Dekubitus [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Dezember 2002]
[Heft 11: Schuppenflechte] [Heft 13: Arbeitslosigkeit und Gesundheit] [Abstrakt] [Inhaltsverzeichnis]
Heft 12 - Dekubitus
aus der Reihe "Gesundheitsberichterstattung des Bundes"
Autoren: |
Dr. med. Carsten Leffmann
EQS Projektgeschäftsstelle der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft |
Dr. med. Jennifer Anders
Forschungsabteilung des Albertinen-Hauses Zentrum für Geriatrie |
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Dr. med. Axel Heinemann
Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg |
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Maja Leutenegger
Albertinen Krankenhaus Hamburg |
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Franz Pröfener
Qualitätsbüro equip der Hamburgischen Pflegegesellschaft |
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Redaktion: |
Robert Koch-Institut
Gesundheitsberichterstattung Dr. Kerstin Horch Dr. Klaus Riedmann Dr. Thomas Ziese Seestraße 10 13353 Berlin |
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Herausgeber: |
Robert Koch-Institut
(Dezember 2002) |
Einleitung
Druckgeschwüre - in der Fachsprache auch Dekubitus 1 genannt - sind mit dem bloßen Auge erkennbare Veränderungen der menschlichen Haut und oft der darunterliegenden Gewebeschichten, die durch anhaltende, äußere Druckeinwirkung entstehen. Vor allem immobile, kranke sowie oft ältere Menschen und damit Bewohner und Patienten in allen Einrichtungen unseres Gesundheitswesens, aber auch Pflege bedürftige in der häuslichen Umgebung erkranken daran. Nach vorsichtigen Schätzungen entwickeln in der Bundesrepublik Deutschland jährlich mehr als 400.000 Personen ein behandlungsbedürftiges Druckgeschwür. Studien haben ermittelt, dass in der ambulanten pflegerischen Versorgung weit über 30% der Klienten, in Pflege- und Altenheimen sogar über 50% der Bewohner ein erhöhtes Dekubitusrisiko haben (Hamburger Projekt »Qualitätsvergleich in der Dekubitusprophylaxe«). Infolge der Alterung der Bevölkerung und der weiter steigenden Lebenserwartung bei Zunahme chronischer Erkrankungen muss mit einem weiteren Ansteigen der Dekubitusfälle gerechnet werden.Gesicherte Fallzahlen liegen in Deutschland erst in Ansätzen vor, dies gilt insbesondere für den häuslichen Bereich. Gerade dort werden seit Einführung der Pflegeversicherung und den damit einhergehenden Geldleistungen die meisten Pflegebedürftigen durch ihre Angehörigen gepflegt. Die unzureichende Datenlage lässt Berechnungen der dem Gesundheitssystem durch Dekubitus entstehenden Kosten kaum zu. Dekubitus geht - wenn überhaupt - in der Regel nur als untergeordneter Nebenbefund in medizinisch-pflegerische Aufzeichnungen und gesundheitsökonomische Statistiken ein. Gleichwohl ist Dekubitus eine eigenständige Erkrankung mit gelegentlich weitreichenden Konsequenzen, die auch zum Tode führen kann. In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ( ICD-10) der WHO wird dem Dekubitus erst seit wenigen Jahren die eigene Ziffer L 89 zugeordnet.
Das Interesse der Öffentlichkeit an der Dekubitusproblematik wurde unlängst durch Presseberichte über so genannte Pflegeskandale geweckt. Auch Rechtsmedizin und Rechtsprechung beschäftigen sich zunehmend mit der Thematik. Dekubitus wird in der gesundheitspolitischen Diskussion als Qualitätsindikator für die pflegerische und medizinische Versorgung alter sowie kranker und somit durchaus auch jüngerer Menschen gesehen, woran sich Forderungen nach einem effizienten Pflegemanagement sowie zeitlicher und finanzieller Mehrausstattung von Einrichtungen des Gesundheitswesens knüpfen.
Einmal entstanden, sind Druckgeschwüre für die Betroffenen sehr belastend, ihre Behandlung aufwendig und teuer, die Heilung langwierig. Dekubitus wird daher mit Recht zu den so genannten »chronischen Wunden« gezählt. Trotz gut verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden heute noch veraltete und sogar schädliche Behandlungsmethoden angewandt. Der aus der Praxis berichtete teilweise mangelhafte Informationsfluss zwischen Ärzten, Pflegekräften und Kostenträgern sowie eine ungenügende Zusammenarbeit können zu einer Verlängerung des Leidens der Betroffenen und zu erheblich höheren Kosten führen. Eine komplizierte Verschreibungs-, Antrags- und Bewilligungspraxis von vorbeugenden Maßnahmen und Hilfsmitteln erschwert die Situation.
