Datenquelle: | Statistik der Leistungen zur Rehabilitation |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Herr
Ralf
Sigl |
- Organisationseinheit: | Bereich 0512 |
- Telefon: | +49 931 6002-73239 |
- Fax: | +49 931 6002-73203 |
- E-Mail / Kontakt: | ralf.sigl@drv-bund.de |
Datenhalter: | Deutsche Rentenversicherung Bund [DRV Bund] |
- Straße: | Berner Straße 1 |
- Postleitzahl/Ort: | 97084 Würzburg |
- Telefon: | +49 931 6002-0 |
- Fax: | +49 931 6002-73203 |
- E-Mail / Kontakt: | statistik-wbg@drv-bund.de |
- Internet: | http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | - |
Rechtsgrundlage: | § 4 RSVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung). |
Datenerheber: | Rentenversicherungsträger. |
Berichtsweg: | - |
Untersuchungsobjekt: | Abgeschlossene medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen). |
Kreis der Befragten: | Empfänger von Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Überwiegend prozessproduzierte Daten. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1954 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung (ehemals: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, VDR Statistik) "Rehabilitation"; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zahlen; Deutsche Rentenversicherung Bund, Info; Statistikportal der Rentenversicherung (https://statistik-rente.de/). |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Abgeschlossene Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach:
|
Dokumentationsstand: | 24.04.2025 |
Tabelle (gestaltbar): Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Alter
Abgeschlossene stationäre Leistungen zur Kinderrehabilitation in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Alter, Geschlecht, 1. Diagnose (ICD-10)
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2020, Geschlecht: Alle Geschlechter

Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Deutsche Rentenversicherung Bund
Statistik der Leistungen zur Rehabilitation
1. Grundlagen, Durchführung und Auswertung
1.1 Vorbemerkung
Mit der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" wird eine umfassende Auswertung der
Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge, der sonstigen Leistungen zur Teilhabe und der Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt.
Die Daten beinhalten neben den wichtigsten demographischen Merkmalen auch Daten aus den ärztlichen Entlassungsberichten.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe des gesamten Bundesgebietes.
1.2 Grundlagen und Inhalt der Statistik
Die Statistik hat durch § 79 des 4. Buches Sozialgesetzbuch eine Rechtsgrundlage erhalten, die mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung präzisiert wurde.
Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsvorgänge zur Feststellung von Leistungen zur Teilhabe bei den 14 Regionalträgern,
der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Für jeden Berechtigten, der eine medizinische Leistung zur Rehabilitation gemäß §§ 14, 15, 15a, 17, 31 SGB VI oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
gemäß § 16 SGB VI
erhalten hat, werden vor, während und bei Abschluss der Leistung Daten erhoben, die zur ärztlichen Begutachtung sowie zur organisatorischen
Abwicklung der Leistung zur Teilhabe Verwendung finden. Diese Daten und einige weitere statistische Merkmale, die der Versicherungsträger
aus dem Versicherungskonto bereitstellt, werden zu einer Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) zusammengeführt.
In der Reha-Statistik-Datenbasis werden somit die wichtigsten Sachverhalte zur Rehabilitation beim Versicherungsträger miteinander verknüpft.
Sie dient als Datengrundlage für die Berichterstattungen über Rehabilitation mit Ausnahme der monatlichen Statistik über die Anträge
auf Rehabilitationsleistungen und ihre Erledigung gemäß § 3 RSVwV
und der monatlichen Reha-Antragslaufzeiten-Statistik.
Die Anzahl der ausgewiesenen "abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe" ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich in demselben Jahr
abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe und den Leistungen, bei denen das gesamte Rehabilitationsverfahren für das betreffende Berichtsjahr
zu einem bestimmten Stichtag noch nicht im Versicherungskonto gespeichert war und die somit im Sinne einer vollständigen Erfassung zum
Berichtsjahr nachgemeldet wurden.
Andererseits ist zu vermuten, dass auch in dieser Auswertung in ähnlichem Umfang abgeschlossene
Leistungen des Berichtsjahres noch nicht statistisch erfasst sind. Die Zahl der statistisch erfassten Leistungen zur Teilhabe dürfte
sich daher nur geringfügig von der Zahl der tatsächlich im Berichtsjahr abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe unterscheiden.
1.3 Durchführung der Statistik
1.3.1 Datenerhebung und Fehlerprüfung
Die Reha-Statistik-Datenbasis ist bei allen Versicherungsträgern einheitlich die Basis für den gesamten Bereich der Aufgaben der Reha-Berichterstattung. Die Versicherungsträger unterziehen die erstellten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis einem einheitlichen Plausibilitätsprüfprogramm, mit dem eventuelle Unplausibilitäten, wie sie insbesondere durch Unzulänglichkeiten bei der manuellen Verschlüsselung auftreten können, aufgedeckt werden. Die pseudonymisierten, geprüften, fehlerfreien und gegebenenfalls fehlerbereinigten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis werden von den Versicherungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung gestellt und sind die Datengrundlage für diese Statistik.
