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Wegeunfall, Wegeunfälle

Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Als Wegeunfall wird jeder Unfall bezeichnet, den eine versicherte Person auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit erleidet. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Straßenverkehrsunfälle, diese stellen mehr als die Hälfte der Wegeunfälle. Wegeunfälle sind gemäß § 8 Abs. 2 SGB VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt.



Ausgewählte Informationen zum Thema Wegeunfall:


Tabellen:
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
  • Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
  • Gesetzliche Unfallversicherung, wichtigste Zahlen

Texte:
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, März 2007]

Datenquellen:
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]

Definitionen:
  • Heim- und Freizeitunfall
  • Meldepflichtiger Unfall
  • Tödlicher Arbeits- oder Wegeunfall


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.