Aus medizinischer, pflegerischer, ethischer und gesundheitsökonomischer Perspektive muss das zentrale Anliegen daher sein, Druckgeschwüre konsequent durch erfolgreiche, kooperativ erbrachte Vorbeugemaßnahmen zu verhindern.
Das Krankheitsbild Dekubitus
Entstehung durch Druck
Schweregrade
- Grad I: Umschriebene Rötung der intakten Haut, die nach 2-stündiger Entlastung nicht verschwunden ist.
- Grad II: Schädigung oder Blasenbildung inden obersten Hautschichten.
- Grad III: Schädigung aller Gewebeschichten mit sichtbaren Anteilen von Muskeln, Sehnen und/ oder Fettgewebe.
- Grad IV:Beteiligung von Knochenhaut und/ oder Knochen im Sinne einer Entzündung (Osteomyelitis).
Gefährdete Körperregionen
Risikofaktoren und gefährdete Personen
Tabelle 1
Ursache erhöhter Dekubitusgefahr | Krankheit/ Zustand |
---|---|
Mobilitätseinschränkungen insbesondere
durch Lähmungserscheinungen |
Hirn-, Rückenmarks- oder periphere Nervenverletzungen,
Schlaganfall, Nerven- oder Muskelerkrankungen, Kinderlähmung |
Erkrankungen mit Veränderungen des
normalen Bewegungsmusters |
Demenz- Erkrankungen, Parkinsonsche Krankheit |
Verletzungen oder chronische
Erkrankungen des Skelettsystems |
Knochenbrüche, Arthrose, Rheuma |
Schwere seelische Erkrankungen | Schizophrenien, Depressionen |
Therapeutische Immobilisierungen | Narkose, künstliches Koma oder Fixierungen |
Schwerste Beeinträchtigungen mit
intensiv- medizinischer Betreuung |
Verbrennungen, Koma oder Mehrfachverletzungen |
Erkrankungen mit Veränderungen des
normalen Bewegungsmusters |
Verminderte Herzleistung, Gefäßerkrankungen, Sauerstoffminder- versorgung infolge eingeschränkter Lungenfunktion |
Mangelernährung der Haut
und des Gewebes |
Zuckerkrankheit, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Eiweiß- und Vitamin- mangel, Blutarmut, Tumorerkrankungen, Fieber, Blutvergiftung, Flüssig- keitsmangel, allgemein stark reduzierter Ernährungszustand (Kachexie) |
Hautschäden |
Aufweichen der Haut durch Kot und Urin bei Inkontinenz, Seifenschaden, Pergamenthaut bei Kortison-, Zytostatika- oder Strahlenbehandlung |
Medizinische Folgen
Chronische Schmerzen sowie das Gefühl »bei lebendigem Leibe zu verfaulen« (besonders bei übelriechenden, infizierten Dekubitalgeschwüren) belasten die Betroffenen erheblich und können Angst, Depressionen und Apathie auslösen. Die Mobilität nimmt weiter ab.
Andere notwendige Therapien treten in den Hintergrund. Dekubitus kann z.B. Unterbrechungen oder eine vorzeitige Beendigung rehabilitativer Maßnahmen bei Querschnittsgelähmten erzwingen, was den Patienten noch weiter in seiner Beweglichkeit einschränkt. Nicht selten kommt es so zu chronischen, mehrjährigen Verläufen. Mindestens jeder zweite querschnittsgelähmte Patient (in nationalen und internationalen Statistiken bis zu 80%) macht irgendwann eine Episode mit Druckgeschwür durch, auch wenn die Rehabilitationsmöglichkeiten heute besser denn je sind.

Das Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren kann zur Entstehung eines Dekubitus führen und in Form eines Circulus vitiosus das Krankheitsbild unterhalten. |
Vorkommen von Dekubitus in
Deutschland

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Als Beispiel für differenziertere und kontinuierliche Angaben werden im Folgenden Erhebungsergebnisse aus Hamburg angegeben. Im Rahmen des Projektes »Qualitätsvergleich in der Dekubitusprophylaxe« werden dort seit 1998 in den Akutkrankenhäusern und seit 1999 in 150 Einrichtungen der ambulanten und stationären (Alten-) Pflege kontinuierlich Erhebungen zum Dekubitus durchgeführt. Die ermittelten Angaben liegen günstiger als die Schätzungen für Deutschland. In der stationären Versorgung in Hamburgs Akutkrankenhäusern finden sich zwischen 4,1 und 5,7% der Patienten mit Dekubitus bei Aufnahme. Der Anteil der Patienten mit einem erhöhten Dekubitusrisiko, gemessen anhand einer der gängigen Risikoskalen (Vergleich Abschnitt Risikoeinschätzung), nimmt einen Wert zwischen 28,3 und 31,6% an. Die Neuentstehungsrate von Dekubitalgeschwüren während des stationären Aufenthaltes liegt bei durchschnittlich 1,3% und nimmt im Zuge der oben genanneten Erhebung kontinuierlich ab.