1.3.2 Auswertung
Die Auswertung der Daten erfolgt beim Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zusammenstellung der in der "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" veröffentlichten statistischen Auswertungen erfolgte unter den Gesichtspunkten bekannter Informationsbedürfnisse und der Zeitreihenkontinuität. Datensätze über bewilligte, aber nicht angetretene Leistungen zur Teilhabe sowie über Auftragsleistungen für andere Träger gehen in die Auswertungen nicht ein.
2. Erläuterungen zu ausgewählten Merkmalen
2.1 Zur Verschlüsselung der Diagnosen
Mit Einführung der Reha-Statistik-Datenbasis bei den Versicherungsträgern werden ab dem 1. Januar 1994 - soweit medizinisch festgestellt - fünf Diagnosen im Statistikdatensatz erfasst, wobei die Reihenfolge vom Arzt gemäß der Bedeutung für die Leistung zur Teilhabe festgelegt wird. Seit 1.1.2004 wird zur Verschlüsselung der Diagnosen der einheitliche Diagnosenschlüssel ICD-10-GM in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt. Das Schlüsselverzeichnis gibt die ersten drei Stellen der Grundsystematik der Diagnosen wieder, wobei in einigen Fällen als Verschlüsselungshilfe oder Lesehilfe (gekennzeichnete) Textzusätze ergänzt wurden. Des Weiteren sind für die sozialmedizinisch relevanten Krankheitsgruppen notwendige Differenzierungen und Spezifizierungen auf vier- und fünfstelliger Ebene eingefügt. Wegen der höheren Aussagekraft sind diese vier- und fünfstelligen Schlüssel aus dem Diagnosenverzeichnis bevorzugt zu verwenden.
Zwei weitere alphabetisch zu verschlüsselnde Angaben zur Diagnose, Seitenlokalisation und Diagnosesicherheit, dienen zur Ergänzung bzw. Präzisierung. Diese werden aber in der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" nicht ausgewertet.
Die letzte zu verschlüsselnde Stelle zur Diagnose gibt Auskunft über das medizinische Behandlungsergebnis bezogen auf die vorgenannte Einzeldiagnose.
2.2 Zum Ausweis der Versicherungszweige
Zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Versicherungszweige Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst. Daneben gibt es weiterhin die knappschaftliche Rentenversicherung.
2.3 Zur Altersbestimmung
Das Geburtsjahr des Rehabilitanden wird, wenn er versichert ist, aus der Versicherungsnummer in den Datensatz übernommen. Für die Auswertungen wird das Alter aus der Differenz des Jahres, in dem die Leistung beendet wurde, und dem Geburtsjahr gebildet.
____________
Auszug aus:
Deutsche Rentenversicherung Bund
(DRV) (Hrsg.),
DRV Statistik Rehabilitation,
verschiedene Jahrgänge Berlin. ISSN 1862-9970.
Aktualisierungsstand: 24.04.2025
- Alter (Statistik der Leistungen zur Rehabilitation)X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die Altersangabe bezieht sich auf das Ende der Leistung. Es wird aus der Differenz des Jahres, in dem die Leistung beendet wurde, und dem Geburtsjahr des Rehabilitanden gebildet.DiagnosengruppenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die Diagnosengruppenbildung stellt ein hierarchisches System dar. Die dargestellten Diagnosengruppen orientieren sich in einer ersten Gliederungsstufe an den 22 Originalkapiteln der ICD-10. Diese werden in einer zweiten Gliederungsstufe nach ausgewählten Diagnosengruppen aufgegliedert. Die gewählte Zusammenstellung erfolgte überwiegend aus sozialmedizinischer Sicht.Gesetzliche RentenversicherungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten, der Leistungen zur Rehabilitation, des Rentenbestands und des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- Erbringungen von Leistungen zur Teilhabe,
- Berechnung und Zahlung von Renten und Zusatzleistungen,
- die Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner sowie
- das Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Vor diesem Zeitpunkt gliederte sich die gesetzliche Rentenversicherung organisatorisch in :
- die Rentenversicherung der Arbeiter (ArV),
- die Rentenversicherung der Angestellten (AnV) und
- die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV).
Das besondere Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Wesentlichen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Für die Rentenversicherung maßgebende Regelungen über Leistungen zur Teilhabe finden sich seit dem 01.07.2001 auch im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch-.ICDXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
ICD-10
Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:
1. Verschlüsselung von Todesursachen. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert.
Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der ICD-10
ICD-9
Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig, seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.
Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der ICD-9KinderrehabilitationXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Kinderrehabilitationen werden als sonstige Leistung zur Teilhabe aus der Versicherung eines Elternteils erbracht, wenn durch die Heilbehandlung eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Kindes beseitigt oder die schon beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Die Kinderrehabilitationen werden stationär durchgeführt.
- Keine Anmerkungen
- Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 30.11.2021 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Behandlungsergebnis .
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 02.05.2025