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Startseite > Rahmenbedingungen > Soziale Lage > Bildung > Definition: Abschlussprüfungen

Abschlussprüfungen


Nach der Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Prüfungen werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium beenden; d.h. ohne Vor- und Zwischenprüfungen, wohl aber Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen, wenn sie zu einer Prüfung führen. Entsprechend werden Prüfungen bei staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern erfragt, sofern sie ein Hochschulstudium abschließen, nicht dagegen z.B. die zweite Staatsprüfung am Ende der Referendarausbildung.
Die abgelegten Abschlussprüfungen können nach dem Prüfungsergebnis (bestanden/endgültig nicht bestanden) aufgegliedert werden. Kandidaten mit bestandener Abschlussprüfung werden als Absolventen bezeichnet. Die Zahl der Absolventen ist nicht identisch mit der Zahl der Hochschulabgänger, die nach erfolgreichem Studienabschluss die Hochschule verlassen. Ein Teil der Absolventen verbleibt, z.B. wegen Aufnahme eines Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiums, weiterhin an der Hochschule.


Zuletzt aktualisiert: 09.10.2012


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