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Jahreszeitliches Vorkommen von Dekubitus
Todesfälle und Häufigkeit der Diagnose Dekubitus
Gesundheitsökonomische Folgen
Die wachsende Datenbasis des Hamburger Projektes Qualitätsvergleich in Krankenhäusern lässt folgende Berechnung zu: Gemessen über drei Jahre (1998 bis 2001) unter Einbeziehung von über 330.000 Krankenhausfällen, kann von einer Dekubitus- Neuentstehungsrate im akutstationären Bereich (ohne Psychiatrische und Kinderärztliche Abteilungen) von 1,3% ausgegangen werden. Die betroffenen Patienten haben dabei bis zum Jahr 2000 durchschnittlich 5,3 Tage länger im Krankenhaus verbracht, als Patienten ohne Dekubitus. In Deutschland gab es 1998 ca. 16 Millionen stationäre Behandlungsfälle. Bei einer Inzidenzrate von 1,3% hätten demnach ca. 207.000 Patienten Dekubitalläsionen entwickelt, was zu ca. 1,1 Millionen zusätzlichen Krankenhaustagen geführt haben müsste. Allein diese ausschließlich im Krankenhaus entstandenen Dekubitalgeschwüre hätten somit 1998 bei einem durchschnittlichen Tagessatz von 360 DM zusätzliche Kosten von knapp 400 Millionen DM in der stationären Krankenhausversorgung verursacht. Da die Abheilung von Dekubitalgeschwüren im Krankenhaus in der Regel nicht abgewartet werden kann, bleiben hierbei erhebliche Folgekosten in der anschließenden ambulanten Weiterbetreuung unberücksichtigt. Bei sich seit 2000 kontinuierlich weiter verkürzenden Liegezeiten muss somit von einer regelrechten Verschiebung der Kostenlast ausgegangen werden.
In Alten- und Pflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten betreute Menschen sind oft aus anderen Gründen pflegebedürftig und bei Dekubitus fallen meist vorübergehend zusätzliche Lagerungs-, Hilfsmittel- und Therapiekosten an. In Deutschland erhalten etwa 1,9 Millionen Personen Leistungen der Pflegeversicherung, die tatsächliche Anzahl Pflegebedürftiger ist sicher größer. Unter der Annahme, dass 8% dieser Personen Druckläsionen der Haut haben, muss von mindestens 144.000 Dekubitusfällen insgesamt und ca. 28.000 Menschen mit Dekubitus der Schweregrade III und IV ausgegangen werden.
Die Betroffenen bedürften theoretisch mindestens der regelmäßigen Lagerung zur Entlastung der defekten Hautareale. In professionellen Einrichtungen im zweistündlichem Rhythmus am Tage mit zwei Pflegekräften, in der Nacht von einer Pflegekraft durchgeführt, verursacht die Lagerung Kosten von bis zu 85 DM pro Tag. Mindestens Dekubitalgeschwüre der Schweregrade III und IV sollten regelmäßig verbunden werden. Je nach Auflagematerial und Zeitaufwand werden die Kosten für einen Verbandswechsel mit 14 bis 47 DM angegeben. Angaben über die tatsächliche Häufigkeit der angewandten Lagerungsmaßnahmen sowie über die Anzahl der Verbandswechsel pro Tag liegen für repräsentative Personengruppen jedoch nicht vor.
Die Berechnung der durch Dekubitus verursachten Kosten bleibt schwierig, solange die Einrichtungen ihren Behandlungsaufwand aufgeschlüsselt nach Material- und Personalkosten nicht direkt dem Patienten zuordnen können. Auch wird eine Differenzierung der Sachkosten durch die Leistungsträger bislang in der Regel nicht vorgenommen. Was ein Dekubituspatient pro Tag an Mehrkosten gegenüber seinem Zimmernachbarn ohne Dekubitus verursacht, kann heute kaum eine Einrichtung detailliert beziffern.
