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Startseite > Gesundheitsversorgung > Medizinische Verfahren, Medizinische Untersuchungen und Behandlungen > Transplantationen, Organspenden, Dialyse > Text: Organtransplantation und Organspende [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Oktober 2003]

Organtransplantation und Organspende [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Oktober 2003]


[Heft 16: Übergewicht und Adipositas] [Heft 18: Neu und vermehrt auftretende Infektionskrankheiten] [Abstrakt] [Inhaltsverzeichnis]

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Heft 17 - Organtransplantation und Organspende

aus der Reihe "Gesundheitsberichterstattung des Bundes"

 
 

Autorin und Autoren: Prof. Dr. Martin Molzahn
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Neu Isenburg
  Dr. Annette Tuffs
Neckargemünd
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Neu Isenburg, 1993 bis 2001
  Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
 


Redaktion: Robert Koch-Institut
Gesundheitsberichterstattung
Dr. Cornelia Lange
Dr. Thomas Ziese
Seestraße 10
13353 Berlin
 


Herausgeber: Robert Koch-Institut
(Oktober 2003)

 
 

 
 

 
 

Einleitung

Organtransplantationen werden in Deutschland seit fast 40 Jahren durchgeführt; bislang waren es mehr als 60.000. Von den durchbluteten Organen werden heute Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Darm übertragen; diese Organe dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren übertragen werden. Für ihre Entnahme und Vermittlung gelten besondere Verfahrensregeln, die im Transplantationsgesetz festgelegt sind. Das am häufigsten übertragene Gewebe ist die Hornhaut des Auges. Verpflanzung von Kniegelenken und Händen, sogenannten komplexen Geweben, wurden bereits vereinzelt vorgenommen bzw. sind in Vorbereitung. Der vorliegende Bericht fokussiert auf die Organtransplantation und Organspende der nach Transplantationsgesetz vermittlungspflichtigen soliden Organe Niere, Leber, Herz, Lunge und Pankreas.
      Mit der Zahl der Transplantationen nahm auch die Zahl der Kliniken mit Transplantationsprogrammen in Deutschland stetig zu; heute gehören Transplantationen eines oder mehrerer Organe zum Versorgungsspektrum aller deutschen Universitätsklinika und einer Reihe weiterer Krankenhäuser. Lange Zeit wurden vor allem die Organe Verstorbener übertragen; in den letzten Jahren erhöhte sich aber in Deutschland der Anteil der Lebendspendetransplantationen an der Gesamtzahl von Nierentransplantationen. Hinzu kam die Lebendspende von Lebersegmenten.

 

zur Tabelle mit Werten

Die folgende Abbildung stellt die Organtransplantationen in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertdreiundsechzig bis Zweitausendeins als Säulendiagramm dar. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation Klammer auf D S O Klammer zu. Die Grafik zeigt auf der X Achse sechs Säulen. Die ersten fünf Säulen weisen Organe aus und zwar: erste Säule: Niere, zweite Säule: Leber, dritte Säule: Herz, vierte Säule: Pankreas, fünfte Säule: Lunge. Die sechste Säule stellt die  transplantierten Organe als Gesamt dar. Auf der Y Achse werden die Anzahl der Organtransplantationen von Null bis 60.000 in Zehntausenderschritten aufsteigend dargestellt. Die Grafik zeigt, dass Organtransplantationen in Deutschland seit fast 40 Jahren durchgeführt werden; bislang waren es mehr als 60.000. Von den durchbluteten Organen werden heute Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas übertragen. Das häufigste transplantierte Organ ist die Niere, die Lunge dagegen ist das am wenigsten transplantierte Organ in diesem Zeitraum. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Anfang der neunziger Jahre kam es zu einem Stillstand, bzw. leichten Rückgang der Transplantationen. Die Zahl der Organspenden konnte mit den medizinischen Möglichkeiten der Transplantation und dem gestiegenen Bedarf nicht mehr Schritt halten. Auch die rechtliche Seite der Transplantation war, anders als in den europäischen Nachbarländern, nicht durch ein eindeutiges Gesetz geregelt. Nachdem ein erster Gesetzentwurf Ende der siebziger Jahre nicht angenommen wurde, entstanden nun neue Initiativen zur Ausarbeitung und Vorlage eines Transplantationsgesetzes. Zentrale Streitfragen während des sich über mehrere Jahre hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens waren der Hirntod als sicheres Todeszeichen und die Befugnis zur Einwilligung in die Organentnahme durch die nächsten Angehörigen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz/TPG) zum 1. Dezember 1997 fand die Phase der Rechtsundeutlichkeit ein Ende [1] .

 

zur Tabelle mit Werten

Die folgende Abbildung stellt die Organtransplantationen in Deutschland nach Organen Klammer auf einschließlich Lebendtransplantationen Klammer zu für den Zeitraum von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 2.500 in Fünfhunderterschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation Klammer auf D S O Klammer zu. Die Grafik zeigt fünf Linien: Linie 1: Pankreas, Linie 2: Lunge, Linie 3: Leber, Linie 4: Herz, Linie 5: Niere. Die Zahl der Lebertransplantationen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt, die Zahl der Herztransplantationen dagegen nahm ab. Die Zahl der Nierentransplantationen in Deutschland liegt seit zehn Jahren unverändert bei etwa 2.200 bis 2.300 pro Jahr, Lebendspenden eingeschlossen. Lungentransplantationen werden häufig in Kombination mit Herztransplantationen vorgenommen. In den Jahren Neunzehnhundertsechsundneunzig bis Zweitausend stieg die Zahl der Übertragungen eines oder beider Lungenflügel kontinuierlich. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Weitere/aktuellere Informationen zu dieser Grafik finden Sie hier:
  • Organspende, transplantierte Organe (einschließlich Lebendspende)

 
 

Historischer Rückblick

Der Wunsch, kranke und verloren gegangene Körperteile zu ersetzen, lässt sich weit zurückverfolgen. Zur Linderung von Verunstaltungen oder Behinderungen wurden schon im Mittelalter und früher Hauttransplantationen aus körpereigenem Gewebe vorgenommen. Aber erst durch die Entwicklung neuerer naturwissenschaftlicher und medizinischer Konzepte wurde es möglich, solide Organe fremder Spender zu transplantieren.
       Ende des 19. Jahrhunderts konnten komplexe Krankheitsbilder auf den Funktionsausfall bestimmter Organe zurückgeführt werden. Dieses medizinische Wissen war Voraussetzung für das Therapiekonzept, ein funktionsunfähig gewordenes Organ durch die Übertragung eines gesunden Organs zu ersetzen und dadurch den Patienten zu heilen. Die Verpflanzung von Schilddrüsengewebe zur Behandlung der Schilddrüsenmangelkrankheit im Jahr 1883 ist ein erstes Beispiel für die Anwendung des modernen Behandlungsprinzips des Organersatzes beim Menschen.
       Im frühen 20. Jahrhundert war die Organtransplantation als mögliches Behandlungskonzept bereits anerkannt. Einer breiteren Anwendung standen in der klinischen Praxis jedoch unüberwindbare Schwierigkeiten der Abstoßung des fremden (allogenen) Organs gegenüber. Die Abstoßungsreaktion führte innerhalb kurzer Zeit zum Funktionsverlust der zunächst »erfolgreich « transplantierten Organe. Die Ursache (die Reaktion des Immunsystems des Empfängerorganismus) war zwar bekannt, ihre Behandlung jedoch nicht möglich. Daher wurde das Transplantieren um 1930 praktisch völlig aufgegeben.
       Während zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem Drüsengewebe transplantiert wurde, wurde nach dem zweiten Weltkrieg die Niere das »Leitorgan « der Transplantationsmedizin. Mit der Entwicklung der künstlichen Blutwäsche (Hämodialyse) konnten Patienten mit einem Ausfall der Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) therapiert werden. Sie hatten damit auch die Chance, auf die Übertragung eines Organs zu warten, denn eine Unabhängigkeit von der Dialyse und damit höhere Lebensqualität bot allein die Transplantation. Bei paarig angelegten Organen wie der Niere war außerdem eine Lebendspende möglich. 1954 erfolgte die erste, dauerhaft erfolgreiche Transplantation beim Menschen: eine Lebendnierentransplantation zwischen eineiigen Zwillingen in Boston [2] .
       Erst durch die Entwicklung von Medikamenten zur Unterdrückung der Abstoßungsreaktion (Immunsuppressiva) sowie die Weiterentwicklung der chirurgischen und intensivmedizinischen Möglichkeiten (künstliche Beatmung und Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems) konnten Transplantationen von unpaarigen, genetisch fremden Organen realisiert werden 1 . 1963 erfolgte die erste erfolgreiche Lebertransplantation, 1965 die Übertragung der Bauchspeicheldrüse (Pankreastransplantation) und 1967 die erste Herztransplantation, welche die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit erregte.
Heute verhindert vor allem die begrenzte Zahl von Spenderorganen, dass allen Patienten auf der Warteliste ein Organ übertragen werden kann.

 
 

Transplantationen in Deutschland

Bei chronischem Organversagen stellen Organtransplantationen oft die einzige Möglichkeit einer lebensrettenden Therapie und einer wesentlichen Verbesserung der Lebensqualität der Patienten dar. Die Ergebnisse der Transplantationen werden auf der Basis freiwilliger Zusammenarbeit von den meisten deutschen Zentren der internationalen Collaborative Transplant Study (CTS; Universität Heidelberg; http://cts.med.uni-heidelberg.de/ ) gemeldet. Die CTS wurde 1982 initiiert, um auf breiter Basis die Probleme und Risiken bei Organtransplantationen zu untersuchen. Über 300 Transplantationszentren aus 45 Ländern beteiligen sich an der CTS, die neben der Unterhaltung eines Transplantationsregisters verschiedene prospektive und retrospektive Studien betreibt.
       Während sich die Zahl der Nierentransplantationen seit etwa zehn Jahren auf relativ konstantem Niveau bewegt, haben die wachsende Erfahrung mit der Technik der Transplantation von Pankreas und Lunge und die Zunahme der Indikationen (Gründe für die Anwendung eines bestimmten Therapieverfahrens, hier der Organtransplantation) in den vergangenen Jahren zu längeren Wartelisten und höheren Transplantationsraten dieser beiden Organe geführt. Da die Entnahme schwierig sein kann und die Qualitätsanforderungen an diese Organe hoch sind, ist derzeit nicht nur die Zahl der Spender der limitierende Faktor, sondern auch die begrenzte Anzahl von Kliniken und Ärzten, die das erforderliche Fachwissen für Entnahme und Transplantation von Pankreas und Lunge besitzen. Die Zahl der Lebertransplantationen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt (z.T. bedingt durch die Lebersegment-Lebendspenden), die Zahl der Herztransplantationen dagegen nahm ab.
       Die Neuentwicklung und Weiterentwicklung immunsuppressiver Medikamente, die oft in Kombination die Gefahr einer Abstoßung reduzieren können und weniger bedrohliche Komplikationen haben als frühere Therapieschemata, haben die Überlebensraten der Patienten verbessert. Nach der Einführung des Immunsuppressivums Cyclosporin in den siebziger Jahren stiegen sowohl die Überlebensraten der Organempfänger als auch der Transplantate um durchschnittlich 20% (CTS-Ergebnisse). Die Kombination neuer Immunsuppressiva hat eine weitere Verbesserung der Überlebensrate, allerdings in wesentlich geringerem Umfang, erbracht: Durch den gezielten, oft auch kombinierten Einsatz der Medikamente können Abstoßungen und lebensbedrohliche Komplikationen verringert werden.

 
 

Durchgeführte Transplantationen

Nierentransplantationen

Die Zahl der Nierentransplantationen in Deutschland liegt seit zehn Jahren unverändert bei etwa 2.200 bis 2.300 pro Jahr, Lebendspenden eingeschlossen. Jedes Jahr kommen etwa 2.800 neuangemeldete Patienten hinzu, so dass ein Abbau der Warteliste mit der gegenwärtigen Transplantationsrate nicht möglich ist 2 . Am 31.12.2001 warteten in Deutschland insgesamt 9.547 Patienten darauf, eine Niere transplantiert zu bekommen. Insgesamt mussten sich im Jahr 2001 über 57.000 Menschen dauerhaft einer Dialyse unterziehen [3] .
       Die Grunderkrankungen der Dialysepatienten sind sehr heterogen. Bei 36% der Patienten, die im Jahr 2001 eine Nierenersatztherapie neu beginnen mussten, verursachte Diabetes mellitus (Typ I und II) das Nierenversagen. Unter allen Patienten, die seit 1996 eine Nierenersatztherapie erhalten haben, war bei 22% Diabetes mellitus (Typ I und II) die Ursache. Diabetes mellitus gewinnt als Grunderkrankung der Patienten in Nierenersatztherapie somit immer mehr an Bedeutung [3] .
       Da nicht alle dialysepflichtigen Patienten auf die Warteliste für eine Nierentransplantation genommen werden oder selbst an einer Transplantation interessiert sind, unterscheidet sich die Diagnoseverteilung der Patienten auf Warteliste von der Diagnoseverteilung der Patienten mit Nierenersatztherapie. Die Zahl der Lebendspenden von Nieren hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Waren es 1992 nur 2,7% aller Nierentransplantationen, so wurden im Jahr 2001 16,3% der Nierentransplantationen nach einer Lebendspende vorgenommen [4] . Das Transplantationsgesetz hat der Lebendspende einen festen gesetzlichen Rahmen gegeben und ermöglicht neben der Lebendspende zwischen nahen Angehörigen auch die Übertragung einer Niere zwischen nicht verwandten, sich nahe stehenden Personen.

