Datenquelle: | Begutachtungsstatistik nach Begutachtungsanlässen (Pflegeversicherung) |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Herr
Jan
Seidel |
- Organisationseinheit: | Team MD-Koordinierungsaufgaben/Datenanalyse |
- Telefon: | +49 201 8327-157 |
- Fax: | +49 201 8327-3157 |
- E-Mail / Kontakt: | jan.seidel@md-bund.de |
Datenhalter: | Medizinischer Dienst Bund (KöR) [MD-Bund] |
- Straße: | Theodor-Althoff-Straße 47 |
- Postleitzahl/Ort: | 45133 Essen-Bredeney |
- Telefon: | +49 201 8327-0 |
- Fax: | +49 201 8327-100 |
- E-Mail / Kontakt: | office@md-bund.de |
- Internet: | https://www.md-bund.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | § 53a SGB XI. |
Rechtsgrundlage: | Richtlinien zu § 53a SGB XI. |
Datenerheber: | Medizinische Dienste. |
Berichtsweg: | - |
Untersuchungsobjekt: | Antragssteller auf Leistungen gemäß SGB XI. |
Kreis der Befragten: | Antragssteller auf Leistungen gemäß SGB XI. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Pflegegutachten. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1998 |
- zuletzt: | 2023. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Jährlich. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | keine. |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | - |
Dokumentationsstand: | 17.06.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Erstbegutachtungen und Begutachtungsempfehlungen der Medizinischen Dienste, u.a. nach Pflegestufe (1995-2017)
Von Medizinischen Diensten durchgeführte ambulante und vollstationäre Erstbegutachtungen und Begutachtungsempfehlungen der Pflegebedürftigkeit (absolut und Anteil). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Begutachtungsergebnis nach Pflegestufe
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Darstellung: absolut
Begutachtungsergebnis | Jahr (absteigend) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | 2015![]() ![]() | 2016![]() ![]() | 2017
Info
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![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Ob die Begutachtung nach dem neuen oder alten Verfahren durchgeführt wird, richtet sich nach dem Datum der Antragstellung. In dieser Tabelle werden die Begutachtungen nach dem alten Begutachtungsverfahren (Pflegestufen - Antragsdatum bis zum 31.12.2016) ausgewiesen. Das neue Begutachtungsverfahren gilt für die Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung, die seit dem 1. Januar 2017 bei den Pflegekassen gestellt wurden. Einen Link zur Tabelle finden Sie unter "Aktualität der Daten".
![]() ![]() | |
![]() Erstantragstellern | 1.678.792 | 679.588 | 674.101 | 786.227 | 928.246 | 943.910 | 149.460 |
nicht pflegebedürftig | 496.394 | 204.352 | 197.512 | 244.522 | 259.638 | 284.455 | 52.676 |
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) | - | - | - | - | 79.581 | 86.688 | 15.377 |
Pflegestufe I | 527.369 | 297.642 | 317.501 | 397.487 | 441.891 | 434.605 | 61.231 |
Pflegestufe II | 445.297 | 140.361 | 128.753 | 119.228 | 118.656 | 110.076 | 15.924 |
Pflegestufe III | 209.732 | 37.233 | 30.335 | 24.990 | 28.480 | 28.086 | 4.253 |
Die Tabelle wurde am 03.05.2025 07:53 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

- Begutachtungsstatistik (Pflegeversicherung), Medizinischer Dienst Bund (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpersonX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
- Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA)X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Begutachtungsstatistik nach Begutachtungsanlässen (Pflegeversicherung) des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.:
Anspruch auf Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Pflegebedürftige der PflegestufenI, II und III, aber auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. Auch Bewohner von Pflegeheimen, die an einer dementiellen Erkrankung leiden, erhalten ein Mehr an Leistungen: Für je 25 Demenzkranke soll es eine zusätzliche Betreuungskraft geben.
Mit diesen Leistungen sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden, die Versicherten selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.Pflegebedürftige (bis 2015)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I bis III (einschl. Härtefällen).
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Im Sinne dieser Legaldefinition werden Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht zu den Pflegebedürftigen gerechnet.
Pflegestufe IXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.Pflegestufe IIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 3 Stunden betragen, hierfür müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.Pflegestufe IIIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
- Diese Tabelle wird in folgender Tabelle fortgesetzt:
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 03.05.2025