Fürsorgepflicht und Verteilungsgerechtigkeit
Die Fürsorgepflicht setzt dort an, wo krankheitsbedingte körperliche und funktionelle Einschränkungen die erforderliche Mobilität des Pflegebedürftigen behindern und somit ohne entsprechende Eingriffe zum Entstehen und sogar zur Verschlimmerung von Druckgeschwüren führen würden. Es müssen angemessene und korrekte Interventionsmaßnahmen erfolgen, die oft mit hohem Personal- und Geldaufwand verbunden sind. Eine gerechte Verteilung der Mittel erfordert zunächst eine Unterscheidung zwischen sinnvollen und nutzlosen Versorgungsangeboten und im Weiteren eine umsichtige Abwägung von Kosten und Nutzen der zur Verfügung stehenden Gesundheitsleistungen.
Eine Lösung des Konflikts kann nur unter Respektierung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen und nach sorgfältiger Diskussion über die gesellschaftlichen Werte bezüglich des Umgangs mit alten- und pflegebedürftigen Menschen herbeigeführt werden.
Die Therapie von Druckgeschwüren
Maßnahmen zur Unterstützung der Wundheilung
Druckgeschwüre und konkurrierende Therapieziele
Wird eine effektive Therapie oder Prophylaxe vom Patienten oder dessen Angehörigen verweigert, ist unter Respektierung dieser Wünsche und gleichzeitiger Relativierung der Entscheidungsgründe (z.B. nachlassender Lebensmut, Altersverwirrtheit, psychiatrische Erkrankungen) eine Güterabwägung zwischen allen Handlungsoptionen notwendig. Einmal gefällte Entscheidungen müssen darüber hinaus kurzfristig überprüft und gegebenenfalls revidiert werden.
Rechtzeitige Vorbeugung
Die Risikoeinschätzung
Zu diesem Zweck gibt es eine Vielzahl von Einschätzungsskalen, die für verschiedene Patienten- oder Zielgruppen entwickelt wurden. Die Wahrscheinlichkeit, einen Risikopatienten mit Hilfe einer der Skalen auch als solchen zu erkennen (Sensitivität) liegt bei annähernd 80% 2 . Im schlimmsten Falle würden somit einem Fünftel der Risikoklientel mit falsch negativem Ergebnis entsprechende Prophylaxemaßnahmen vorenthalten. Aber auch die Erkennung von Patienten, die mit größter Wahrscheinlichkeit keinen Dekubitus entwickeln, gelingt nicht immer mit Sicherheit. Demzufolge bedarf es an dieser Stelle noch weiterer Forschung.
Vorbeugende Maßnahmen
Macht der Allgemeinzustand eine Mobilisation unmöglich, bringen Lagerungstechniken eine Druckentlastung. Je nach Mitarbeit des Patienten werden dabei Lagewechsel im 2-stündlichen Rhythmus empfohlen. Die professionelle Pflege bedient sich unter anderem der 30°- Schräglage, durch welche die Auflagefläche des Körpers vergrößert wird und besonders exponierte Körperstellen entlastet werden. Ferner werden auch die 135°- Schräglage, Mikrolagerungen und Kissenlagerungen angewandt. Diese Empfehlungen sollten in verbindlichen Pflegestandards oder Leitlinien festgehalten werden, deren Durchführung und Einhaltung durch den verantwortlichen Arzt oder die verantwortliche Pflegeleitung im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen evaluiert werden sollten.
Reichen auch diese Maßnahmen nicht aus, steht ein Vielzahl von industriell gefertigten Hilfsmitteln zur Verfügung. Die Auswahl des effektivsten Verfahrens ist dabei selbst für professionell Pflegende oft nicht einfach, da die jeweils bessere Wirksamkeit häufig nicht bewiesen ist.
Eine umfassende Dekubitusprophylaxe schließt aber Maßnahmen zur Beseitigung auch anderer Risikofaktoren ein. Hautpflege sowie eine Verbesserung der Ernährungssituation und Flüssigkeitsbilanz fördern die Gewebetoleranz. Beides muss individuell auf den Patienten abgestimmt werden, da es eine einheitliche Hautpflege- oder Diätstrategie nicht gibt. Eine enge Abstimmung mit den Betroffenen kann aber gerade diesbezüglich auch das subjektive Wohlbefinden wesentlich verbessern. Begünstigende Faktoren wie z.B. Inkontinenz müssen konsequent behandelt werden.
Dokumentation
Leitlinien
Das »Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege« mit den Zielen, hervorragende Leistungen in der Pflege zu fördern, traditionelle Verhaltensmuster zu reflektieren sowie effektive Praktiken aus Qualitätsentwicklung und Wissenschaft zu verbreiten, hat mit dem »Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe« im Konsens mit den Krankenkassen die aktuellste und am breitesten akzeptierte Leitlinie publiziert. Diese bündelt das aktuelle Expertenwissen und findet sektorübergreifend in der Pflege Anwendung. Gleichwohl wird festgehalten, dass trotz umfangreicher Studienlage zahlreiche Aussagen nicht wissenschaftlich abgesichert sind, sondern entsprechend der aktuellen Expertenmeinung formuliert wurden. Die Errichtung dieses Pflegestandards wurde vom BMG finanziert.
