[Zur Suche] [Zur Themenübersicht] [Zur Suche nach Datenquelle] [Zu den Indikatorensätzen] [Zu den Suchergebnissen] [Zum Inhalt] [Zur Top-Navigation]
  • Startseite
  • |  Über uns
  • |  Erklärung zur Barrierefreiheit
  • |  Service
  • |  Kontakt (derzeit nicht in Funktion)
  • |  Impressum
  • |  Systembedienung
  • |  Sitemap

Recherche nach Stichwörtern

  • Erweiterte Suche

Recherche nach Themen

  • Gesundheitsberichterstattung
    • Rahmenbedingungen
      • Gesundheitliche Lage
        • Gesundheitsverhalten und -gefährdungen
          • Krankheiten/ Gesundheitsprobleme
            • Gesundheitsversorgung
              • Ausgaben, Kosten, Finanzierung

Recherche nach Datenquellen

  • Daten aus Deutschland
    • Internationale Daten

Indikatorensätze

  • Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder
    • Europäische Gesundheitsindikatoren (ECHI)

Meine Suchergebnisse

Sprung zu Dokumenten, die Sie auch interessieren könnten
speicherbare Version (in neuem Fenster) (11KB)
Drucken (ohne Navigationsbereich)
Hilfe (in neuem Fenster)
Weiterempfehlen
Sie sind hier:
Startseite > Gesundheitsverhalten und -gefährdungen > Prävention > Kinder und Jugendliche > Tabelle
(statisch): Tabelle 4.3.1: Gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchungen [Gesundheit in Deutschland, 2015]

Tabelle 4.3.1: Gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchungen [Gesundheit in Deutschland, 2015]


Gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchungen
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss [3]
ZIEL DER
FRÜHERKENNUNG
ART DER UNTERSUCHUNG ZIELGRUPPE ALTER UNTERSUCHUNGS-
INTERVALL
 Früherkennung von
 Krankheiten bei Kindern
 verschiedene Untersuchungen zur
 Früherkennung von Krankheiten, die 
 eine normale körperliche oder geistige
 Entwicklung des Kindes in nicht
 geringfügigem Maße gefährden (U1 bis U9)
 Mädchen und Jungen  0 bis 6 Jahre  zehn
 aufeinanderfolgende
 Untersuchungen,
 einmalig
 Früherkennung von
 Krankheiten bei Jugendlichen
 verschiedene Untersuchung zur
 Früherkennung von Erkrankungen,
 welche die körperliche, geistige
 und soziale Entwicklung in nicht
 geringfügigem Maße gefährden (J1)
 Mädchen und Jungen  zwischen 13. und
 14. Lebensjahr
 (± 1 Jahr)
 einmalig
 Früherkennung von
 Risikoschwangerschaften
 und Risikogeburten
 Ärztliche Betreuung und Beratung der
 Schwangeren in ausreichendem Maße
 Frauen  /  /
 Früherkennung von
 Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
 Diabetes mellitus und
 Nierenerkrankungen
 (Check-up)
 Klinische Untersuchung,
 Laboratoriumsuntersuchungen
 Frauen, Männer  ab 35 Jahre  alle zwei Jahre
 Hautkrebsfrüherkennung  Ganzkörperuntersuchung der Haut  Frauen, Männer  ab 35 Jahre  alle zwei Jahre
 Darmkrebsfrüherkennung  chemischer Stuhltest (Schnelltest auf
 verborgenes Blut im Stuhl)
 Frauen, Männer  von 50 bis 54 Jahren


 ab 55 Jahren
 jährlich


 wenn keine
 Koloskopie, alle zwei
 Jahre
 Koloskopie (Darmspiegelung)  Frauen, Männer;  ab 55 Jahren  zwei Koloskopien im
 Abstand von 10 Jahren
 Früherkennung von
 Gebärmutterhalskrebs
 Abstrich am Gebärmutterhals  Frauen  ab 20 Jahren  jährlich
 Früherkennung von
 Brustkrebs
 Abtasten der Brust  Frauen  ab 30 Jahren  jährlich
 Mammographie im Rahmen des
 nationalen Mammographie-Screening-
 Programms
 Frauen  50 bis 69 Jahre  alle zwei Jahre
 Früherkennung von
 Prostatakrebs
 Abtasten der Prostata (digitale rektale
 Untersuchung)
 Männer  ab 45 Jahren  jährlich
[3] Gemeinsamer Bundesausschuss (2015) Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
(Stand: 16.06.2015)

Diese Tabelle stammt ausKapitel 4.3 Früherkennungsuntersuchungen [Gesundheit in Deutschland, 2015]


Logo der Gesundheitsberichterstattung des Bundes Gesundheitsberichterstattung des Bundes 26.05.2022

nach oben