 

zur Tabelle mit Werten

Die folgende Abbildung stellt die die aktive Warteliste und Nierentransplantationen in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertzweiundneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Säulen und als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 8.000 in Zweitausenderschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation D S O Klammer auf Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen inkl. Lebendspende; aktive Warteliste Klammer zu und von Eurotransplant Klammer auf Geschlecht der Transplantatempfänger Klammer zu. Jedes Jahr wird jeweils mit zwei Säulen dargestellt. Die linke Säule zeigt die Anzahl der Transplantationen, die rechte Säule die Anzahl der Patienten die auf der aktiven Warteliste stehen. Die Geschlechter der Transplantatempfänger werden in der Grafik durch zwei Linien dargestellt, Linie 1: Frauen, Linie 2: Männer. Die Linien zeigen an, wie viele Transplantationen pro Geschlecht und pro Jahr durchgeführt wurden. Der Wert für die Säule, Anzahl der Transplantationen pro Jahr, ist die Summe der Geschlechter der Transplantatempfänger Klammer auf Linie 1 plus Linie 2 Klammer zu. Die Linie der Frauen verläuft recht glatt und steigt mit zunehmenden Jahren leicht an. Niedrigster Wert Neunzehnhundertvierundneunzig höchster Wert Zweitausendeins. Die Linie der Männer dagegen hat eine leicht ansteigende Wellenform, die Neunzehnhundertvierundneunzig den niedrigsten und Neunzehnhundertachtundneunzig den höchsten Wert ausweist. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Tabelle 1

Warteliste Nierentransplantation
Quelle: DSO
 
 Diagnosen der Patienten, die 2001 auf die Warteliste aufgenommen wurden Anzahl  Prozent 
 Glomerulonephritis (Nierenerkrankung mit Veränderung
 der Nierenkörperchen und Entzündungszellen)
864  31 
 Andere 429  15 
 Diabetische Nephropathie (Schädigung der Kapillaren
 der Nierenkörperchen bei lange bestehendem Diabetes)
317  11 
 Zystennieren 333  12 
 Interstitielle Nephritis (Nierenentzündung) 415  15 
 Vaskuläre Erkrankungen (Gefäßerkrankungen) 209  7 
 Immunologische Systemerkrankungen 70  2 
 Congenitale Veränderungen (angeborene Veränderungen) 50  2 
 Hereditäre Nierenerkrankung (erbliche Nierenerkrankung) 71  3 
 Hämolytisch-urämisches Syndrom (Erkrankung, die vorwiegend
 Säuglinge und Kleinkinder betrifft, verursacht durch eine Infektion
 mit spezifischen Kolibakterien)
25  1 
 Amyloid- u. Plasmozytomnieren (Ablagerung spezifischer Eiweiße
 im Nierengewebe, die einen Ausfall der Nierenfunktion bewirken)
19  1 
 Summe 2.802  100 

 

Niere-Pankreas-Transplantationen

Die kombinierte Transplantation von Niere und Pankreas (Bauchspeicheldrüse) wird ausschließlich bei dialysepflichtigen Typ I-Diabetikern vorgenommen. Durch die gemeinsame Übertragung von Niere und Pankreas wird nicht nur die Nierenfunktion wiederhergestellt, sondern auch die zugrundeliegende Zuckerkrankheit geheilt: Das Spenderorgan Pankreas produziert das fehlende Insulin. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 212 Pankreas- Transplantationen vorgenommen, davon 200 kombinierte Niere-Pankreas-Transplantationen. 224 Patienten wurden neu angemeldet.

 

zur Tabelle mit Werten

Die folgende Abbildung stellt die die Pankreastransplantationen und Neuanmeldungen  in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Säulen und als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 250 in Fünfzigerschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation D S O Klammer auf Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen Klammer zu und von Eurotransplant  Klammer auf Geschlecht der Transplantatempfänger Klammer zu. Jedes Jahr wird jeweils mit zwei Säulen dargestellt. Die linke Säule zeigt die Anzahl der Transplantationen, die rechte Säule die Neuanmeldungen. Die Geschlechter der Transplantatempfänger werden in der Grafik durch zwei Linien dargestellt, Linie 1: Männer, Linie 2: Frauen. Die Linien zeigen an, wie viele Transplantationen pro Geschlecht und pro Jahr durchgeführt wurden. Der Wert für die Säule, Anzahl der Transplantationen pro Jahr, ist die Summe der Geschlechter der Transplantatempfänger Klammer auf Linie 1 plus Linie 2 Klammer zu. Die Linie der Frauen verläuft bis Neunzehnhundertvierundneunzig recht glatt steigt bis einschließlich Neunzehnhundertsiebenundneunzig steil an, ab Neunzehnhundertachtundneunzig verflacht sie wieder einwenig an. Niedrigster Wert Neunzehnhundertdreiundneunzig höchster Wert Zweitausendeins. Die Linie der Männer hat Neunzehnhundertzweiundneunzig den niedrigsten Wert, steigt bis Zweitausend rasant an und fällt dann Zweitausendeins wieder leicht ab. Bis auf das Jahr Neunzehnhundertzweiundneunzig liegt die Pankreastransplantationsrate bei Männern höher als bei Frauen. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Herztransplantationen

Die Zahl der Herztransplantationen hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Sie lag im Jahr 2001 bei 409. Gleichzeitig ist die Zahl der Neuanmeldungen für eine Herztransplantation zurückgegangen. Diese Entwicklungen lassen sich nur teilweise auf den Mangel an Spenderorganen zurückführen. Auch die Indikationsstellung zur Herztransplantation hat sich verändert; zudem gibt es erfolgversprechende Alternativen, bestimmte schwere Herzerkrankungen mit anderen Therapiekonzepten, z.B. Herzunterstützungssystemen zu behandeln.

 

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Die folgende Abbildung stellt die die Neuanmeldungen und Herztransplantationen in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Säulen und als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 1.000 in Zweihunderterschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation D S O Klammer auf Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen Klammer zu und von Eurotransplant Klammer auf Geschlecht der Transplantatempfänger Klammer zu. Jedes Jahr wird jeweils mit zwei Säulen dargestellt. Die linke Säule zeigt die Anzahl der Transplantationen, die rechte Säule die Neuanmeldungen. Die Geschlechter der Transplantatempfänger werden in der Grafik durch zwei Linien dargestellt, Linie 1: Männer, Linie 2: Frauen. Die Linien zeigen an, wie viele Transplantationen pro Geschlecht und pro Jahr durchgeführt wurden. Der Wert für die Säule, Anzahl der Transplantationen pro Jahr, ist die Summe der Geschlechter der Transplantatempfänger Klammer auf Linie 1 plus Linie 2 Klammer zu. Die Linie der Frauen verläuft von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins recht glatt. Einzige leichte Anstiege sind in den Jahren Neunzehnhundertzweiundneunzig und Neunzehnhundertachtundneunzig festzustellen. Niedrigster Wert Neunzehnhundertneunzig und Neunzehnhunderteinundneunzig höchster Wert Neunzehnhundertachtundneunzig. Die Linie der Männer hat Zweitausendeins den niedrigsten, und Neunzehnhundertsiebenundneunzig den höchsten Wert. Die Linie steigt von Neunzehnhundertneunzig bis Neunzehnhunderteinundneunzig an. Von Neunzehnhunderteinundneunzig bis Neunzehnhundertvierundneunzig fällt sie kontinuierlich. Von Neunzehnhundertvierundneunzig bis Neunzehnhundertsiebenundneunzig steigt sie stetig an. Ab Neunzehnhundertsiebenundneunzig wird sie wieder fallend dargestellt. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Die meisten Patienten, die für eine Herztransplantation angemeldet werden, leiden an einer Kardiomyopathie, einer angeborenen oder erworbenen Herzmuskelschwäche. An zweiter Stelle steht die koronare Herzkrankheit. Seltener ist die Aufnahme in die Warteliste nach einem Herzinfarkt, der das Herzmuskelgewebe schwer geschädigt hat.

 

Tabelle 2

Warteliste Herztransplantation
Quelle: DSO
 
 Diagnosen der Patienten, die 2001 auf die Warteliste aufgenommen wurden Anzahl  Prozent 
 Kardiomyopathie (Herzmuskelschwäche) 350  57 
 Koronare Herzkrankheit (Erkrankung der Herzkranzgefäße) 163  27 
 Andere 65  11 
 Klappenfehler 10  2 
 Kongenitale Erkrankungen (angeborene Erkrankungen) 26  4 
 Summe (Differenz in der Summe bedingt durch Rundungsfehler) 614  100 

 

Lungentransplantationen

Lungentransplantationen werden häufig in Kombination mit Herztransplantationen vorgenommen. In den Jahren 1996 bis 2000 stieg die Zahl der Übertragungen eines oder beider Lungenflügel kontinuierlich. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 139 Transplantationen vorgenommen, ein Rückgang gegenüber den Vorjahren. Die Zahl der Neuanmeldungen zur Lungentransplantation stieg dagegen auf 283 und beträgt das Doppelte der durchgeführten Eingriffe.
       In den Jahren 1997 bis 2000 war die idiopathische Lungenfibrose, eine bindegewebige Umwandlung des Lungengewebes unbekannter Ursache, die häufigste Grunderkrankung der zur Transplantation angemeldeten Patienten. Im Jahr 2001 wurden dagegen am häufigsten Patienten wegen einer Mukoviszidose-Erkrankung auf die Warteliste zur Transplantation aufgenommen.

 

zur Tabelle mit Werten

Die folgende Abbildung stellt die Neuanmeldungen und Lungentransplantationen in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Säulen und als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 250 in Fünfzigerschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation D S O Klammer auf Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen Klammer zu und von Eurotransplant Klammer auf Geschlecht der Transplantatempfänger Klammer zu. Jedes Jahr wird jeweils mit zwei Säulen dargestellt. Die linke Säule zeigt die Anzahl der Transplantationen, die rechte Säule die Neuanmeldungen. Die Geschlechter der Transplantatempfänger werden in der Grafik durch zwei Linien dargestellt, Linie 1: Männer, Linie 2: Frauen. Die Linien zeigen an, wie viele Lungentransplantationen pro Geschlecht und pro Jahr durchgeführt wurden. Der Wert für die Säule, Anzahl der Transplantationen pro Jahr, ist die Summe der Geschlechter der Transplantatempfänger Klammer auf Linie 1 plus Linie 2 Klammer zu. Die Linie beider Geschlechter laufen von Neunzehnhundertneunzig bis Neunzehnhundertsechsundneunzig fast deckungsgleich. Ab Neunzehnhundertsechsundneunzig bis einschließlich Zweitausend driftet die Lienen etwas auseinander. Das heißt, dass die Anzahl der Lungentransplantationen bei Männern im Vergleich zu Frauen in diesem Zeitraum zugenommen haben. Ab Zweitausend sind die Linien wieder deckungsgleich und werden zum Jahr Zweitausendeins leicht fallend dargestellt. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Tabelle 3

Warteliste Lungentransplantation
Quelle: DSO
 
 Diagnosen der Patienten, die 2001 auf die Warteliste aufgenommen wurden Anzahl  Prozent 
 Andere 61  22 
 Zystische Fibrose/Mukoviszidose (ererbte Stoffwechselkrankheit
 mit vermehrter Produktion und erhöhter Zähigkeit des Drüsensekrets)
70  25 
 Idiopathische pulmonale Fibrose (Vermehrung des Bindegewebes
 der Lunge unbekannter Ursache)
39  14 
 Primäre pulmonale Hypertonie (Bluthochdruck im Lungenkreislauf) 35  12 
 Alpha1-Antitrypsin-Mangel (ererbte Stoffwechselkrankheit
 mit Gewebeabbau)
13  5 
 COPD/Lungenemphysem (Vergrößerung des Luftraums durch
 Zerstörung der Lungenbläschen)
65  23 
 Summe (Differenz in der Summe bedingt durch Rundungsfehler) 283  100 

 

Lebertransplantationen

Die Zahl der Lebertransplantationen hat in den vergangenen zehn Jahren zugenommen. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 757 Lebertransplantationen vorgenommen. Die Zahl der Neuanmeldungen von Patienten für eine Leberübertragung betrug im selben Jahr 1.148 [4] .
       In der Mehrzahl leiden die Patienten auf der Warteliste an einer Leberzirrhose. Der bindegewebigen Umwandlung der Leber, die zum chronischen Versagen des Organs führt, liegen Virusinfektionen, unbekannte Ursachen, aber auch chronischer Alkoholmissbrauch zugrunde. 5% der Lebertransplantationen waren im Jahr 2001 hochdringliche Eingriffe nach akutem Versagen der Leber.
       Mit einem Anteil von 12,5% (2001) aller Lebertransplantationen hat sich die Übertragung eines Lebersegmentes zu einem wesentlichen Bestandteil der Versorgung von Patienten mit chronischem Leberversagen entwickelt. Die Anatomie der Leber erlaubt die Entfernung eines Segmentes, das durch das nachwachsende, verbliebene Lebergewebe ersetzt wird. Die Operation ist für den Spender jedoch nicht ohne Risiko und wurde bislang überwiegend als Lebendspende von Eltern für Kinder, die an angeborenen Lebererkrankungen leiden, praktiziert. Mittlerweile werden jedoch auch Lebendspenden zwischen Erwachsenen vorgenommen. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 95 Teilleber-Lebendspenden an neun deutschen Zentren durchgeführt.