Die »Initiative Chronische Wunden« (ICW ist ein Zusammenschluss von Experten aus Medizin, Pflege, Gesundheitspolitik und Herstellern von Medizinprodukten, die sich u.a. zur Aufgabe gemacht hat, den Dialog unter allen Beteiligten zu fördern. Sie hat eine ausführliche Konzeption zur Prävention und Behandlung sowie zum Qualitätsmanagement und zu Verschreibungs- und Abrechnungsmöglichkeiten bei Dekubitus entwickelt und als Leitlinie »Dekubitus 2000« herausgegeben.
Darüber hinaus hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einer Grundsatzstellungnahme 3 einen Überblick über den aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zur Dekubitusprophylaxe und -therapie erarbeitet. Diese ermöglicht den MDK-Gutachtern, im Rahmen der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegen, welche einen Dekubitus verursachen könnten bzw. verursacht haben und kann in diesem Bereich als Leitlinie gelten.
Eine weitere Leitlinie »Dekubitustherapie und -prophylaxe« wurde von der »Deutschen Gesellschaft für Physikalische Therapie« entwickelt, mit plastischen Chirurgen, Pharmazeuten und Rechtsmedizinern abgestimmt und von der »Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften« (AWMF) veröffentlicht.
Leitlinien sind Empfehlungen für professionelles Handeln in charakteristischen Situationen, berücksichtigen in erster Linie wissenschaftliche Erkenntnisse und sind für die Akteure unverbindlich, insofern sie weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung haben. Dennoch verspricht sich die wissenschaftliche Welt von Leitlinien die Bereitstellung von Empfehlungen zur Erreichung einer optimalen Qualität der Gesundheitsversorgung.
Rechtliche Aspekte von Dekubitus
Auch wenn Dekubitus mit maximalem Aufwand personeller und materieller Mittel bis auf wenige Ausnahmen verhindert werden kann, darf bei dessen Entstehung nur dann schuldhaftes Handeln unterstellt werden, wenn grobe Fahrlässigkeit durch Missachtung allgemein akzeptierter Handlungsvorgaben nachgewiesen werden kann. Im Fall von Dekubitus betrifft dies insbesondere das Unterlassen entsprechender Prophylaxemaßnahmen.
Die Bewertung von Einzelfällen wird dadurch erschwert, dass nur eine lückenlose Dokumentation die objektive Einschätzung tatsächlich geleisteter Pflege ermöglicht, ein direkter Rückschluss von der Dokumentationsdichte auf die Pflegequalität aber problematisch ist. Außerdem bestehtüber die Grundprinzipien der Dekubituspflege allgemein Konsens, nicht jedoch für Details wie z.B. die optimale Lagerungshäufigkeit im Handlungsplan. Zur besseren Beurteilung sollte hier vom verantwortlichen Arzt und der verantwortlichen Pflegeleitung im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüft werden, ob die dokumentierten Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Entscheidung zur Häufigkeit des Lagerungswechsels sollte unter Berücksichtigung des Schweregrades des Dekubitus und der individuellen Gesamtsituation des Patienten zwischen Arzt, Pflegepersonal und Angehörigen abgesprochen werden. Der Entschluss sollte schriftlich festgehalten werden.
Straf- und zivilrechtliche Bewertungsprobleme
Aber auch ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Hinblick auf Körperverletzung oder gar Tötung ist in den meisten Ermittlungsverfahren nicht zu erhärten. Die Beweisproblematik durch fehlende Dokumentation wirkt sich hier paradoxerweise oftmals entlastend aus. Im Todesfalle kann insbesondere der ursächliche Zusammenhang mit dem Dekubitus meist nicht mit ausreichender Sicherheit beschrieben werden. Zu oft sind Patienten mit weiteren, schweren Erkrankungen betroffen, deren wechselseitige Abhängigkeiten klare Zuordnungen unmöglich machen. Insbesondere besteht bei Menschen mit infiziertem Dekubitalgeschwür und todesursächlicher Lungenentzündung regelhaft keine ausreichende Übereinstimmung zwischen dem Erregerspektrum in den beiden Infektionsherden.
Die Mehrzahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§222 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung ( §229 StGB) im Zusammenhang mit Dekubitus wird somit eingestellt und nur gelegentlich ein Bußgeld verhängt.
