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Wirtschaftlichkeitsgebot

Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:
In § 12 SGB V verankertes Gebot, das die Versicherten, die Leistungserbringer und die Krankenkassen auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen der GKV verpflichtet, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot war schon in der Reichsversicherungsordnung enthalten.



Ausgewählte Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeitsgebot:


Texte:
  • Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele, Kapitel 2.2 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
  • Gesundheitsbericht für Deutschland, Glossar [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
  • Kostenstrukturen einzelner Einrichtungen, Kapitel 8. 5 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
  • Krankenversicherung, Kapitel 6.16 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.