 

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Die folgende Abbildung stellt die Neuanmeldungen und Lebertransplantationen in Deutschland für den Zeitraum von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins aufsteigend als Säulen und als Liniendiagramm dar. Die Anzahl der Patienten werden von Null bis 1.000 in Zweihunderterschritten aufsteigend ausgewiesen. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation D S O Klammer auf Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen Klammer zu und von Eurotransplant Klammer auf Geschlecht der Transplantatempfänger Klammer zu. Jedes Jahr wird jeweils mit zwei Säulen dargestellt. Die linke Säule zeigt die Anzahl der Transplantationen, die rechte Säule die Neuanmeldungen. Die Geschlechter der Transplantatempfänger werden in der Grafik durch zwei Linien dargestellt, Linie 1: Männer, Linie 2: Frauen. Die Linien zeigen an, wie viele Lebertransplantationen pro Geschlecht und pro Jahr durchgeführt wurden. Der Wert für die Säule, Anzahl der Transplantationen pro Jahr, ist die Summe der Geschlechter der Transplantatempfänger Klammer auf Linie 1 plus Linie 2 Klammer zu. Die Linie der Frauen verläuft von Neunzehnhundertneunzig bis Zweitausendeins mit leichter Steigung recht glatt. Einzige leichte Anstiege sind in den Jahren von Neunzehnhundertneunzig bis Neunzehnhundertdreiundneunzig festzustellen. Niedrigster Wert Neunzehnhundertneunzig höchster Wert Neunzehnhundertneunundneunzig. Die Linie der Männer verläuft etwas unruhiger. Sie hat Neunzehnhundertneunzig den niedrigsten, und Neunzehnhundertsiebenundneunzig den höchsten Wert. Die Linie steigt von Neunzehnhundertneunzig bis Neunzehnhundertfünfundneunzig kontinuierlich leicht an. Von Neunzehnhundertfünfundneunzig bis Neunzehnhundertsiebenundneunzig hat sie den größten Anstieg. Ab Neunzehnhundertsiebenundneunzig ist sie wieder fallend. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Tabelle 4

Indikationen für eine Lebertransplantation im Jahr 2001
(entsprechend der Systematik von ELTR - European Liver Transplant Registry
Quelle: DSO
 
 Diagnose Zahl  Prozent 
 Akute oder subakute Hepatitis (Leberentzündung) 21  2 
 Akutes Leberversagen 58  5 
 Sekundäre biliäre (von den Gallengängen ausgehende) Zirrhose 20  2 
 Primäre biliäre Zirrhose 41  4 
 Sklerosierende Cholangitis (Entzündung der Gallenwege) 59  5 
 Gallengangsatresie (Fehlen der Gallengänge) 40  3 
 Angeborene Gallenwegserkrankung 25  2 
 Autoimmunzirrhose 27  2 
 Posthepatitische (als Folge einer Leberentzündung) Zirrhose 237  21 
 Leberzirrhose (Umwandlung und Vernarbung des Lebergewebes) 281  24 
 Zirrhose, unbekannte Ursache 83  7 
 Hepatocelluläres (Leberzell-) Karzinom 77  7 
 Gallenblasen-Karzinom 3  0 
 Gallengangs-Karzinom 10  1 
 Lebermetastasen 9  1 
 Andere bösartige Lebererkrankung 11  1 
 Stoffwechselerkrankung 18  2 
 Budd-Chiari-Syndrom (Abflussstörung im Bereich der Lebervenen) 17  1 
 Gutartiger Lebertumor 6  1 
 Andere Lebererkrankung 105  9 
 Gesamt 1.148  100 

 

Transplantatfunktionsraten

Die Transplantat-Funktionsraten 3 der gespendeten Organe unterscheiden sich: Die besten Werte erreichen die Transplantat-Funktionsraten der Lebendspenden von Nieren; sie sind im Durchschnitt besser als nach einer postmortalen Nierenspende. Dies wird zum Teil mit der guten Vorbereitung der Operation sowie der kurzen Ischämiezeit begründet, also der Zeitspanne, in der das Organ außerhalb des Körpers ohne Blutversorgung ist. Zusätzlich wird von einer besonders hohen Bereitschaft der Organempfänger, die immunsuppressiv wirksamen Medikamente regelmäßig einzunehmen, ausgegangen. Bei hoher Übereinstimmung der Gewebefaktoren können die Ergebnisse der postmortalen Organspende dasselbe hohe Niveau wie bei der Lebendspende erreichen.
       Ein Jahr nach der Pankreastransplantation liegt die Funktionsrate der Transplantate mit 76% deutlich unter der einer Nierentransplantation, nach 5 Jahren ist der Unterschied nur noch gering. Nach Herztransplantationen sind 71% der Transplantate nach einem Jahr noch funktionstüchtig. Nach 5 Jahren sind es 60%. Die Funktionsraten der Lebertransplantate liegen nach einem Jahr bei 68% und nach 5 Jahren bei 59%. Diese Ergebnisse gelten nur für die erste Lebertransplantation. Bei Retransplantationen sind die Ergebnisse erheblich schlechter. Die schlechtesten Ergebnisse weisen die Funktionsraten nach Lungentransplantationen auf: Das erste Jahr nach einer Lungentransplantation funktionieren noch 66% der Transplantate; nach 5 Jahren sind es nur noch 44%.
       Auf das Transplantatüberleben in Abhängigkeit vom Geschlecht wird in Abschnitt »Unterschiedliche Transplantationschancen« von Frauen und Männern eingegangen.

 

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Die folgende Abbildung stellt die Angaben zum Transplantatüberleben in Prozent und Anzahl der Jahre als Liniendiagramm dar. Die Daten stammen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation Klammer auf D S O Klammer zu, C T S Studie. Auf der waagerecht verlaufenden X Achse werden die Anzahl der Jahre von Null bis 5 jährlich dargestellt. Auf der senkrecht verlaufenden Y Achse werden in Prozent die Werte von Null bis 40 als unterbrochene Achse und dann ab 40 in Zehnerschritten bis 100 aufsteigend angezeigt. Die Grafik zeigt 7 Linien. Linie 1: Nierentransplantation, Lebendspende, Deutschland Neunzehnhundertfünfundachtzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 25.488. Linie 2: Nierentransplantation, Postmortale Organspende, Deutschland Neunzehnhundertfünfundachtzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 25.488. Linie 3: Pankreastransplantation, Westeuropa Neunzehnhundertfünfundachtzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 588. Linie 4: Herztransplantation, Westeuropa Neunzehnhundertfünfundachtzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 2.847. Linie 5: Lebertransplantation, Erste Transplantation, Westeuropa Neunzehnhundertvierundneunzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 1.925. Linie 6: Lebertransplantation, wiederholte Transplantation, Westeuropa Neunzehnhundertvierundneunzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 1.925. Linie 7: Lungentransplantation, Westeuropa Neunzehnhundertfünfundachtzig bis Neunzehnhundertneunundneunzig. Anzahl: 489. Alle Linien haben auf der Y Achse bei 100 Prozent ihren Ausgangspunkt. Je nach transplantiertem Organ fallen die Linien über die Anzahl der Jahre verschieden stark ab. Auffallend ist, dass bei der Lebertransplantation schon im ersten Jahr die Überlebenschance deutlich unter 50 Prozent liegt und in den darauffolgenden 4 Jahren noch bis auf unter 40 Prozent abfällt. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Wenn der Fokus auf der Grafik steht, kann zudem mit der Eingabe-Taste eine Tabelle mit den Werten, die der Grafik zugrunde liegen, geöffnet werden. Hierzu wird ein neues Browser-Fenster geöffnet. Ende der Abbildungsbeschreibung.

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Übertragung von Augenhornhäuten

Eine Besonderheit stellt die Übertragung von Augenhornhäuten dar. Das Transplantationsgesetz gilt für die Spende und Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen oder Geweben (Organe) zum Zweck der Übertragung auf andere Menschen und schließt die Übertragung von Augenhornhäuten ausdrücklich ein (§ 10, Abs. 3), auch wenn hierfür keine Vermittlungspflicht besteht. Durch »Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank« vom 7. August 2000 [5] und »Durchführungsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken für die Kultivierung von Spenderhornhäuten und die Organisation von Hornhautbanken vom 30.9.2001« sind Kriterien für die Auswahl der Spender und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Dokumentation festgelegt. Allgemein anerkannte Allokationskriterien für die Hornhautübertragungen sollen bei der Verteilung zugrunde gelegt werden.
       Im Jahr 2000 wurde von 14 deutschen Hornhautbanken, die Mitglied in der European Eye Bank Association sind, der Erhalt von über 4.500 Hornhäuten dokumentiert; rund 3.000 Hornhäute wurden im gleichen Jahr in Deutschland übertragen. Ein Teil der Transplantate stammte aus dem Ausland [6] . Eine wichtige Rolle bei der europaweiten Vermittlung spielt die BIS (Bio Implant Services) Foundation in den Niederlanden ( www.bisfoundation.org ).

 
 

Unterschiedliche Transplantationschancen von Frauen und Männern

Geschlechtsverteilung bei Transplantationen und Lebendspenden

Sowohl auf den Wartelisten für als auch unter den Empfängern von Niere-, Herz-, Leber- und Pankreas- Transplantaten übersteigt der Anteil der Männer den der Frauen. Im Jahr 2000 ergab sich folgendes Bild:

Tabelle 5

Geschlechtsverhältnis Wartelisten - Transplantationen
Quelle: DSO
 
 Organ Warteliste 
Männer 
Transplantationen 
Männer 
Warteliste 
Frauen 
Transplantationen 
Frauen 
 
 Niere 61,80%  61,60%  38,20%  38,40% 
 Herz 80,70%  78,90%  19,30%  21,10% 
 Leber 58,70%  60,40%  41,30%  39,60% 
 Lunge 37,00%  50,00%  63,00%  50,00% 
 Pankreas 62,80%  65,20%  37,20%  34,80% 

 

Die Wahrscheinlichkeit von Wartelistenpatienten, tatsächlich eine Transplantation zu erhalten, ist hingegen bei beiden Geschlechtern gleich, außer für Lungentransplantationen (wobei berücksichtigt werden muss, dass im Jahr 2000 lediglich 158 Transplantationen durchgeführt wurden). Der höhere Anteil von Männern auf den Wartelisten beruht vermutlich auf geschlechtsunterschiedlichen Häufigkeiten der Krankheiten, die schließlich zur Aufnahme auf die Warteliste führten.
       So korrespondiert der höhere Anteil von Männern auf der Warteliste für eine Lebertransplantation mit der höheren Leberzirrhose-Mortalität von Männern (Sterbeziffer 1999, alte Europabevölkerung, ICD K 74, Fibrose und Zirrhose der Leber: Männlich 9,0/100.000 der Bevölkerung; Weiblich: 4,6/100.000 der Bevölkerung) und dem höheren Anteil von Männern an der stationären Behandlung chronischer Leberkrankheiten (1999: 61% Männer, 39% Frauen, bezogen auf die Gesamtzahl der Krankenhausfälle) 4 .
       Auch unter Kardiomyopathien (Herzmuskelschwächen), die zu 57% ursächlich für die Aufnahme auf die Warteliste für Herztransplantationen sind, leiden mehr Männer als Frauen.
       Männer müssen sich auch häufiger einer chronischen Nierenersatztherapie unterziehen (57% Männer und 43% Frauen) 5 , ihr Anteil an Wartelistenpatienten für Nierentransplantationen ist allerdings noch höher.
       Zur Erklärung der Geschlechtsunterschiede werden, neben der unterschiedlichen Häufigkeit der Grunderkrankungen bei Frauen und Männern, auch eine Reihe weiterer Faktoren, z.B.eine höhere Aufmerksamkeit des medizinischen Personals gegenüber den Symptomen von Männern sowie ökonomische, verhaltensbedingte und psychosoziale Faktoren diskutiert [7] .
       Bei der Lebendorganspende (Niere und Lebersegmente) überwiegt die Zahl der weiblichen gegenüber den männlichen Organspendern. Diese Geschlechtsunterschiede können nicht durch medizinische Faktoren ausreichend erklärt werden. Auch nach internationalen Studien überwiegt bei der Lebendorganspende zwischen Eheleuten die Zahl der Frauen die der Männer [8] . Diese geschlechtsspezifische Differenz wirft ethische Fragen der Fairness und des Schutzes von möglicherweise vulnerablen Spenderinnen auf. Sozioökonomische Faktoren (Ehemann als Ernährer der Familie) und häufige moralische Werthaltungen bei Frauen (Fürsorge, Helfen, »sich opfern «) könnten den Geschlechtsunterschied bei der Lebendspende erklären. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf. Angesichts der wachsenden klinischen Bedeutung der Lebendorgantransplantation und der Motivation zur Lebendorganspende in unserer Gesellschaft sollte die Spendebereitschaft der Männer erhöht und insbesondere bei Spenderinnen auf eine freiwillige und gut informierte Einwilligung geachtet werden.