Anders sieht es im zivilrechtlichen Verfahren aus, wo die Beweislastumkehr gegen den Beklagten droht. Die Dokumentation des professionellen Handelns wird dabei als Rechenschaftsverpflichtung gegenüber dem Patienten und zugleich als therapeutische Pflicht zur sicheren Organisation einer angemessenen Versorgung gesehen. Entsprechend gibt es erste Verurteilungen zu erheblichen Schmerzensgeldzahlungen, die auf dem Orientierungssatz beruhen, dass das Auftreten von Druckgeschwüren im Falle stationärer Krankenhausbehandlung eines schwerstkranken Patienten nicht auf dessen schlechten Gesundheitszustand zurückzuführen sei, sondern »regelmäßig auf schwere ärztliche Behandlungsfehler und grobe Pflege- sowie Lagerungsmängel schließen lasse« 4 . Verurteilungen können sich auch gegen Pflegeheimbetreiber richten 5 . Die Notwendigkeit der Dokumentation der Gefahrenlage sowie der durchgeführten Maßnahmen wurde zudem vom Bundesgerichtshof mit konkretem Bezug zu Dekubitus unterstrichen 6 .
Auswirkungen derzeitiger Versorgungsstrukturen auf die Dekubitusproblematik
Krankenhäuser sind aufgrund der medizinischen Entwicklungen heute in der Lage, Patienten schneller entlassen zu können, sowie aufgrund des Kostendrucks auch dazu gehalten, die Liegezeiten zu verkürzen. Auch die Wünsche der Patienten spielen bei dieser Entwicklung eine nicht unerhebliche Rolle. Alte und Pflegebedürftige mit und ohne Dekubitus müssen dabei vielfach nach Entlassung aus dem Krankenhaus von anderen Versorgungssystemen aufgefangen werden. Angehörige können dies oft nicht in ausreichendem Maße leisten. Die ehemals auf langfristige psychosoziale Betreuung älterer Menschen eingerichtete stationäre Altenpflege muss somit heute nicht nur hochbetagte sondern zunehmend auch schwerstkranke Menschen versorgen und gerät gleichzeitig, wie alle anderen Anbieter auch, unter zunehmenden Kostendruck. So steht z.B. derzeit in Frage, ob Hilfsmittel wie Dekubitusmatratzen o.ä. weiterhin als zusätzliche Kassenleistung beantragt werden können, oder vielmehr eine Vorhaltepflicht seitens der Einrichtungen 7 besteht.
Pflegende Angehörige können durch Leis- tungen der Pflegeversicherung Entlastung erfahren. Sind pflegende Familienmitglieder bzw. Laien jedoch nur mangelhaft über mögliche Entlastungsangebote und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit professioneller Pflege informiert, kann dies zu Überlastungssituationen und gesundheitlichen Schädigungen bei Pflegebedürftigen wie auch Pflegenden führen. Die Erhebung in Hamburger ambulanten Pflegebetrieben hat gezeigt, dass die Dekubitusrate bei kombinierter pflegerischer Betreuung durch Professionelle und Angehörige bzw. Vertrauenspersonen deutlich höher angenommen werden muss (Zahlen aus 2001: 7,1%), als wenn die Verantwortung allein in professionellen Händen liegt (2001: 4,4%). Hier setzen entsprechende Schulungen für pflegende Angehörige an, die trotz verstärkter Angebote der Pflegekassen nach deren eigener Einschätzung von den Angehörigen in zu geringem Maße in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Pflegeversicherung ist der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit zuständig und spricht eine Empfehlung zur Pflegestufe aus. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Pflegekassen. Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe sind im Rahmen einer so genannten aktivierenden Pflege Bestandteil der individuellen Hilfestellungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens nach §14 Abs. 4 SGB XI. Der hierfür notwendige Zeitbedarf muss jeweils individuell vom Gutachter des MDK ermittelt werden. Die bereits erwähnte Grundsatzstellungnahme Dekubitus des MDK dient hierbei nicht nur der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege, sondern gleichzeitig auch als wichtige Informationsgrundlage für dieMitarbeiter von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern. Die Bearbeitungsfristen der beteiligten Instanzen sind jedoch sehr unterschiedlich und könnten an manchen Stellen im Sinne einer Qualitätsverbesserung des Gesamtprozesses sicher noch weiter verkürzt werden.
