Vertragsärzte
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:Jeder Vertragsarzt ist Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung, die die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Gesamtvergütung als Honorare an die Mitglieder auszahlt. Will sich ein Arzt als Vertragsarzt niederlassen, so darf er dies nur in offenen Planungsbereichen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Vertragsärzte:
Tabellen:
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung mit Schwerpunktbezeichnung
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen
Datenquellen:
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