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Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz

Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V:
Die unter Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz zusammengefassten Versicherungsarten sind solche, die nurvon gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden.
  • Ambulante Tarife
  • Solche Tarife bieten Versicherungsschutz im ambulanten Bereich, zum Beispiel Zuschüsse zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen. auch die Erstattung der Praxisgebühr ist möglich.
  • Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) und die Behandlung durch den Chefarzt.
  • Zahntarife
In der Regel beinhalten solche Tarife Leistungen für Zahnersatz, manchmal zusätzlich auch für Zahnbehandlung, Inlays und Kieferorthopädie. Die Erstattung erfolgt als Zuschuss, der prozentual bis zu einer festgelegten Höchstgrenze bezahlt wird.



Ausgewählte Informationen zum Thema Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz:


Tabellen:
  • PKV, Beitragseinnahmen


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