Neben einer auf diesen Grundlagen ermöglichten überwiegend positiven Entwicklung gibt es eine Reihe vermeidbarer Unzulänglichkeiten, wie z.B. unklare Zuständigkeiten und eine, wie bereits erwähnt, mangelnde Kooperation zwischen Ärzteschaft und Pflege. Im Bereich der häuslichen Pflege ist die kontinuierliche Einschätzung des Allgemeinzustandes Pflegebedürftiger nur durch Hausbesuche des Arztes nicht ausreichend gewährleistet. Des Weiteren werden bei steigenden Anforderungen an die Fortbildung in akutmedizinischen Krankheitsbildern für Hausärzte aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nebenerkrankung Dekubitus oft nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade bei der Anordnung von Mitteln zum modernen Wundmanagement sind mehr Kompetenz und Initiative gefordert.
Im Falle der Hilfsmittelbeschaffung für therapeutische Maßnahmen spielen Zeitverzögerungen aufgrund umständlicher Kommunikationswege zwischen Pflege vor Ort, Pflegedienstleitung, Hausarzt, Kostenträger und Sanitäts- Fachhandel eine Rolle.
Speziell in der ambulanten Pflege bedarf es einer leistungsgerechten Vergütung der Dekubitusprophylaxe, die im Zuge der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nach §92 SGB V noch nicht ausreichend geregelt ist.
Bei lange bekannten, prinzipiell eindeutigen Anforderungen an Dekubtusprävention und -therapie werden einheitliche Qualitätskriterien für die alltägliche Umsetzung jetzt zunehmend formuliert. Hier ist z.B. auch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz zu nennen, das die Sicherung und Weiterentwicklung der Leistungsqualität sowie die Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen in der ambulanten und stationären Pflege weiter fördern soll.
Dekubitus in der pflegerischen und medizinischen Ausbildung
Aufgrund der verzahnten Zuständigkeiten verschiedener Berufsgruppen scheint sich das Krankheitsbild Dekubitus zur Entwicklung integrierter Lehr- und Organisationsmodelle im Gesundheitswesen anzubieten.
Eingriffsmöglichkeiten/Zusammenfassung
Neben weiterem Forschungsbedarf zu verlässlicheren Methoden der Risikoeinschätzung sowie zu optimierter Dekubitusprophylaxe und -therapie scheinen die größten Defizite in der Umsetzung längst vorhandenen Wissens zu liegen. Hier gilt es, die Verständigung und Kooperation zwischen den beteiligten Berufsgruppen, eventuell mitpflegenden Angehörigen, Kostenträgern und den Hilfsmittelanbietern zu verbessern. Weiterhin ist in zweierlei Hinsicht eine klarere Abgrenzung der Verantwortlichkeiten notwendig; zum einen, um die alltägliche patienten- bzw. klientenbezogene Handlungsfähigkeit zu verbessern, zum anderen, um eine größere Rechtsklarheit im Streitfall zu schaffen.
Die Datenlage zum Dekubitus muss verbessert werden. Dies kann durch intensivere, flächendeckende Erhebungen zum Vorkommen von Dekubitus erreicht werden. Abgesehen davon, dass dort auch gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrollen im Gesundheitswesen ansetzen, haben die Anbieter selbst ein wachsendes Interesse an diesen Erhebungen, um Kennzahlen für das Management zu erhalten. Zusammen mit einer erhöhten Kostentransparenz bei Leistungsanbietern und Kostenträgern werden so Diskussionen über die Möglichkeiten und Grenzen von Verbesserungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen angestoßen und erleichtert. Erste Erfahrungen in Hamburg zeigen deutlich, dass kooperativ getragene, kontinuierliche sowie durch Anreizsysteme geförderte Qualitätssicherungsverfahren dazu beitragen können, die Dekubitusrate bei Pflegebedürftigen zu senken.
Fußnoten
1 abgeleitet vom lateinischen decumbere/ decubitum: sich niederlegen. Weiterhin gebräuchliche Begriffe: Dekubitalgeschwüre, Dekubitalulcera, Dekubitalläsionen.