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Tabelle 6

Geschlechtsverhältnis Lebendorganspender/innen
Quelle: DSO
 
 Lebendorganspender 2000      
 Niere   n=346      
 Verwandte Spender: Frauen 64%  Verwandte Spender: Männer  36% 
 Nichtverwandte Spender: Frauen
(einschließlich Ehefrauen)
71%  Nichtverwandte Spender: Männer
(einschließlich Ehefrauen) 
29% 
 Nichtverwandte Spender: Ehefrauen 59%  Nichtverwandte Spender: Männer  21% 
 Leber   n=90      
 Verwandte Spender: Frauen 61%  Verwandte Spender: Männer  39% 
 Nichtverwandte Spender: Frauen
(einschließlich Ehefrauen)
58%  Nichtverwandte Spender: Männer
(einschließlich Ehefrauen) 
15%* 
 Nichtverwandte Spender: Ehefrauen 54%  Nichtverwandte Spender: Männer  12% 
* keine Angabe zum Geschlecht: 27%

 

Transplantatüberleben in Abhängigkeit vom Geschlecht

Wie aktuelle Auswertungen der CTS-Studie zeigen, hat die Tatsache, ob ein transplantiertes Organ von einem weiblichen oder männlichen Spender stammt, entscheidenden Einfluss auf seine langfristige Funktion. Anhand einer Datenanalyse von über 160.000 Transplantationen zeigte sich, dass vor allem Nierentransplantate von Spenderinnen eine schlechtere Überlebensrate als die von Spendern hatten, unabhängig davon, ob die Empfänger Männer oder Frauen waren.
       So war das Risiko von Empfängerinnen von weiblichen Spendernieren (verglichen mit männlichen Spendernieren) um 15% erhöht, ihr neues Organ innerhalb des ersten Jahres nach Transplantation zu verlieren; bei männlichen Empfängern war das Risiko um 22% erhöht. Diese Ergebnisse gelten auch für die Lebendspende von Nieren. Selbst wenn die Niere von Mutter oder Schwester gespendet wurde und eine gute Gewebeübereinstimmung bestand, wirkte sich der Geschlechtsfaktor negativ aus; Brüder und Väter erwiesen sich dagegen als ideale Spender. Je jünger die Spenderin, desto stärker fällt der Geschlechtsfaktor ins Gewicht. Vor allem Organe von Spenderinnen unter 45 Jahren hatten eine schlechtere Prognose. Auch auf die Übertragung von Herzen hat das Geschlecht des Spenders Einfluss, allerdings in geringerem Umfang.
       Als Ursachen für die unterschiedliche Überlebensdauer der Transplantate werden u.a. die Zahl der Nierenkörperchen, geschlechtsspezifische Merkmale des Immunsystems sowie die höhere Empfindlichkeit weiblicher Organe gegenüber Sauerstoffmangel vermutet [9] .

 
 

Rechtliche Grundlagen von Organspende und Transplantation

Am 1. Dezember 1997 trat das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz/TPG) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft [10] . Damit war nach mehr als zwanzigjähriger Diskussion die rechtliche Grundlage für die Entnahme, Vermittlung und Transplantation von Organen geschaffen worden. Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Lebenden sind in genauen Regeln festgelegt. Die erweiterte Zustimmungslösung gewährleistet die Selbstbestimmung der Patienten und ihrer Angehörigen: Für den Fall, dass keine eindeutige Willensäußerung des möglichen Organspenders bekannt ist, haben die Angehörigen nach seinem (mutmaßlichen) Willen über eine Organspende zu entscheiden.
       Da die Vermittlung, Entnahme und Transplantation der Organe organisatorisch strikt getrennt sind, werden eindeutige Zuständigkeiten geschaffen und Interessenskollisionen vermieden. Durch die verbindliche Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und die Entwicklung von Regeln für die Vermittlungsentscheidung soll eine gerechte Verteilung der Spenderorgane gewährleistet werden.
       Weiterhin wird durch das Gesetz die Lebendorganspende auf eine klare rechtliche Basis gestellt und der Organhandel (6. Abschnitt) verboten.
Nach allgemeinen Vorschriften im ersten Abschnitt sind im zweiten, zentralen Abschnitt des TPG die erweiterte Zustimmungslösung und die Feststellung des Todes in den §§ 3 und 4 (Abschnitt 2) festgehalten. Voraussetzungen für eine Organentnahme sind die Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten oder stellvertretend seiner Angehörigen sowie die Feststellung des vollständigen Ausfalls aller Gehirnfunktionen (Hirntod), der nach dem Stand der Wissenschaft festgestellt worden ist (siehe auch Abschnitt » Feststellung des Hirntods «). Festgehalten ist auch die Reihenfolge der Angehörigen, die entscheidungsberechtigt sind. Diese müssen zudem in den letzten zwei Jahren persönlichen Kontakt mit dem Verstorbenen gehabt haben. Der Arzt muss die Beteiligung der Angehörigen an der Entscheidung dokumentieren. Die §§ 5 und 6 legen fest, dass zwei qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander den Ausfall der Hirnfunktionen feststellen müssen. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation der Organe beteiligt sein.
       Zur Lebendorganspende ist im dritten Abschnitt u.a. geregelt, dass die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, zulässig ist (§ 8).
       Im vierten Abschnitt ist das Vorgehen bei Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe festgelegt. Die Aufgaben von Transplantationszentren, Koordinierungsstelle und Vermittlungsstelle sind in den §§ 9 bis 12 beschrieben. Sowohl Koordinierungsstelle als auch Vermittlungsstelle werden von der Bundesärztekammer, den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem Vertrag, der vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden musste, mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Vermittlungsstelle kann ihren Sitz außerhalb von Deutschland, also des Geltungsbereichs des TPG, haben. Die Koordinierungsstelle ist zusätzlich damit betraut, einen Bericht über die Tätigkeit der Transplantationszentren zu veröffentlichen. Es ist auch festgelegt, dass die Krankenhäuser zur Meldung der möglichen Organspender verpflichtet sind.
       Fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes sind nun die nach § 11 und § 12 vorgeschriebenen Verträge zur Beauftragung von Institutionen mit der Organisation der Organspende und der Organvermittlung geschlossen, die meisten Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft von der Bundesärztekammer veröffentlicht (fünfter Abschnitt, § 16) und die Ausführungsgesetze oder Verordnungen der Bundesländer insbesondere zur Lebendspende erlassen. Die im Sommer 2000 mit der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) und der Vermittlungsstelle (Eurotransplant) geschlossenen Verträge hatten einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der postmortalen Organspende. Die Koordinierungsstelle konnte auf der neuen vertraglichen Grundlage die regionale Organspende-Organisation im ganzen Bundesgebiet umsetzen und dadurch die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern verbessern. Die Zahl der Spendermeldungen durch die Krankenhäuser ist von 2000 auf 2001 um 20% gestiegen.
       Nicht gestiegen ist durch das Gesetz die Zahl der Organentnahmen, die aufgrund eines dokumentierten Willens durchgeführt wurden (5%); auch ist die Zahl der Ablehnungen der Organspende durch Angehörige nicht gesunken (s. Abschnitt »Organisatorische Voraussetzungen und Regelungen der Organspende«). Auf die Entwicklung der Lebendspende hat sich das TPG (Abschnitt 3, § 8: Zulässigkeit der Organentnahme) aber positiv ausgewirkt. Die Rechtssicherheit für Spender, Empfänger und ihre Ärzte haben zu einer deutlichen Ausweitung dieser Spendenform geführt.

 
 

Organisation der Organentnahme und Verteilung

Koordinierungsstelle für Organspende

Mit der Koordinierung der Organspende wurde im Juni 2000 die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) von der Bundesärztekammer, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft beauftragt. Dieser Vertrag nach § 11 Transplantationsgesetz wurde vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und legt die Aufgaben der Koordinierungsstelle fest. Um die Organspende in Deutschland flächendeckend und rund um die Uhr sicherzustellen, hat die DSO sieben Organspende- Regionen gebildet (siehe Karte). Die Regionen umfassen ein oder mehrere Bundesländer. Jede Region verfügt über eine Organisationszentrale, in der ein leitender Arzt gemeinsam mit mindestens fünf Transplantationskoordinatoren die Organspende-Aktivitäten koordiniert. Neben der Zentrale gibt es in jeder Region ein oder mehrere Schwerpunkt-Büros, die als Stützpunkte der Koordinatoren für ihre Arbeit in den Krankenhäusern dienen. Die Koordinatoren sind direkte Ansprechpartner für die Intensivstationen, die verstorbene Patienten melden, um die Möglichkeit einer Organspende abzuklären.
       Jede Region wird von einem Fachbeirat beraten. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der regionalen Transplantationszentren, der Landesärztekammern, der gesetzlichen Krankenversicherer und der Krankenhäuser der Region sowie einem Vertreter des betroffenen Bundeslandes. Auf Bundesebene unterstützt ein Bundesfachbeirat die DSO. Ihm gehören Vertreter der Vertragspartner, der regionalen Fachbeiräte, der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) und der Stiftung Eurotransplant sowie Vertreter der Bundesländer an.

Die folgende Abbildung  stellt eine Karte von Deutschland dar, die in sieben Organspenderegionen der Deutschen Stiftung Organtransplantation Klammer auf D S O Klammer zu aufgeteilt ist. Ebenso werden die Organisationszentralen und Organisationsschwerpunktbüros für jede Region dargestellt. Region Nord beinhaltet die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein und Bremen. Die Organisationszentrale befindet sich in Hannover, das Organisationsschwerpunktbüro mit Sitz in Hamburg. Region Nordost beinhaltet die Bundesländer Berlin, Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg. Die Organisationszentrale befindet sich in Berlin, das Organisationsschwerpunktbüro mit Sitz in Rostock. Region Ost beinhaltet die Bundesländer Sachsen Anhalt, Sachsen und Thüringen. Die Organisationszentrale befindet sich in Leipzig. Region Mitte beinhaltet die Bundesländer Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland. Die Organisationszentrale mit der Hauptvermittlung der D S O befindet sich in Neu Isenburg, die Organisationsschwerpunktbüros mit Sitzen in Homburg und Marburg. Region Nordrhein Westfalen. Die Organisationszentrale befindet sich in Düsseldorf, das Organisationsschwerpunktbüro mit Sitz in Münster. Region Baden Württemberg. Die Organisationszentrale befindet sich in Stuttgart, das Organisationsschwerpunktbüro mit Sitz in Freiburg. Region Bayern. Die Organisationszentrale befindet sich in München, das Organisationsschwerpunktbüro mit Sitz in Nürnberg Erlangen. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis, falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Themenheft 17 Organtransplantation und Organspende der Gesundheitswesens der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Ende der Abbildungsbeschreibung.

Hier finden Sie die Regionenkarte der DSO (Stand 2013)

 

 

Vermittlungsstelle

Als Vermittlungsstelle für die vermittlungspflichtigen Organe wurde die Stiftung Eurotransplant in Leiden (Niederlande) beauftragt (siehe TPG, 4. Abschnitt, §12). Eurotransplant vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch von Spenderorganen wie Nieren, Herz, Lungen und Leber für Transplantationszwecke. Dabei wird mit Spenderkrankenhäusern, Transplantationszentren, Organbanken und Labors in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich und Slowenien zusammengearbeitet. Für jedes Organ werden gemeinsame Wartelisten der Eurotransplant- Mitgliedsländer geführt. Die Vermittlung der Organe erfolgt unter Anwendung der Vorschriften des TPG. Außerdem unterstützt Eurotransplant die wissenschaftliche Forschung, um die Ergebnisse von Transplantationen weiter zu verbessern. Die wichtigste Aufgabe der Stiftung ist die Zuteilung von Spenderorganen an den geeignetsten Empfänger.

 

Landesausführungsgesetze und Transplantationsbeauftragte

Das Transplantationsgesetz hat den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, in eigenen Ausführungsgesetzen zusätzliche Regelungen für die Organspende in den Krankenhäusern einzuführen. Bislang haben Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg- Vorpommern und Hessen Gesetze erlassen, die Krankenhäuser mit Intensivstationen verpflichten, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. Diese sind dafür verantwortlich, dass potentielle Organspender gemeldet werden und die Möglichkeit einer Organspende bei allen durch vollständiges Hirnversagen Verstorbenen geprüft wird. Transplantationsbeauftragte sind die ersten Ansprechpartner der DSO-Koordinatoren und sorgen gemeinsam mit ihnen für die Schulung des Intensivpersonals zur Organspende. Aus Ärzten und Pflegern bestehende »Kommunikationsteams « sollen in Nordrhein-Westfalen Klinikmitarbeiter für die Idee der Organspende gewinnen und Gespräche mit den Angehörigen führen [11] . In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Brandenburg sind Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern auf freiwilliger Basis tätig.

