Tabaksteuergesetz.
Die übrigen Verbrauchsteuerstatistiken werden aufgrund von Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen erstellt.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Hauptzollämter (Rechenzentren).
Berichtsweg:
Im Allgemeinen:
Zollämter - Hauptzollämter - Generalzolldirektion - Statistisches Bundesamt.
Untersuchungsobjekt:
Verbrauchsteuern.
Kreis der Befragten:
Zollämter bzw. Zentralstelle Biersteuer (aufgrund von Aufzeichnungen der Steuerpflichtigen und der Zollstellen).
Tabaksteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.1.1 (vierteljährlich, jährlich), letztmalig für das 4. Vierteljahr 2022 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2023: Veröffentlichung ausschließlich in GENESIS (Quader 73411).
Biersteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.2.1 (monatlich), letztmalig für Dezember 2022 erstellt.
Ab dem Berichtsmonat Januar 2023: Statistischer Bericht, Absatz von Bier.
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.2.2 (jährlich), letztmalig für das Berichtsjahr 2021 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Brauwirtschaft.
Branntweinmonopol:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.4, letztmalig für das Betriebsjahr 2000/2001 erstellt.
Daten werden jetzt von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) online zur Verfügung gestellt.
Das Branntweinmonopolgesetz trat zum 31.12.2017 außer Kraft.
Es wurde durch das Alkoholsteuergesetz zum 1.1.2018 abgelöst.
Ab dem Berichtsjahr 2002:
Arbeitsunterlage - Branntweinsteuerstatistik mit Nachweis über Absatz, Ein- und Ausfuhr von Branntweinerzeugnissen im Kalenderjahr.
Ab dem Berichtsjahr 2018:
Arbeitsunterlage - Alkoholsteuerstatistik mit Nachweis über Absatz, Ein- und Ausfuhr von Alkoholerzeugnissen im Kalenderjahr, letztmalig für das Berichtsjahr 2021 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Alkoholsteuerstatistik.
Schaumweinsteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.5 (jährlich), letzmalig erstellt für das Berichtsjahr 2021.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Schaumweinsteuer- und Zwischenerzeugnissteuerstatistik.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Schaumweinsteuer + Branntweinsteuer; Auf Grund von steuerrechtlichen Änderungen wurde auf eine Aufbereitung der Daten für das Berichtsjahr 2010 verzichtet.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Dokumentiert sind nur Verbrauchsteuern, die für die Gesundheitsberichterstattung relevant sind !
Tabaksteuer:
Monatlich: Steuereinnahmen und Steuererstattungen.
Absatz versteuerter Tabakwaren je Gattung nach:
Menge;
Kleinverkaufswert;
Steuerwert.
Vierteljährlich:
Steuereinnahmen und Steuererstattungen.
Absatz versteuerter Tabakwaren je Gattung nach:
Menge;
Kleinverkaufswert;
Steuerwert;
Preislagen;
Marktanteilen der Preislagen.
Jährlich:
Verbrauch von Tabakwaren.
Biersteuer:
Monatlich:
Bierabsatz nach:
Steuerklassen;
Versteuerte und steuerfrei abgesetzte Biermengen (die steuerfrei abgesetzten Biermengen liegen dabei nach Verwendungszwecken vor).
Jährlich:
Beteiligte nach der Art:
Betriebene Braustätten;
Bierlager;
Registrierte Empfänger.
Anzahl der betriebenen Braustätten nach:
Ländern;
Betriebsgrößenklassen (Gesamtjahreserzeugung).
Bierabsatz nach:
Ländern;
Steuerklassen.
Steuersollbeträge nach:
Ländern;
Versteuertes Bier aus Drittländern über Zollstellen;
Bierverbrauch.
Alkoholsteuer:
Absatz, Ein- und Ausfuhr von Alkoholerzeugnissen im Kalenderjahr.
Schaumweinsteuer:
Jährlich:
Hersteller und Absatz von Schaumwein mit 6% vol. Alkohol und mehr bzw. mit weniger als 6% vol. Alkohol nach:
Absatzgrößenklassen.
Absatz Ein- und Ausfuhr nach:
Steuersollbeträge.
Dokumentationsstand:
14.04.2025
, Informationen zur
Methodik
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Statistisches Bundesamt
Verbrauchsteuerstatistik
Aus der Verbrauchsteuerstatistik geht unter anderem die Belastung bestimmter Genussmittel mit Verbrauchsteuern hervor.
