Verwaltungsleistungen
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:In die "Verwaltungsleistungen" fließen vor allem die Personalausgaben der Ausgabenträger, deren Aufwendungen für die Durchführung von Verwaltungsarbeiten sowie die Beiträge an Verbände und Vereine ein. Aus methodischen Gründen werden bei der Gesundheitsausgabenrechnung jedoch nicht alle Verwaltungskosten der Ausgabenträger einbezogen (z.B. Ausgaben für Finanzausgleiche und Abschreibungen). Die in der Gesundheitsausgabenrechung ausgewiesenen Verwaltungsleistungen sind deshalb nicht mit den von den Kassen veröffentlichten Verwaltungskosten gleichzusetzen. Die Verwaltungsleistungen werden mehrheitlich der zu diesem Zweck dargestellten Einrichtung "Verwaltung" zugewiesen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Verwaltungsleistungen:
Tabellen:
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.