 
 

Organisatorische Voraussetzungen und Regelungen der Organspende

Nicht allen Patienten, deren Gehirn schwere Schäden davongetragen hat, kann eine intensivmedizinische Behandlung helfen. Bei Patienten mit Ausfall aller Hirnfunktionen können Atmung und Kreislauf nur noch mit Hilfe von Maschinen und Medikamenten aufrecht erhalten werden; es sind Zeichen zu beobachten, die auf den Hirntod und damit den Tod des Patienten hinweisen. Wenn der Verdacht auf Hirntod besteht und eine Meldung an die DSO erfolgt, steht der für das Krankenhaus zuständige DSO-Koordinator der Intensivstation beratend zur Seite. Telefonisch wird geklärt, ob eine Hirntod-Diagnostik durchgeführt werden sollte. Dafür müssen zwei Experten unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes feststellen und diesen Befund im Hirntod- Protokoll dokumentieren. Damit ist der Tod des Menschen festgestellt und eine Voraussetzung für die Organspende erfüllt. Stehen dem Krankenhaus zwei unabhängige Experten nicht zur Verfügung, vermittelt die DSO unabhängige, erfahrene Ärzte, die eine Hirntoddiagnostik nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durchführen. Bei Bedarf berät der Koordinator das Personal der Intensivstation, wie Kreislauf und Homöostase aufrecht erhalten werden können.
       Im Jahr 2001 wurden im Monat durchschnittlich rund 240 orientierende Beratungen (Konsile) für Intensivstationen durchgeführt (insgesamt 2.899); dabei haben sich im Vergleich zu den Jahren 1995 bis 2000 die Zahlen der Konsile in den einzelnen Organspenderegionen sehr unterschiedlich entwickelt; für Deutschland ist insgesamt ein Anstieg von knapp 33% zu verzeichnen. Bei 37% der Konsile kam es im Jahr 2001 zu einer Organspende. Bei 31% kam eine Organentnahme wegen medizinischer Kontraindikationen (z.B. Diagnostische Kontraindikationen, Vorerkrankungen, Komplikationen) nicht in Frage. In 32% der Fälle konnte der Spendeprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden [4] .
       Neben dem nachgewiesenen Hirntod ist die Einwilligung zur Organspende unabdingbare Voraussetzung zur Organentnahme. Bei 14% der Organspender lag im Jahr 2001 eine persönliche Zustimmung vor; davon erfolgte nur in 5,2% der Fälle die postmortale Organentnahme aufgrund eines Organspendeausweises (in 8,8% der Fälle war nur der mündliche Wille dokumentiert). In der Mehrzahl (78,1%) wird die Organspende im Sinne der erweiterten Zustimmungsregelung durch die Angehörigen legitimiert. Nach dem Transplantationsgesetz sollen dabei die Angehörigen nicht selbst über eine Organspende entscheiden und tragen hierfür auch nicht die Verantwortung. Vielmehr ist der Arzt verpflichtet, die Angehörigen darüber zu informieren, dass nicht deren persönlicher Wunsch, sondern der (mutmaßliche) Wille des Verstorbenen entscheidend ist. In der Praxis ist eine klare Trennung zwischen dem durch die Angehörigen referierten Wunsch des Verstorbenen und ihrer Meinung jedoch schwierig. Die höhere Zustimmungsrate zur Organentnahme der Angehörigen von Suizidpatienten könnte darauf hindeuten, dass bei der Entscheidungsfindung die Werthaltungen der Angehörigen einen Einfluss nehmen können; dies ist wegen des Respekts vor der Patientenselbstbestimmung problematisch. Nur bei etwa 54% der potentiellen Organspender (Verstorbene, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und bei denen keine medizinischen Kontraindikationen vorlagen) kam es tatsächlich zu einer Organentnahme; wichtigster Grund für den Ausschluss einer Organspende war zu 39,2% die Ablehnung der Angehörigen. Zu 3,9% kam es aufgrund eines Kreislaufversagens, zu 3,2% wegen sonstiger Gründe nicht zu einer Organspende [4] .
       Bei der postmortalen Organentnahme müssen die Krankenhäuser, in denen der hirntote Patient behandelt wird, und die Transplantationszentren zusammenarbeiten. Hierzu hat die Ständige Kommission der Bundesärztekammer 1999 Empfehlungen veröffentlicht, die neben organisatorischen Informationen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung postmortaler potentieller Organspender und zur ärztlichen Zusammenarbeit bei der Organentnahme nach dem Transplantationsgesetz hinweisen [12] .
       In der Praxis wird die Bereitschaft zur Meldung durch die Einstellung des Krankenhausträgers und des Krankenhauspersonals zur Organspende sowie durch organisatorische Aspekte beeinflusst.
       Der Beteiligungsgrad der bundesweit ca. 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstation lag im Jahr 2001 bei 44 Prozent. Zu über 93% beteiligten sich die Krankenhäuser der Maximalversorgung, Krankenhäuser der Zentralversorgung zu fast 73%, Krankenhäuser der Regelversorgung zu fast 45% und Krankenhäuser der Grundversorgung zu über 21%. Der Beteiligungsgrad ist bei allen Krankenhäusern seit dem Jahr 2000 gestiegen.
       Liegt eine Zustimmung zur Entnahme vor, veranlasst der Koordinator der DSO Laboruntersuchungen, welche die Blutgruppe und Gewebemerkmale des Spenders ermitteln und klären, ob beim Spender Infektionen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. Zeitgleich informiert der Koordinator die Organvermittlungsstelle Eurotransplant und teilt die Daten des Spenders mit, die zur Vermittlung seiner Organe benötigt werden.
       Stehen die Organempfänger fest, nimmt der Koordinator Kontakt mit den Transplantationszentren der Organempfänger auf. Nicht immer können die Organe von den Chirurgen des Krankenhauses entnommen werden. Deshalb kommen Entnahmeteams aus der Organspende-Region oder aus dem Transplantationszentrum, das den Empfänger betreut. In Absprache mit dem Krankenhaus und den Entnahmeteams aus den Zentren plant der Koordinator die Entnahmeoperation. Meistens werden mehrere Organe entnommen; im Durchschnitt wurden im Jahr 2001 drei Organe entnommen. Bei Organspendern im Alter unter 55 Jahren erfolgte in 90% der Fälle eine Mehrorganentnahme.
       Die entnommenen Organe werden konserviert, auf schnellstem Wege zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert und unmittelbar den Empfängern übertragen, die in der Zwischenzeit auf die Operation vorbereitet worden sind. Nach der Transplantation informiert der Koordinator der DSO die Angehörigen des Spenders - unter Wahrung der Anonymität der Empfänger - über den Erfolg der Transplantationen. Auch die Intensivstation und das OP-Personal des Krankenhauses, das den Spender gemeldet hatte, wird über die Ergebnisse ihrer Bemühungen unterrichtet.
       Durchschnittlich wurden im Jahr 2001 fast 90 Organspenden pro Monat realisiert (gesamt: 1.073). Der Tod der Organspender war zu über 70% durch internistische und neurologische Erkrankungen verursacht, zu weniger als 30% Folge einer äußeren Verletzung. Der prozentuale Anteil der Organspender im mittleren Alter zwischen 16 und 54 Jahren hat in den vergangenen Jahren tendenziell abgenommen, während der Anteil der Organspender über 65 Jahre anstieg. 57% der Organsspender waren männlichen, 43% waren weiblichen Geschlechts. Im Vergleich zu 1994 (62 % Männer, 38% Frauen) ist der Anteil der Männer unter den Organspendern gesunken. Diese Veränderung der Geschlechtsverteilung ist wahrscheinlich bedingt durch den Rückgang der Todesursachen durch äußere Verletzungen bei Organspendern. 6

 
 

Information und Einstellung der Öffentlichkeit zur Organspende und Organtransplantation

Kein anderer Bereich der Medizin ist, neben der Blut- und Knochenmarkspende, gleichermaßen abhängig von der Mitwirkung der Bevölkerung wie die Organspende. Im Gegensatz zur Spende von Blut und Knochenmark ist, abgesehen von der Nierenlebendspende oder der Lebersegmentspende, der Tod des Spenders die Voraussetzung für die Organspende. Neben der positiven altruistischen Seite der Organspende, schwerkranken Menschen durch die Spende der Organe nach dem Tode helfen zu können, steht daher die negative Seite von Verlust und Schmerz eines Angehörigen oder Lebenspartners. Hinzu kommen immer wieder Zweifel über die Gerechtigkeit der Organverteilung, Furcht vor Organhandel, vor allem aber die Angst, dass bei Menschen, die zur Organspende bereit sind, nicht alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen ergriffen werden, um ihr Leben zu retten.
       Damit die Bevölkerung über die Voraussetzungen einer Organspende aufgeklärt ist, eine Entscheidung zu Lebzeiten treffen kann und für den Ernstfall der möglichen Organspende eines Angehörigen vorbereitet ist, hat der Gesetzgeber ihre Information im Transplantationsgesetz festgeschrieben (§ 2, Abschnitt 1). Danach sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Krankenkassen und die Bundesländer zur Information der Bevölkerung verpflichtet.
       Die Krankenkassen engagieren sich - abgesehen von einzelnen regionalen Initiativen - insbesondere durch Beiträge in ihren Mitgliederzeitschriften und die Ausgabe und das Verschicken von Organspendeausweisen. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diesen Ausweisen ihre Einstellung zur Organspende dokumentieren, d.h. die Organspende ablehnen oder ihr generell oder unter Einoder Ausschluss von bestimmten Organen/Geweben zustimmen. Weiterhin ist es möglich, die Organspende in Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu regeln. Das Engagement der Bundesländer ist sehr heterogen und wird zum Teil von den Gesundheitsämtern getragen.
       Mit der Kampagne »Organspende schenkt Leben« hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes mit der Information der Allgemeinbevölkerung zum Thema Organspende begonnen ( www.organspende-kampagne.de ). Hierzu setzt sie Medien mit großer Reichweite, wie Anzeigen, TV- und Kino-Spots, Plakate oder Informationsbroschüren ein. Um auf spezielle Fragen im direkten Gespräch eingehen zu können, wurden ergänzend verschiedene Kooperationsprojekte entwickelt, welche die Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld erreichen. So wurde beispielsweise mit dem Verband der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen eine Veranstaltungsreihe zum Thema Organspende durchgeführt. In Kooperation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurde das Projekt »Streetwork für Organspende« entwickelt. In dessen Rahmen informierten sechs StreetworkerInnen in fünf Regionen Deutschlands die Menschen und nützten hierzu verschiedene Wege, wie das Auslegen von Informationsmaterialien, Infostände, Vorträge oder Unterrichtseinheiten an Schulen. Seit Juli 2000 bietet die BZgA in Zusammenarbeit mit der DSO das Infotelefon Organspende an, das kostenlos Fragen der Bevölkerung zur Organspende beantwortet. Inzwischen werden pro Monat durchschnittlich 2000 Fragen per Telefon oder E-Mail beantwortet sowie Organspendeausweise und Informationsmaterial verschickt. Die Bundeszentrale kooperiert und unterstützt auch Aktivitäten der Bundesländer, des gemeinnützigen Vereins »Sportler für Organspende « und der Selbsthilfeverbände.
       Ebenfalls in der Informationsarbeit tätig ist seit mehr als 20 Jahren der Arbeitskreis Organspende, der vom Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH), Neu-Isenburg, getragen wird ( www.kfh-dialyse.de ). Durch kontinuierliche Pressearbeit und die Bereitstellung von Informationsmaterialien, z.B. für den Schulunterricht, wurde in den Jahren vor Verabschiedung des Transplantationsgesetzes ein positives Klima für die Organspende und Transplantation geschaffen (Motto »Organspende rettet Leben«). Aufklärungsarbeit wird ebenfalls von den Transplantationszentren und Betroffenenverbänden (z.B. Bundesverband der Organtransplantierten e.V., www.bdo-ev.de ; Verband Organtransplantierter Deutschlands e.V., www.vod-ev.de ) in Deutschland geleistet.

