Selbstkostendeckungsprinzip
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:
Bis 1996 geltendes Vergütungsprinzip für stationäre Leistungen. Nach dem Selbstkostendeckungsprinzip werden den Patienten bzw. den jeweiligen Kostenträgern für die erbrachten Krankenhausleistungen auf den Tag hin pauschalierte Selbstkosten des Krankenhauses in Rechnung gestellt, die aus einer Vorperiode geschätzt wurden.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 01.10.2023