Wohngeld
Nach der Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes:Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, auf den ein Rechtsanspruch besteht. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen großen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts überfordert. Bis Ende 2004 wurde bei der Wohngeldgewährung zwischen dem allgemeinen Wohngeld und dem besonderen Mietzuschuss unterschieden. Das allgemeine Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter oder als Lastenzuschuss an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt. Beim besonderen Mietzuschuss handelte es sich um Wohngeld für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge. Seit dem 1. Januar 2005 zählen sie nicht mehr zu den Wohngeldempfängern. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt.
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