 

Einstellung der Bevölkerung

Von der BZgA wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 repräsentative Bevölkerungsumfragen zur Organspendebereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gegeben.
       Die Ergebnisse zeigen zwar eine hohe aktive und passive Akzeptanz der Organspende, jedoch hat nur ein geringer Teil der Bevölkerung die Bereitschaft zur Organspende auch schriftlich in einem Organspende-Ausweis dokumentiert. In der jüngsten Umfrage (2001) standen 82% der Befragten einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber (passive Akzeptanz) und 67% der Befragten waren grundsätzlich damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe entnimmt (aktive Akzeptanz). Dagegen besaßen nur 12% der Befragten einen Organspende-Ausweis. Von den Befragten, die sich bereits intensiver mit dem Thema »Organspende« befasst hatten, verfügten immerhin 30% über einen solchen Ausweis 7 .
       Bei den realisierten Organspenden erfolgten nur 5% aufgrund eines vorhandenen Spendeausweises. Zudem hat die Ablehnung der Organspende durch die Angehörigen in den letzten Jahren zugenommen und liegt mittlerweile bundesweit bei fast 40%. Es ist zu vermuten, dass die hohe allgemeine Akzeptanz der Organspende durch verschiedene Faktoren negativ beeinflusst werden kann, die unter anderem durch die belastende aktuelle Situation im Krankenhaus bedingt sind. Negative Gefühle und Zweifel überwiegen in dieser Situation eine an sich positive Grundeinstellung.
       Auch die Einstellung des Pflegepersonals und der Ärzte im Krankenhaus zur Organspende dürften dabei eine Rolle spielen. Trotz Verbesserungen der Meldebereitschaft durch die Umsetzung des Transplantationsgesetzes ist die Organspende noch nicht in allen Krankhäusern mit Intensivstationen Bestandteil des Aufgabenspektrums. Nur eine Informations- und Motivationsarbeit, die sowohl die Krankenhäuser als auch die Bevölkerung erreicht und aufeinander abgestimmt ist, kann die Situation des Organmangels mit Aussicht auf Erfolg angehen. Derzeit werden jährlich bei circa 1.100 Verstorbenen Organe entnommen; wünschenswert wäre eine Steigerung auf 1.500 Spender. 8 Dann könnten dringende Transplantationen in den meisten Fällen vorgenommen werden und ein Abbau der langen Warteliste bei den Dialysepatienten beginnen.
       Obwohl eine Verbesserung dieser Situation mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist, zeigen aber internationale Erfahrungen, dass Steigerungen der Organspende-Zahlen möglich sind.

 
 

Medizinethische Fragestellungen

Feststellung des Hirntods

 

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Nach § 3 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes stellt der irreversible Ausfall des ganzen Gehirns (Ganzhirntod) als Todeskriterium die gesetzliche Voraussetzung für die Organtransplantation dar. Das Transplantationsgesetz überträgt der Bundesärztekammer die Richtlinienkompetenz zur klinischen Feststellung des Ganzhirntods: »Die Bundesärztekammer stellt den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften in Richtlinien fest für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 einschließlich der dazu erforderlichen ärztlichen Qualifikation« (§ 16 Abs. 1 TGP).
       Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat die früheren »Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntods« daher nunmehr als verpflichtende »Richtlinien zur Feststellung des Hirntods - Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz« erlassen [13] . Diese Richtlinien stellen verpflichtende Entscheidungsgrundlagen für den Arzt dar, der die unteilbare Verantwortung für die Feststellung des Hirntods trägt. In den Richtlinien wird der Hirntod definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten. Neben der Auflistung praktischer Entscheidungsgrundlagen für die Diagnose werden in den Richtlinien Geltungsbereich und Protokollierung festgelegt.
       Das Hirntodkriterium hat eine hohe internationale Akzeptanz in der modernen Medizin gewonnen und ist Teil der gesetzlichen Regelung in Deutschland und vielen anderen westlichen Ländern. Eine zusammenfassende Darstellung der medizinethischen Diskussion des Hirntodkriteriums mit Erörterung der unterschiedlichen Auffassungen findet sich z.B. bei Vollmann [14] . Ein alleiniger Herz- und Kreislaufstillstand erfüllt nach deutschem Recht nicht die Voraussetzung der Todesfeststellung gemäß dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft. Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf daher in Deutschland nicht transplantiert werden.
       In der Praxis müssen die Richtlinien der Bundesärztekammer zu Feststellung des Hirntodes genau beachtet werden. Das Gespräch der Ärzte mit den Angehörigen sollte von medizinischem Sachverstand und ethischem Verantwortungsbewusstsein geprägt sein.

 

Lebendorganspende

Da mehr Patienten auf ein Organ warten als es Organspenden von verstorbenen Spendern gibt (sogenannten »Organmangel«), sowie wegen guter Therapieergebnisse hat in Deutschland die Spende von Nieren und Lebersegmenten von lebenden Spendern an Bedeutung gewonnen. Diese werden in der Mehrzahl der Fälle von Familienangehörigen gespendet, wobei das deutsche Transplantationsgesetz eine unabhängige Beratung von potentiellem Organspender und Organempfänger vorschreibt. Auf Landesebene wurden Kommissionen zur individuellen ethischen Beurteilung von geplanten Lebendorganspenden eingerichtet. Hierdurch soll vor allem der in Deutschland strafbare Handel mit Organen verhindert werden. Aber auch wenn finanzielle Interessen ausgeschlossen werden können, bringt die Lebendorganspende medizinische, ethische und rechtliche Probleme mit sich. Durch die Entnahme eines Organs geht der gesunde Spender ein gesundheitliches Risiko ein und der Arzt fügt ihm durch die operative Organentnahme potentiellen Schaden zu. Daher müssen alle potentiellen Spender über die kurzund langfristigen gesundheitlichen Risiken umfassend informiert werden. Weiterhin bestehen häufig komplexe psychologische Wechselwirkungen zwischen den Familienangehörigen, die eine freie Willensentscheidung erschweren. Unausgesprochene »Verpflichtungen« und Angst vor möglichen Schuldzuweisungen innerhalb enger Paar-, Freundes- und Familienbeziehungen sind für Außenstehende häufig schwer zu erkennen und können zu schwierigen psychosozialen und ethischen Konfliktsituationen führen. Dieses gilt insbesondere für Minderjährige und sich in Abhängigkeit befindende Familienangehörige. Auf die Problematik der Geschlechtsunterschiede bei der Lebendorganspende wurde bereits im Abschnitt »Unterschiedliche Transplantationschancen von Frauen und Männern« eingegangen. Neuere wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein kleiner Teil der Lebendorganspender im Nachhinein seine Entscheidung bereut und sich nicht noch einmal für eine Lebendspende entscheiden würde. Dies galt vor allem dann, wenn keine Verwandtschaft ersten Grades vorlag oder der Empfänger innerhalb eines Jahres verstarb [15] . Deshalb muss in der klinischen Praxis deutlich gemacht werden, dass auch ein schwerkrankes und geliebtes Familienmitglied kein ethisches Recht auf ein gespendetes Organ eines Angehörigen hat und dieser selbstbestimmt entscheiden muss.

 

Gerechtigkeit bei der Organverteilung

Angesichts der begrenzten Anzahl von gespendeten Organen und der wachsenden Zahl von schwerkranken Patienten auf den »Wartelisten« hat eine gerechte und transparente Organverteilung hohen ethischen und gesellschaftlichen Stellenwert. Durch die Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG hat die ständige Kommission Organtransplantation der Ärztekammer Indikationen bzw. Kontraindikationen für die Aufnahme auf die Warteliste und Allokationskriterien festgelegt.
       Für die Aufnahme auf die Warteliste wird neben dem Kriterium des zu erwartenden medizinischen Nutzens (Erfolgsaussicht) die medizinische Dringlichkeit beim einzelnen Patienten bewertet. Die Abschätzung dieser Kriterien kann dabei im Einzelfall außerordentlich schwer sein, teilweise sind die Charakteristika bei vielen Patienten mit terminalen Organversagen diskrepant. »So weisen viele Betroffene mit einem hohen Grad der Notwendigkeit eine ausgesprochen schlechte Prognose nach Transplantation auf und umgekehrt. Dieser Sachverhalt weist auf den (...) hohen Grad der ärztlichen Verantwortung bei der Entscheidung zur Aufnahme auf die Warteliste hin.« [16]
       Erfolgsaussicht und Dringlichkeit werden auch bei den Regeln zur Organvermittlung (Allokation) anteilmäßig berücksichtigt. Grundlegende Voraussetzung für die Vermittlung ist bei allen Organen die Blutgruppenkompatibilität, hinzu kommt das Kriterium »besondere Dringlichkeit« (high urgency), wenn eine lebensbedrohende Situation vorliegt. Weitere Kriterien sind, je nach Organ unterschiedlich gewichtet, der Grad der Übereinstimmung der HLA-Merkmale, die Wartezeit und die Ischämiezeit. Durch die Gewichtung und Kombination der genannten Verteilungskriterien und Umsetzung in ein Punktesystem soll eine faire Verteilung gewährleistet werden.
       Mit der Überarbeitung der Richtlinien, die im März 2001 von der Bundesärztekammer verabschiedet wurden, hat die Kommission Organtransplantation, unter Einbeziehung weiterer Experten und Betroffenenorganisationen, die Indikationen bzw. Kontraindikationen zur Aufnahme auf die Warteliste präzisiert. Danach ist eine HIV-Infektion nicht zwangläufig eine Kontraindikation. Auch Raucher und Alkohol-Trinker werden nicht pauschal von Transplantationen ausgeschlossen. Eine grundlegende Bereitschaft und Fähigkeit des potentiellen Organspenders, an den vor und nach der Transplantation erforderlichen Behandlungen und Untersuchungen mitzuwirken, ist erforderlich (Compliance). Anhaltend fehlende Compliance schließt die Transplantation aus. Sprachliche Barrieren stellen dagegen kein Ausschlusskriterium dar. Die neueste Fassung der Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG ist am 28. Februar 2003 in Kraft getreten [17] .

 
 

Leistungen und Kosten, Transplantationszentren

Die Transplantationsmedizin ist Bestandteil der Hochleistungsmedizin, deren Leistungen prinzipiell jedem Versicherten zur Verfügung stehen. Immer wieder wird jedoch - angesichts der begrenzten Mittel im Gesundheitswesen - die Frage gestellt, ob die hohen Kosten von Transplantationen durch ihre Effizienz sowie niedrigere Folgekosten und höhere Lebensqualität nach dem Eingriff gerechtfertigt sind.
       Organtransplantationen wurden bis einschließlich 2002 durch Fallpauschalen und Sonderentgelte nach der Bundespflegesatzverordnung finanziert. Diese legt für Transplantationen bestimmte Punktzahlen fest, die mit geringfügig abweichenden Punktwerten multipliziert werden. Nach dem »Bundesweiten Entgeltkatalog für Fallpauschalen nach § 17 Abs. 2a KHG«, Version 2002, werden für Nierentransplantationen bei postmortaler Organspende 86.480 Punkte (entspricht ca. 47.000 €), für Nierentransplantationen bei Lebendorganspende 97.190 Punkte (entspricht ca. 53.000 €), für Herztransplantationen 62.660 Punkte (entspricht ca. 34.000 €) und für Lebertransplantationen zwischen 154.800 Punkte (postmortale Organspende, entspricht ca. 85.000 €) und 205.770 Punkte (Lebendorganspende mit Hepatitis B/C-Behandlung, entspricht ca. 113.000 €) eingesetzt. Darin enthalten sind Intensivpflege, Personal- und Sachmittel, jedoch keine Kosten der Nachsorge. Ab 2003 wird das neue, international bereits eingesetzte Vergütungssystem auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) eingeführt.
       Im Jahr 1994 machten die Ausgaben für Transplantationsleistungen etwa 0,8% der Gesamtausgaben für Krankenversicherungsleistungen aus [18] .
Die sogenannte Organbeschaffungs-Pauschale wurde bis Ende des Jahres 2000 von den Transplantationszentren an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gezahlt und betrug ca. 13.000 DM pro Organ. Mit der Summe der Organisationspauschalen finanzierte die DSO ihren bundesweiten Organisationsservice (Personal, Logistik) rund um die Uhr, die Aufwendungen der Krankenhäuser, in denen Organentnahmen stattfinden, sowie die Kosten für Hirntod-Diagnostik und die Entnahmeteams. Seit Januar 2001 erhält die DSO für die Finanzierung ihrer Aufgaben - gemäss ihrem Vertrag zur Koordinierungsstelle - ein von den Transplantationszentren unabhängiges Budget, das sich an der Zahl der transplantierten Organe orientiert.

 

Kosteneffekte von Transplantationen

Für Nierentransplantationen ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit - im Vergleich zur Behandlung mit unterschiedlichen Dialyseformen - relativ eindeutig zu erbringen. Nach Angaben der BZgA kostet die Dialysebehandlung pro Jahr durchschnittlich 33.000 €. Hinzu kommen jährliche Behandlungskosten von durchschnittlich 7.600 €. Eine Nierentransplantation schlägt demgegenüber einmalig mit ca. 46.000 € zu Buche, jährliche Kosten der Nachsorge müssen mit ca. 10.000 € veranschlagt werden. Mittel- und langfristig sinken in diesem Fall die Behandlungskosten, wenn nicht infolge eines Organversagens eine erneute Transplantation erforderlich wird [18] . Die Kosten- Vergleichs-Analysen von Nagel/Niechzial [20] erbringen vergleichbare Ergebnisse. Dabei ist die in den meisten Fällen gewonnene Lebensqualität der transplantierten Patienten nicht berücksichtigt. Über zehn Jahre Erfahrung mit Pankreas- bzw. Niere- Pankreastransplantationen belegen, dass auch diese Transplantationen nicht nur zu einer Verlängerung und Verbesserung der Lebensqualität schwer kranker Patienten beitragen, sondern auch zur Kostenersparnis, im Vergleich zu anderen Behandlungsformen des Diabetes mellitus [21] .
       Für die Transplantation von Leber, Herz und Lunge lassen sich derartige Vergleiche nicht vornehmen, da es keine permanenten Alternativen zur Transplantation gibt. Hier sind jedoch die gewonnenen Lebensjahre und die wiedergewonnene Lebensqualität quantifizierbare Äquivalente für einen Kostengewinn. Nach Berechnungen von Nagel/ Niechzial [20] liegen die mittleren Kosten pro gewonnenem Lebensjahr bei Lebertransplantationen bis zum 5. Jahr nach der Transplantation bei 130.000 DM und gehen bis zum 20. Jahr auf ca. 65.000 DM zurück. Die Lebensqualität verbesserte sich - nach Einschätzung der Patienten - schon drei Monate nach der Transplantation signifikant; nach weiteren drei Monaten hatte sich dieser Effekt noch verstärkt.

