Versicherungspflicht
Unter Versicherungspflicht versteht man entweder die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung, wie z.B. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, oder die wie in allen Teilen der Sozialversicherung von Gesetzes wegen eintretende Zwangsversicherung eines bestimmten Personenkreises. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, in der Krankenversicherung wird der versicherungspflichtige Jahresarbeitsverdienst jährlich neu festgelegt.(Quelle: www.wissen.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Versicherungspflicht:
Tabellen:
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Definitionen:
- Pflegepersonen (DRV)
- Pflichtversicherte (DRV)
- Versicherungspflichtige Beschäftigte
- Vorruhestandsgeldbezieher
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