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Versicherungsverhältnis

Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Ein Versicherungsverhältnis ist jedes nach SGB VII begründete Versicherungsverhältnis, wobei bei einer Person Mehrfachversicherung vorliegen kann.
Gewichtet nach der unterschiedlichen Zahl der zurückgelegten Wege bei verschiedenartigen Versicherungsverhältnissen erfolgt eine Verwendung als Bezugsgröße für Wegeunfall-Quoten, da jede versicherte Tätigkeit ein eigenes Wegeunfallrisiko mit sich bringt.



Ausgewählte Informationen zum Thema Versicherungsverhältnis:


Tabellen:
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen

Datenquellen:
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]


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