2 Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (Hrsg) Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege 2000
3 Grundsatzstellungnahme Dekubitus, medizinisch-pflegerische Grundlagen, Prophylaxe und Therapie, Bearbeitung von Behandlungs- und Pflegefehlervorwürfen, Juni 2001
4 OLG Köln, 5.Zivilsenat, 4.8.1999, NJW-RR 2000, 1267 bis 68
5 OLG Oldenburg, 1.Zivilsenat, 14.10.99, NJW-RR 2000, 762
6 BGH 6.Zivilsenat, 18.3.1986, NJW 1986, 2365 bis 67
7 Gemäß einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes; BSG, 10.02.2000, Az. B3 KR 28/99 R
Weiterführende Literatur
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (Hrsg) (1999) Dekubitus-Prophylaxe und Therapie. Leitlinienregister Nr. 036/005 www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/II/phymed05.htm
Bennett RG,O'Sullivan JO, DeVito EM, Remsburg R (2000) The Increasind Medical Malpractice Risk Related to Pressure Ulcers in the United States. Journal of the American Geriatrics Society 48: 73 bis 81
Bienstein C, Schröder G, Braun M, Neander KD (Hrsg) (1997) Dekubitus. Die Herausforderung für die Pflege. Stuttgart, New York
Böhme H (1997) Haftungsfragen und Pflegeversicherungsgesetz. Forum 35, Kuratorium Deutscher Altershilfe, Köln
Cervo FA, Cruz AC, Posillico JA (2000) Pressure Ulcers - Analysis of guidelines for treatment and management. Geriatrics Vol.55,3: 55 bis 62
Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (Hrsg) (2000) Arbeitstexte zur 1. Konsensuskonferenz in der Pflege. Thema: Dekubitusprophylaxe. Fachhochschule Osnabrück
Heinemann A, Leutenegger M, Cordes O, Matschke J, Hartung C, Püschel K, Meier-Baumgartner HP (2001) Höhergradiger Dekubitus: Risikofaktoren und Pflegebedingungen in der letzten Lebensphase. Zeitschrift f. Gerontologie und Geriatrie, Bd 34, Ausgabe 6, 509 bis 516
Heinemann A, Lockemann U, Matschke J, Tsokos M, Püschel K (2000) Dekubitus im Umfeld der Sterbephase: Epidemiologische, medizinrechtliche und ethische Aspekte. DMW 125, 45 bis 51
Initiative Chronische Wunden (Hrsg) (2000) Leitlinie Dekubitus 2000. Köln
Leffmann CJ, Leutenegger M, Schroeder-Hartwig K. Qualitätssicherung in der Pflege: Das Hamburger Dekubitusprojekt. Die Schwester/Der Pfleger 37: 417 bis 422
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Medizinscher Dienst der Spitzenverbände (MDS) (2001) Grundsatzstellungnahme Dekubitus, Medizinisch-pflegerische Grundlagen - Prophylaxe und Therapie - Bearbeitung von Behandlungs-/Pflegefehlervorwürfen.
Pelka RB (1997) Zur Kostensituation bei chronischen Wunden. Expertise im Auftrag der Initiative Chronische Wunden (ICW)
Tabellen mit Werten aus Abbildungen 2 bis 5
zurück zur Abbildung 2
Krankenhaus, Allman 1986 | 4,7 |
Krankenhaus, EQS-Hamburg 1998 | 6,6 |
Krankenhaus, Bergström 1992 | 9,0 |
Intensivpatienten, Bergström 1987 | 40,0 |
Intensivpatienten, Hunt 1993 | 20,0 |
Pflegeheim, HPG Hamburg 1999 | 11,2 |
Ambulante Pflege, HPG Hamburg 1999 | 8,9 |
Pflegeheim, Clark 1989 | 14,2 |
Reha-Zentrum, Hunter 1992 | 25,0 |
Verstorbene, Rechtsmedizin Hamburg 1989 | 11,2 |
Verstorbene, Rechtsmedizin Berlin 2000 | 16,2 |
Zeitraum | Dekubitus
neu entstanden vorbestehend |
|
---|---|---|
1. Halbjahr | 1,5 | 4,6 |
2. Halbjahr | 1,3 | 4,1 |
3. Halbjahr | 1,3 | 5,7 |
4. Halbjahr | 1,3 | 5,3 |
5. Halbjahr | 1,2 | 5,3 |
6. Halbjahr | 1,2 | 5,4 |
7. Halbjahr | 1,1 | 4,9 |
8. Halbjahr | 0,9 | 4,1 |
Zeitraum | Dekubitus
neu entstanden vorbestehend |
|
---|---|---|
1. Halbjahr | 2,10 | 7,90 |
2. Halbjahr | 1,98 | 7,00 |
3. Halbjahr | 1,89 | 6,20 |
4. Halbjahr | 1,77 | 5,20 |
5. Halbjahr | 1,40 | 5,40 |
Zeitraum | Dekubitus
Grad II bis IV Grad III bis IV |
|
---|---|---|
1. Halbjahr | 2,00 | 4,70 |
2. Halbjahr | 2,10 | 5,40 |
3. Halbjahr | 2,10 | 5,60 |
4. Halbjahr | 2,30 | 5,50 |
5. Halbjahr | 1,50 | 4,90 |
6. Halbjahr | 1,60 | 4,00 |
7. Halbjahr | 1,60 | 5,50 |
8. Halbjahr | 2,50 | 8,90 |
9. Halbjahr | 1,70 | 7,10 |