Die Verbrauchsteuer bemisst sich bei den Tabakwaren nach Menge und Kleinverkaufspreis, bei den übrigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach der Menge der Erzeugnisse.
1. Tabaksteuerstatistik
1.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Tabaksteuerstatistik sind die Steueranmeldungen (Steuerzeichenbestellungen bzw. -rückgaben) der Hersteller / Einführer von Tabakwaren.
1.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steueranmeldungen werden von der zentralen Steuerzeichenstelle aufbereitet und dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke übermittelt.
1.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steueranmeldungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Steuerzeichenstelle übernimmt die Angaben über die Tabakwaren automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
1.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Tabaksteuergesetz.
2. Biersteuerstatistik
2.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Biersteuerstatistik sind die Steuererklärungen der Herstellungsbetriebe.
2.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steuererklärungen werden von der Zentralstelle Biersteuer (ZEB) beim Hauptzollamt Stuttgart aufbereitet und dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke übermittelt.
2.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steuererklärungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Zentralstelle Biersteuer übernimmt die Angaben zum Bierabsatz automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
2.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Biersteuergesetz.
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Alkoholsteuerstatistik (bis 2017: Branntweinsteuerstatistik) sind die Steueranmeldungen der Inhaber der Steuerlager.
3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steueranmeldungen werden von den Hauptzollämtern aufbereitet und über die einzelnen Oberfinanzdirektionen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe übermittelt. Die OFD Karlsruhe übermittelt die zusammengefassten Daten dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke.
3.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steueranmeldungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Hauptzollämter übernehmen die Angaben über die Branntweinsteuer automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
3.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Branntweinmonopolgesetz.
4. Schaumweinsteuerstatistik
4.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Schaumweinsteuerstatistik sind die Steuererklärungen der Inhaber der Steuerlager.
4.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steuererklärungen werden von den Hauptzollämtern aufbereitet und über die einzelnen Oberfinanzdirektionen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe übermittelt. Diese übermittelt die Ergebnisse dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke.
4.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steuererklärungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Hauptzollämter übernehmen die Angaben automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
4.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Schaumweinsteuergesetz.
In den Angaben für Bier sind in den Jahren ab 1993 die Angaben für alkoholfreies Bier nicht enthalten.
In den Angaben für Schaumwein sind die Angaben für Schaumwein zum ermäßigten Satz enthalten.
Die Angaben für Trinkwein einschließlich Schaumwein sind die Angaben für Wirtschaftsjahre bis zum 31.7. des angegebenen Jahres (in den Jahren vor 2001 bis zum 31.8.). Die Angaben für Verbrauchswein für Brennereien sowie zur Essigherstellung sind nicht enthalten.
Die Verbrauchsberechnung von Branntwein wurde 1993 umgestellt. Der Vergleich mit den Vorjahren ist dadurch beeinträchtigt.
In den Angaben für Feinschnitttabakwaren sind in den Jahren 1993 bis 2001 die Angaben für Feinschnittrollen enthalten.
Die Angaben für Bier sind für die Jahre 2021 bis 2024 vorläufig.
1) Aufgrund von steuerrechtlichen Änderungen wurde auf eine Aufbereitung der Daten für das Berichtsjahr 2010 verzichtet.
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Verbrauchsteuerstatistik
03.05.2017: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2012 bis 2015, die für Feinschnitt für das Jahr 2015 rückwirkend korrigiert.
04.05.2018: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2014 bis 2016 korrigiert.
09.08.2018: Die Angaben für Bier wurden für das Jahr 2017, die für Trinkwein für die Jahre 2015 bis 2017 und für Branntwein für die Jahre 2016 und 2017 korrigiert.
13.05.2019: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2014 bis 2017, die für Trinkwein für das Jahr 2017 korrigiert.
26.05.2020: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2015 bis 2018 rückwirkend korrigiert.
29.03.2021: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2016 bis 2019 rückwirkend korrigiert.
16.04.2024: Die Angaben wurden rückwirkend korrigiert.
23.04.2025: Die Angaben wurden rückwirkend korrigiert.
Die Angaben für das Jahr 2024 wurden am 23.04.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.