Lohn- und Gehaltsempfänger / Abhängig Beschäftigte
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Zu den Lohn- und Gehaltsempfängern / abhängig Beschäftigten zählen die voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiter, Beamten, Auszubildenden, Studenten und Praktikanten, die nach dem Stand vom 30. September des Berichtsjahres in einem Arbeitsverhältnis standen und auf der Grundlage eines Arbeits- bzw. Dienstvertrages ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Provision oder Sachbezügen erhalten. Hierzu zählen auch Betriebsleiter, Direktoren, Vorstandsmitglieder und andere leitende Kräfte (z.B. geschäftsführende Gesellschafter der Kapitalgesellschaften), soweit sie von der/dem befragten Praxis/Einrichtung/Unternehmen Bezüge erhalten, die steuerlich als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit angesehen werden.
Zuletzt aktualisiert: 28.06.2013
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