 

Struktur der Versorgung/Transplantationszentren

Transplantationen dürfen nur in Krankenhäusern oder Einrichtungen an Krankenhäusern, die nach § 108 des SGB V oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Übertragung von Organen zugelassen sind, durchgeführt werden. Diese sogenannten Transplantationszentren sollen Schwerpunkte für die Übertragung der Organe bilden, um »eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten und die erforderliche Qualität der Organübertragung zu sichern« (§ 10 TPG). Bezogen auf die übertragenen Organe ergab sich im Jahr 2001 folgendes Bild:

Tabelle 7

Zahl der Transplantationszentren, bezogen auf die transplantierten Organe im Jahr 2001
Quelle: DSO
 
 Organ Zahl der 
Zentren 
Gesamtzahl der Transplantationen 
 
Transplantationen pro Zentrum 
Min./Max. 
 
 Niere 40  2.346  2 bis 140 
 Leber 24  757  1 bis 95 
 Herz und
 Herz/Lunge
28  409; davon 13 in Kombination 
mit einer Lungentransplantation 
1 bis 76 
 Pankreas und
 Niere/Pankreas
24  212; davon 200 in Kombination 
mit einer Nierentransplantation 
1 bis 32 
 Lunge 12  139; davon 13 in Kombination 
mit einer Herztransplantation 
1 bis 55 

Weitere/aktuellere Informationen zu dieser Tabelle finden Sie hier:
  • Organspende, transplantierte Organe (einschließlich Lebendspende)

 

Qualitätssicherung

Nach § 16 TPG stellt die Bundesärztekammer die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Richtlinien fest. Diese Richtlinien wurden im August 2001 veröffentlicht und erstrecken sich zur Zeit auf folgende Organe: Niere, Leber, Pankreas, Lunge, Herz. In den Richtlinien werden auch die Anforderungen an die vergleichende Qualitätssicherung, zu der die Transplantationszentren verpflichtet sind, festgelegt. Ein weiteres Element der Qualitätssicherung stellt der Jahresbericht der DSO, der die Tätigkeit der Transplantationszentren dokumentiert, dar.

 
 

Nutzen der Organtransplantation - Patientensicht, Lebensqualität

In der Bundesrepublik Deutschland werden gegenwärtig über 57.000 Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz durch Dialyse behandelt. Gründe für die hohen Dialysezahlen liegen in einer verbesserten Dialysebehandlung, gestiegenen Überlebenszahlen, Ausweitung der medizinischen Indikation, der Zunahme bestimmter Grundkrankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck und einem gestiegenen Durchschnittsalter der dialysierten Patienten. Auf der einen Seite ist die Dialyse eine lebensrettende Behandlungsform für Kranke mit Nierenfunktionsausfall, auf der anderen Seite wird sie von vielen Patienten als physisch und psychisch belastend und einschränkend erlebt. Der Bundesverband der Organtransplantierten e.V., ein Selbsthilfeverein von Betroffenen, weist auf die vielschichtigen Belastungen von Patienten auf Wartelisten für eine Organtransplantation hin. Neben dem lebensbedrohlichen Zustand wird die Situation des Wartens auf das lebensrettende Organ als bedrückend erlebt und ist von ambivalenten Gefühlen bezüglich Dringlichkeitsstufen und Konkurrenzsituation, Angst vor einer Organabstoßung sowie zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit mit Einschränkungen der Lebensführung begleitet. Diese Angaben verdeutlichen die komplexe und ambivalente Situation, in denen sich die betroffenen Patienten befinden. Besonders schwierig ist die Situation für Kinder, denen nur eine Transplantation helfen kann, und deren Familien.
       Einerseits ermöglicht die moderne Transplantationsmedizin eine Heilungschance, andererseits ist diese nicht sicher; dies ist mit belastendem Warten und Hoffen verbunden ist. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Verbesserung der Lebensqualität von Dialyse-Patienten nach einer erfolgreichen Nierentransplantation. Dabei wurden Verbesserungen der körperlichen und psychischen Gesundheit, der täglichen Aktivitäten, des Allgemeingefühls und der Sexualfunktionen nachgewiesen. Unterschiedliche Angaben liegen bezüglich psychologischer und sozialer Faktoren vor. Insgesamt wurde nicht nur eine Verbesserung der Lebensqualität im Vergleich zum Zustand vor der Transplantation nachgewiesen, sondern die Mehrzahl der transplantierten Patienten erreichten Lebensqualitätswerte, die mit denen der Allgemeinbevölkerung vergleichbar sind.
       Metaanalysen von Lebensqualitätsstudien bei Patienten nach Transplantation von Leber, Herz, Herz/Lunge, Niere/Pankreas und Dünndarm belegen mehrheitlich Verbesserungen bei körperlichen Funktionen, psychologischem Status, sozialer Funktion und Gesamtlebensqualitätseinschätzung. Zusammenfassend wurde in der Mehrzahl der Untersuchungen eine Lebensqualitätsverbesserung nach Organtransplantation nachgewiesen, auch wenn nicht immer ein Zurück zur Lebensqualität vor der Erkrankung erreicht wurde. Die notwendige, lebenslange Einnahme von Immunsuppressiva, Infektanfälligkeit und Angst vor akuten oder chronischen Abstoßungsreaktionen können nach der Transplantation zu Belastungen der Patienten führen.
       Zur Arbeitsfähigkeit oder Frühberentung von Patienten nach Organtransplantation gibt es für Deutschland nur wenig Daten. Bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz sind etwa zwei Drittel der berufstätigen Patienten auch während der Dialyse arbeitsfähig und erwerbstätig. Diese Zahl steigt nach einer erfolgreichen Nierentransplantation auf vier Fünftel an. Bei den lebertransplantierten Patienten arbeiten mehr als die Hälfte, wobei die Hauptursache für die Nichtarbeit krankheitsbedingt ist. Dagegen sind aus der Gesamtgruppe der Patienten nach einer Herz-, Lungenund Lebertransplantation nur ca. ein Viertel entweder voll- oder teilzeitberufstätig [22] .
       Besonderes Interesse finden Studien zur Lebensqualität von Lebendnierenspendern. Dabei wurde bei der Mehrheit der Organspendern kurzund langfristig ein verbessertes Lebensgefühl, ein gesteigertes Selbstbewusstsein und eine hervorragende Lebensqualität nachgewiesen. Eine Minderheit der Spender bedauerte dagegen die Lebendspende und empfand die Situation als sehr belastend (siehe auch Abschnitt »Lebendorganspende «).

 
 

Ausblick

Der erfolgreichen Entwicklung der Transplantationsmedizin mit Therapiefortschritten und Indikationsausweitungen steht gegenwärtig eine Diskrepanz zwischen Organbedarf und Organspende gegenüber. Angesichts der Komplexität des Organspendeprozesses führen Einzelmaßnahmen nur zu begrenztem Erfolg. Vielmehr müssen Gesamtstrategien entwickelt werden, die sowohl an die allgemeine Öffentlichkeit als auch an Ärzte, Krankenpflege und Krankenhäuser gerichtet sind. Durch Sachinformation und Reduzierung von Ängsten soll die Bevölkerung mit dem Thema Organspende vertraut gemacht werden und zu konkreten Entscheidungen motiviert werden. Im Krankenhaus soll durch gezielte Information und Unterstützung die Einstellung, Motivation und Kompetenz von Ärzten und Intensivpflegepersonal verbessert werden, damit bei hirntoten Patienten eine rechtzeitige Erkennung, Meldung und Kooperation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation erfolgen [23] .
       Zunehmend Bedeutung gewinnen auch Forschungen zu alternativen Lösungsansätzen zur Behebung des Organmangels. Dazu gehören beispielsweise die Fortentwicklung künstlicher Organe oder Organunterstützungssysteme (z.B. Herzunterstützungssysteme, Leber-Dialyse-Therapien mit Hilfe einer »künstlichen Leber) und das Tissue Engineering (Kultivierung und Vermehrung lebender Zellen zur Herstellung bioartifizieller Konstrukte oder Gewebe).
       Eine weitere Option stellen Forschungen zur Xenotransplantation (Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen von einer Spezies auf eine andere) dar. Einer praktischen Anwendung stehen aber noch schwerwiegende Hürden wie die starken Abstoßungsreaktionen und die fehlende physiologische Übereinstimmung der Organe entgegen. Darüber hinaus müsste eine wirksame Verhinderung der Übertragung von Mikroorganismen auf die Patienten und die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden (siehe auch www.rki.de ).
       Auch die Erkenntnisse der Stammzellforschung könnten in Zukunft für die Herstellung von Geweben oder ganzen Organen zu Transplantationszwecken genutzt werden. In Deutschland bestimmt das »Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)« vom 28. Juni 2002 u.a. die Voraussetzungen für die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken. Die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben werden durch das Robert Koch-Institut in einem öffentlich zugänglichen Register geführt ( www.rki.de ).
       Vor einer klinischen Anwendung der genannten Verfahren müssen aber weitere Forschungen durchgeführt sowie ethische und rechtliche Fragen geklärt werden.

 
 

Weiterführende Literatur

Ach JS, Anderheiden M, Quante M (2000) Ethik der Organtransplantation. Harald Fischer, Erlangen
Beckmann JP, Brem G, Eigler FW et al. (2000) Xenotransplantation von Zellen, Geweben oder Organen. Wissenschaftliche Entwicklungen und ethisch-rechtliche Implikationen. Springer, Berlin Heidelberg
Höglinger GU, Kleinert S (Hrsg) (1998) Hirntod und Organtransplantation. Walter de Gruyter, Berlin und New York
Koch U, Neuser J (Hrsg) (1997) Transplantationsmedizin aus psycologischer Perspektive. Hogrefe, Verlag für Psychologie, Göttingen
Künsebeck HW, Muthny FA (Hrsg) (2000) Einstellungen zur Organspende und ihre klinische Relevanz. Pabst Science Publishers, Lengerich
Largiadèr F (Hrsg) Checkliste Organtransplantation. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York
Schlich T (1998) Transplantation. Geschichte, Medizin, Ethik der Organverpflanzung. Beck, München
Schmidt VH (1996) Politik der Organverteilung. Eine Untersuchung über Empfängerauswahl in der Transplantationsmedizin. Nomos, Baden- Baden
Siehe auch Quellenverzeichnis [4] .

 
 

Quellenverzeichnis

1. Schreiber HL (2002) Das Transplantationsgesetz und seine Folgen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10: 761 bis 767
2. Kirste G (2002) Zum Stand der Lebendorganspende. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10: 768 bis 773
3. Frei U, Schober-Halstenberg HJ (2002) Nierenersatztherapie in Deutschland. Berlin, QuasiNiere GmbH
4. Deutsche Stiftung Organtransplantation (Hrsg) (2002) Organspende und Transplantation. Deutschland 2001, Neu-Isenburg
5. Bundesärztekammer (2000) Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank. Deutsches Ärzteblatt 97: A 2.122 bis 2.124
6. European Eye Bank Association, Index of members:
www.eeba.net
7. Biller-Andorno N (2002) Gender imbalance in living organ donation. Medicine, Health Care and Philosophy 5: 199 to 204
8. Zimmerman D, Donnelly S, Miller J et al. (2000) Gender Disparity in Living Renal Transplant Donation. American Journal of Kidney Diseases 36: 534 to 540
9. Zeier M, Döhler B, Opelz Get al. (2002) The Effect of Donor Gender on Graft Survival. J Am Soc Nephrol 13: 2.570 to 2.576
10. Transplantationsgesetz (1997) Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG), Bundesgesetzblatt (BGBL) I, S 2.631 (5.11.1997)
11. Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Erste Erfolge der Gemeinschaftsaktion Organspende in NRW. Pressemitteilung vom 17.10.2002
12. Ständige Kommission Organtransplantation Bundesärztekammer. Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Transplantationszentren bei der postmortalen Organentnahme. Deutsches Ärzteblatt 1999; 96: 2.044 bis 2.046
13. Bundesärztekammer (1998) Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG), Deutsches Ärzteblatt 95, A 1.861 bis 1.868
14. Vollmann J (1999) Ethische Probleme des Hirntods in der Transplantationsmedizin. Jahrbuch des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland. Band 11. Gustav Fischer, Stuttgart
15. Johnson EM, Anderson JK, Jacobs C et al. (1999) Long-term follow up of living kidney donors: quality of life after donation. Tranplantation 67: 717 to 21
16. Schreiber HL, Haverich A (2000) Richtlinien für die Warteliste und die Organvermittlung. Deutsches Ärzteblatt 97: A 385 bis 386
17. Bundesärztekammer: Richtlinie zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG vom 28.02.2003.
www.bundesaerztekammer.de
18. Männer L (1995) Zur Versicherbarkeit von transplantationsmedizinischen Leistungen. In: Oberender (Hrsg): Transplantationsmedizin. Ökonomische, ethische, rechtliche und medizinische Aspekte. Nomos, Baden-Baden
19. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg) (2002) Wie ein zweites Leben. Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organspende und Transplantation in Deutschland. Köln
20. Nagel E, Niechzial M (1999) Bewertung chirurgischer Therapien, Springer, Heidelberg
21. Land W, Landgraf R (2001) The Economics of Pancreas Transplantation. Transplantationsmedizin, 2. Quartal 2001
22. Persönliche Angaben Prof. Dr. Dr. Uwe Koch, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
23. Gold SM, Schulz KH, Koch U (2001) Der Organspendeprozess: Ursachen des Organmangels und mögliche Lösungsansätze. Expertise im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln


 
 

Fußnoten

1      Bevor künstliche Beatmung und künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems möglich waren, führten schwere Hirnschädigungen nach kurzer Zeit zum Stillstand von Herz und Kreislauf. Erst die Fortschritte auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstützung lebenserhaltender Funktionen ermöglichten die Entnahme durchbluteter Organe nach irreversiblem (nicht umkehrbaren) Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

2      Zur prozentualen Verteilung von Frauen und Männern auf den Wartelisten für Nieren-, Pankreas, Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen siehe Abschnitt: »Unterschiedliche Transplantationschancen von Frauen und Männern«.

