Reinertrag je Praxis in 1.000 €
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Reinertrag je Praxis in 1.000 €
Der Reinertrag ist eine rein rechnerische Größe, die man erhält, wenn man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen abzieht. Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn bzw. dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber/-innen bezogen wird. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber u.a. nicht die Aufwendungen für Praxisübernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber/-innen und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber/-innen.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 16.01.2021