Versicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Die gesetzliche Rentenversicherung wird von besonderen öffentlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern, durchgeführt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die 14 Regionalträger und die zwei Bundesträger. Der Name der Regionalträger besteht aus der Bezeichung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Ausgewählte Informationen zum Thema Versicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund):
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, u.a. nach Alter
- Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Definitionen:
- Allgemeine Rentenversicherung
- Arbeiterrentenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Knappschaftliche Rentenversicherung (KnV)
- Sozialversicherung
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.