3      Anzahl der noch funktionsfähigen Organe bezogen auf die Gesamtzahl der transplantierten Organe in Prozent (»graft survival«)

4      Statistisches Bundesamt, Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Krankenhauspatienten 1999

5      Angaben von QuasiNiere für das Jahr 2000

6      Angaben der DSO

7      Die Organspendebereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Analyse der wichtigsten Ergebnisse. Forsa. Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH. September 2001

8      Angabe der DSO

 


 

Tabellen mit Werten aus Abbildungen 1 bis 6

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Werte für Abbildung 1

Organtransplantationen in Deutschland 1963 bis 2001
Quelle: DSO
 
 Organ Anzahl 
 Niere 44.080 
 Leber 8.479 
 Herz 7.076 
 Pankreas 1.578 
 Lunge 1.239 
 Gesamt 62.452 

 
 

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Werte für Abbildung 2

Organtransplantationen in Deutschland nach Organen
(einschließlich Lebend-Transplantationen) 1990 bis 2001
Quelle: DSO
 
 Jahr Niere  Herz  Leber  Lunge  Pankreas 
 1990 2.358  476  395  36  37 
 1991 2.255  557  452  46  45 
 1992 2.092  516  502  62  31 
 1993 2.164  505  509  71  45 
 1994 1.972  478  586  98  49 
 1995 2.128  498  595  84  63 
 1996 2.016  510  699  108  102 
 1997 2.249  562  762  120  146 
 1998 2.340  542  722  131  183 
 1999 2.275  500  757  146  218 
 2000 2.219  418  780  158  244 
 2001 2.346  409  757  139  212 

Weitere/aktuellere Informationen zu dieser Tabelle finden Sie hier:
  • Organspende, transplantierte Organe (einschließlich Lebendspende)

 
 

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Werte für Abbildung 3

Aktive Warteliste und Nierentransplantationen Deutschland
Quelle: DSO (Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen
inklusive Lebendspende; aktive Warteliste),
Eurotransplant (Geschlecht der Transplantatempfänger)

 
 Jahr Transplantationen 
insgesamt
Aktive
Warteliste
Transplantationen 
Frauen 
Transplantationen 
Männer 
 1992 2.092  6.437  870  1.275 
 1993 2.164  6.746  811  1.354 
 1994 1.972  7.446  806  1.165 
 1995 2.128  7.673  841  1.287 
 1996 2.016  8.112  799  1.218 
 1997 2.249  8.546  865  1.384 
 1998 2.340  9.067  871  1.469 
 1999 2.275  9.474  870  1.405 
 2000 2.219  9.663  857  1.362 
 2001 2.346  9.547  961  1.391 
Abweichungen in den Summen sind bedingt durch verschiedene Datenhalter.

 
 

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Werte für Abbildung 4

Pankreastransplantationen und Neuanmeldungen Deutschland
Quelle: DSO (Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen
inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen),
Eurotransplant (Geschlecht der Transplantatempfänger)

 
 Jahr Transplantationen 
insgesamt
Neuanmeldungen Transplantationen 
Männer 
Transplantationen 
Frauen 
 1990 37  71  23  19 
 1991 45  49  23  22 
 1992 31  45  11  21 
 1993 45  48  33  17 
 1994 49  77  34  20 
 1995 63  79  40  35 
 1996 102  125  70  43 
 1997 146  202  91  72 
 1998 183  251  109  80 
 1999 218  290  143  78 
 2000 244  279  163  85 
 2001 212  224  140  81 
Abweichungen in den Summen sind bedingt durch verschiedene Datenhalter.

 
 

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Werte für Abbildung 5

Neuanmeldungen und Herztransplantationen Deutschland
Quelle: DSO (Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen
inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen),
Eurotransplant (Geschlecht der Transplantatempfänger)

 
 Jahr Transplantationen 
insgesamt
Neuanmeldungen Transplantationen 
Männer 
Transplantationen 
Frauen 
 1990 457  762  392  78 
 1991 557  936  477  78 
 1992 516  1.092  411  107 
 1993 505  1.001  407  99 
 1994 478  898  393  84 
 1995 498  853  402  96 
 1996 510  992  410  100 
 1997 562  985  460  102 
 1998 542  965  422  120 
 1999 500  801  391  109 
 2000 418  627  330  88 
 2001 409  614  321  86 
Abweichungen in den Summen sind bedingt durch verschiedene Datenhalter.

 
 

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Werte für Abbildung 6

Neuanmeldungen und Lungentransplantationen Deutschland
Quelle: DSO (Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen
inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen),
Eurotransplant (Geschlecht der Transplantatempfänger)

 
 Jahr Transplantationen 
insgesamt
Neuanmeldungen Transplantationen 
Männer 
Transplantationen 
Frauen 
 1990 36  87  19  19 
 1991 46  113  30  17 
 1992 62  172  31  31 
 1993 71  179  37  34 
 1994 98  196  52  46 
 1995 84  178  39  46 
 1996 108  175  55  53 
 1997 120  171  65  55 
 1998 131  189  70  61 
 1999 146  289  79  67 
 2000 158  264  79  79 
 2001 139  283  68  71 
Abweichungen in den Summen sind bedingt durch verschiedene Datenhalter.

 
 

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Werte für Abbildung 7

Neuanmeldungen und Lebertransplantationen Deutschland
Quelle: DSO (Transplantationen, Gesamtzahl der Transplantationen
inklusive Lebendspende; Neuanmeldungen),
Eurotransplant (Geschlecht der Transplantatempfänger)

 
 Jahr Transplantationen 
insgesamt
Neuanmeldungen Transplantationen 
Männer 
Transplantationen 
Frauen 
 1990 316  387  169  154 
 1991 452  550  253  200 
 1992 502  612  291  214 
 1993 590  556  329  261 
 1994 586  608  334  252 
 1995 595  718  337  257 
 1996 699  775  418  281 
 1997 762  876  477  285 
 1998 722  904  445  279 
 1999 757  966  450  309 
 2000 780  1.056  474  308 
 2001 757  1.148  453  304 
Abweichungen in den Summen sind bedingt durch verschiedene Datenhalter.

 
 

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Werte für Abbildung 8

Angaben zum Transplantatüberleben
Quelle: DSO, CTS-Studio
 
 Jahr   Nierentrans-
plantation, 
Lebendspende, 
Deutschland 
1985 bis 1999 
Nierentrans-
plantation, 
postmortale 
Organspende, 
Deutschland 
1985 bis 1999 
Pankreastrans-
plantation, 
Westeuropa 
1985 bis 1999 
Herztrans- 
plantation, 
Westeuropa 
1985 bis 1999 
Lebertrans- 
plantation, 
1. Transplantation, 
Westeuropa 
1994 bis 1999 
Lebertrans- 
plantation, 
wiederholte 
Transplantation, 
Westeuropa 
1994 bis 1999 
Lungentrans-
plantation, 
Westeuropa 
1985 bis 1999 
  N=25.488 N=588  N=2.847  N=1.925 N=489 
 1 Jahr 93%  83%  76%  71%  68%  46%  66% 
 2 Jahr 91%  79%  73%  68%  64%  45%  59% 
 3 Jahr 88%  74%  70%  65%  62%  43%  54% 
 4 Jahr 83%  70%  69%  62%  61%  40%  49% 
 5 Jahr 79%  65%  64%  60%  59%  38%  44% 

 

 

 

Gesundheitsberichterstattung des Bundes

 
 

Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) liefert daten- und indikatorengestützte Beschreibungen und Analysen zu allen Bereichen des Gesundheitswesens.


Rahmenbedingungen
des Gesundheitswesens
 
Gesundheitliche Lage
  Doppelpfeil: vertikal
Gesundheits-
verhalten und
-gefährdungen
Doppelpfeil: horizontal
Gesundheits-
probleme,
Krankheiten
Doppelpfeil: vertikal   Doppelpfeil: vertikal
Leistungen und Inanspruchnahme
Doppelpfeil: vertikal   Doppelpfeil: vertikal
Ressourcen der
Gesundheits-
versorgung
Doppelpfeil: horizontal
Ausgaben,
Kosten und
Finanzierung

 

Als dynamisches und in ständiger Aktualisierung begriffenes System bietet die Gesundheitsberichterstattung des Bundes die Informationen zu den Themenfeldern in Form sich ergänzender und aufeinander beziehender Produkte an:

 

  • Themenhefte der Gesundheitsberichterstattung des Bundes
  • In den Themenheften werden spezifische Informationen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung und zum Gesundheitssystem handlungsorientiert und übersichtlich präsentiert. Jedes Themenheft lässt sich einem der GBE-Themenfelder zuordnen; der innere Aufbau folgt ebenfalls der Struktur der Themenfelder. Somit bieten die Themenfelder der GBE sowohl den Rahmen als auch die Gliederung für die Einzelhefte. Inhaltlich zusammengehörende Themen können gebündelt und gemeinsam herausgegeben werden. Die fortlaufende Erscheinungsweise gewährleistet Aktualität. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Bereich.
    www.rki.de

 

  • Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes
  • Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes liefert als Online- Datenbank schnell, kompakt und transparent gesundheitsrelevante Informationen zu allen Themenfeldern der Gesundheitsberichterstattung. Die Informationen werden in Form von individuell gestaltbaren Tabellen, übersichtlichen Grafiken, verständlichen Texten und präzisen Definitionen bereitgestellt und können heruntergeladen werden. Das System wird ständig ausgebaut. Derzeit sind aktuelle Informationen aus über 100 Datenquellen abrufbar. Zusätzlich können über dieses System die GBE-Themenhefte sowie weitere GBE-Publikationen abgerufen werden.
    www.gbe-bund.de

 

  • GBE kompakt
  • Die Online-Publikationsreihe GBE kompakt präsentiert in knapper Form Daten und Fakten zu aktuellen gesundheitlichen Themen und Fragestellungen. Die vierteljährliche Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
    www.rki.de/gbe-kompakt

 

Die Aussagen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes beziehen sich auf die nationale, bundesweite Ebene und haben eine Referenzfunktion für die Gesundheitsberichterstattung der Länder. Auf diese Weise stellt die GBE des Bundes eine fachliche Grundlage für politische Entscheidungen bereit und bietet allen Interessierten eine datengestützte Informationsgrundlage. Darüber hinaus dient sie der Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen und trägt zur Entwicklung und Evaluierung von Gesundheitszielen bei.
      Der Leser- und Nutzerkreis der GBE-Produkte ist breit gefächert: Angesprochen sind Gesundheitspolitikerinnen und -politiker, Expertinnen und Experten in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und die Fachöffentlichkeit. Zur Zielgruppe gehören auch Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre jeweiligen Verbände.

 

HINWEIS

Die Hefte der Gesundheitsberichterstattung des Bundes können kostenlos beim Robert Koch-Institut (RKI) bestellt werden:


Auf dem Postwege:

Robert Koch-Institut
Gesundheitsberichterstattung
General-Pape-Straße 62
12101 Berlin

Via E-Mail: gbe@rki.de


Bitte denken Sie immer daran Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse anzugeben.

Die bereits erschienenen Themenhefte finden Sie in der -Übersicht Themenhefte- am Ende der Seite.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Gesundheit
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel.: 06 11 / 75 - 81 21
Fax: 06 11 / 75 - 89 96
E-Mail: gbe-bund@destatis.de

 


[Heft 16: Übergewicht und Adipositas] [Heft 18: Neu und vermehrt auftretende Infektionskrankheiten] [Abstrakt] [Inhaltsverzeichnis]


Logo der Gesundheitsberichterstattung des Bundes Gesundheitsberichterstattung des Bundes 18.04.2021

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