1.000 g, vorher weniger als 35 cm Körperlänge) werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben außer Betracht.



Ausgewählte Informationen zum Thema Totgeborene:


Tabellen:
  • Geburten und Sterbefälle
  • Nettoreproduktionsrate
  • Totgeborene und in den ersten 7 Lebenstagen Gestorbene

Datenquellen:
  • Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
  • Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung - Methodik [generell]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.